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Benötige dringend Hilfe

Verfasst: 21.07.2012, 00:15
von Barney
Hallo zusammen,

ich benötige kompetente Hilfe.
War privat versichert, ich erhielt Anfang Juli eine Mail von der Personal Abteilung in der stand das ich rückwirkend vom 01. Mai aufgrund von Gehaltskürzungen wieder pflichtversichert wäre und sie meine PKV gekündigt hätten. Soweit so gut.
Nun hatte ich im Mai ärztliche Dienste in Anspruch genommen. Jetzt kam die Rechnung der Ärztin. Sie weigert sich die Leistungen nachträglich mit der GKV abzurechnen.
Kennt jemand die Rechtslage? Rechtlich gesehen bin ich ab Mai gesetzlich versichert. Also muss sie es auch so abrechnen oder? Ich muss ja auch Beiträge der GKV ab mai nachzahlen. Und die PKV zahlt mir die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Bin für schnelle, kompetente Hilfe dankbar.

MfG

Verfasst: 21.07.2012, 10:27
von amerin
Die PKV musst du doch selbst EDIT rückwirkend kündigen, mit Hinweis auf Wechsel in die GKV. Ein privates Vertragsverhältnis kann doch gar nicht der Arbeitgeber auflösen.
Rückwirkend ist immer problematisch.
Du warst bei der Ärztin privat als ihr direkter Vertragspartner und Sie hat so abgerechnet (du hast sie auf keinen möglichen Wechsel rückwirkend in die GKV hingewiesen). Eine Pflicht die Rechnung zu ändern gibt es nach meinem Stand nicht.
Frag bei deiner GKV an, ob sie die Rechnung komplett übernehmen oder teilweise Kostenerstattung.
Ansonsten musst du die Rechnung leider selbst tragen.

Verfasst: 21.07.2012, 11:43
von röschen
amerin hat geschrieben: Du warst bei der Ärztin privat als ihr direkter Vertragspartner und Sie hat so abgerechnet (du hast sie auf keinen möglichen Wechsel rückwirkend in die GKV hingewiesen).
Sehe ich auch so, Privatrechnung war sozusagen Geschäftsgrundlage. Davon abgesehen, sind die GKV-Abrechnungen für das letzte Quartal sicher längst abgeschlossen.

Verfasst: 21.07.2012, 11:46
von Barney
sind das Meinungen oder beruhen eure Antworten auf rechtlich fundierter Grundlage?

Verfasst: 21.07.2012, 11:59
von roemer70
Hallo Barney,

die rechtliche Grundlage für eine evtl. mögliche Erstattung findet sich in § 13 Abs. 3 SGB V (hier Teilzitat):
Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.
Die Beurteilung können wir aber nicht hier im Forum treffen.

Amerin hat Recht damit, dass Dein Arbeitgeber Deine PKV gar nicht kündigen kann. Vertragspartner bist nämlich Du. Hast Du Dich mit denen schon in Verbindung gesetzt? Und mit Deiner GKV? Vielleicht einigt man sich auf eine ansprechende Lösung.

Viel Glück!
roemer70

Verfasst: 21.07.2012, 12:04
von CiceroOWL
Paßt nicht so ganz

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

§ 168 und 205, 207 VVG, gilt, es gibt das eine Doppelversicherung, und solange das Vertragsverhältnis besteht muss gezahlt werden wenn ich mich nicht irre. Imzweifelsfall werden die beiden Kassen sich denn wohl einigen müssen.

Verfasst: 21.07.2012, 12:20
von Barney
Ich sag schon mal danke für die vielen Antworten. Werde mich am Montag mal mit der GKV in Verbindung setzen denn rein aus Prinzip sehe ich es nicht ein das zu bezahlen. Ich bin sicher das es ein leichtes für die Ärztin wäre das im nachhinein mit der GKV abzurechnen, nur will sie es nicht. (es handelt sich eh um eine äußerst unsympathische Person)
Ich sehe es halt so, ich war zu dem Zeitpunkt (unwissentlich) gesetzlich versichert, somit kann sie mir keine privatärztliche Rechnung stellen. Punkt um.

Zu der frage von oben, klar kann meine Firma nicht kündigen, sie kann aber der PKV mitteilen das ich wieder gesetzlich versichert bin. Was aufs selbe rauskommt. :-)

Verfasst: 21.07.2012, 12:27
von CiceroOWL
Nein, das klappt nicht, du mußt Kündung, das ganze ist nämlich eine Willenserklärung deinerseits die zu erfolgen hat. Denn zum Zeipunkt der Leistungserbringung warst du weiter in der PKV, also würde ich dennmal die Rechnugn beid er PKV einreichen und die müssen sich denn mit der GKV auseinandersetzen.

Verfasst: 21.07.2012, 13:02
von amerin
Barney hat geschrieben:Ich sehe es halt so, ich war zu dem Zeitpunkt (unwissentlich) gesetzlich versichert, somit kann sie mir keine privatärztliche Rechnung stellen. Punkt um.
:shock: Nimm Nachhilfe im Vertragsrecht, insb. zum Dienstvertrag. :roll:

Verfasst: 21.07.2012, 14:27
von roemer70
Es bedarf nicht nur der Kündigung bei der PKV, sondern auch eines Versicherungsnachweises der GKV, der bei der PKV vorgelegt werden muss. Ohne Nachweis der Absicherung von Krankheitskosten darf der Vertrag nicht beendet werden. Also kann Dein Arbeitgeber nicht mehr als der PKV eine Vorabinfo liefern. Alles andere obliegt Dir.

Und zur Privatrechnung Deiner Ärztin: Auch gesetzlich Versicherten steht der Weg des Selbstzahlers bei Ärzten offen. Wer als Privatpatient hingeht, kriegt auch die entsprechende Rechnung. Insofern musst Du das schon mit Deiner Versicherung klären,