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Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden ... ?
Verfasst: 20.07.2012, 20:28
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.07.2012, 01:09
von roemer70
Mit anderen Worten zur Eingangsfrage zurück: ist die Bundesrepublik Deutschland noch ein sozialer Rechtsstaat?
Die Frage gebe ich dann ins Gegenteil gekehrt gerne zurück:
Ist die Bundesrepublik in Deinen Augen eine die Gesellschaft schädigende Willkürherrschaft?
Zurück zum Threadtitel: Wer außer Sozialgerichten sollte darüber entscheiden? Auch wenn ich, was die Dauer betrifft (nicht nur in diesen Verfahren) absolut auf Deiner Seite bin.
Verfasst: 21.07.2012, 13:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.07.2012, 14:46
von roemer70
Ohne den behandelten Fall zu kennen, wage ich mal zu behaupten, dass er nicht eindeutig und somit auch nicht einfach zu entscheiden ist. Ansonsten ist der Ablauf nicht erklärbar.
Trotzdem ist die Gesamtdauer unbefriedigend. Deshalb aber Deutschland den Rechtsstaatstatus abzusprechen ist arg übertrieben. Wie geschrieben, das Gegenteil wäre Willkür. Kläger A kriegt also Krankengeld zuerkannt, Kläger B bei sonst gleichen Gegebenheiten wird nicht einmal gehört - sondern weggesperrt. Zugegeben, das ist sehr krass ausgedrückt, aber genau diese Art von Willkür findet sich nicht nur in der jüngeren Vergangenheit Deutschlands, sondern auch heutzutage in anderen Ländern - nur halt nicht bei uns.
Der Fall zeigt eher, dass z.B. die zugrunde liegenden Regelungen Nachbesserungsbedarf haben, um Rechtssicherheit eher herstellen zu können. Was im Endeffekt aber zu einer immer komplexer werdenden Materie führt.
Die persönlich an mich gerichteten Fragen Deines zweiten Beitrages ("du meinst also..." und "Aber du?") habe ich eigentlich schon in meinem ersten Beitrag beantwortet.
Um solchen Interpretationen vorzubeugen (und weil ich denke, dass wir hier gar nicht so weit auseinander liegen), noch einmal auf die deutlichste Art:
SG für solche Dinge fachlich geeignet: ja
Deutschland sozialer Rechtsstaat: ja
Dauer des Beispielverfahrens zu lang: ja
Verfahren für den Kläger unbefriedigend: ja
Deutschland Willkürherrschaft: nein
Recht muss durchgesetzt werden
Verfasst: 21.07.2012, 20:29
von CiceroOWL
fr-online.de/wirtschaft/zwangsvollstreckung-gerichtsvollzieher-im-arbeitsamt,1472780,16670590.html
Hier mal ein nettes Beispiel wie so ein Fall ausgehen kann wenn Recht nicht umgesetzt wird.
Kommt zwar nicht aus dem Bereich GKV sondern aus dem ALG II Bereich, aber immerhin....................
Gruss.
Jochen
Verfasst: 21.07.2012, 22:03
von Rossi
Na ja, wenn man einen Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nicht befolgt, dann ist dies nicht gut.
Da wird in der Praxis vieles durcheinander geworfen.
Diesen Beschluss sollte man immer sofort umsetzen. Auch wenn man meint, dass das Ergebnis nicht richtig ist und vielleicht das LSG es anders sieht. Man kann sich dann nicht hinter das LSG verstecken, weil dies erst umgesetzt werden muss. Sonst kann man Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.
Ganz anders verhält es sich, wenn man im Normalverfahren ist. Wenn das Sozialgericht dann ein "Urteil" spricht und man dort in Berufung bzw. Beschwerde geht, dann hat dies aufschiebende Wirkung und man muss es nicht umsetzen.
Tröste Dich Jochen, ich hatte auch schon mal eine Kasse, die den "Beschluss" im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nicht sofort umsetzen und zum LSG marschieren wollte. Nach dem dann der Anwalt eine Erzwingungshaft gegen den Geschäfsstellenleiter beantragen wollte, funktionierte es. Es funktionierte sogar per Telefon.
Verfasst: 21.07.2012, 22:03
von Lady Butterfly
es geht auch noch länger (allerdings keine Sozialgerichtsbarkeit)
stern.de/panorama/justiz-gau-seit-30-jahren-vor-gericht-573271.html
die Frage, die sich mir stellt, ist, ob so wirkungsvoller Rechtsschutz aussieht?
Verfasst: 21.07.2012, 23:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.07.2012, 18:44
von Lady Butterfly
nun ja - zurück zur Ausgangsfrage
Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden ... ?
wenn nicht die Sozialgerichte, wer dann.......???
Verfasst: 22.07.2012, 19:27
von Czauderna
Lady Butterfly hat geschrieben:nun ja - zurück zur Ausgangsfrage
Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden ... ?
wenn nicht die Sozialgerichte, wer dann.......???
Hallo,
ja, wer dann ?? und da sind wir wieder bei dem Punkt, an dem ich sage, das hat eher mit Gesellschaftspolitik und Demokratieverständnis zu tun,als mit der Frage ob in einem "Einzelfall" Kassen oder Gerichte so entscheiden, dass auch alle Seiten damit zufrieden sein können bz., muessen.
Mich beruhigt diese Wende ungemein, scheint doch der Fragesteller (MS) auch zu dieser Einsicht gekommen zu sein, war es zuerst seine eigene Kasse, folgte darauf hin das BVA. und die Gerichtsbarkeit und ist es jetzt die Systemkritik insgesamt, die für all das einem widerfahren kann, verantwortlich ist.
Es bleibt also die Frage - ja, wer dann ??
Gruss
Czauderna
Verfasst: 22.07.2012, 22:26
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.07.2012, 23:47
von Czauderna
Hallo,
zweifelsfrei ist es schon skandalös, dass sich Rechtsstreite, gerade in sozialen Angelegenheiten so lange hinziehen. Ich selbst hatte einen Fall in der Vergangenheit, der schon in der ersten Instanz und nach sehr, sehr kurzer Zeit hätte entschieden werden können, aber nein, bis das BSG. in diesem Fall sein Urteil gesprochen hatte vergingen auch ganze 5 Jahre.
Der Skandal daran ist in jedem Fall, dass in solchen Fällen die Versicherten, also in 99% der Fälle, die Kläger den grössteren Belastungen ausgesetzt sind, als die Gegenseite. Am Ende, unabhängig vom Urteil (in meinem Fall hat der Versicherte keinen Erfolg gehabt), ist der Versicherte fertig mit den Nerven, die Kasse dagegen hat "Rechtssicherheit" - was wiegt mehr ?
Ich bin auch ein Verfechter dafür, dass es einer Reform bedarf, die solche langen Zeitspannen nicht zulässt, bin aber auch zu wenig juristisch bewandert um dafür auch eine Lösung anzubieten. Weniger Revisionsmöglichkeiten, zur Verkürzung ??
Fakt ist aber, das wir derzeit eben dieses System haben und uns damit auseinandersetzen muessen. Die Gerichte aber fuer ihre Urteile zu schelten, das halte ich fuer den falschen Weg . wenn, aber, hätte und muesste - hilft nicht weiter, weil es eben so ist, dass diejenigen das hohe Lied auf die Gerichtsbarkeit singen, solange sie selbst durch Urteile begünstigt werden, sobald aber das Gegenteil eintritt nach Änderung rufen. Ich bleibe dabei Machts Sinn, wenn du deine Prozesse gewonnen hättest bzw. gewinnst (wir wissen es ja nicht), dann wird auch deine Argumentation eine andere sein - wollen wir wetten ??
Gruss
Czauderna
Verfasst: 22.07.2012, 23:51
von Adler76
Würde es nicht zu viele Sachbearbeiter geben die Ihren Beruf "verfehlt"haben,müssten das SG nicht darüber Urteilen.
Doch wenn man sich die Aussagen der SB´s so anhört,frage sicher nicht nur ich mich......wollen die es nicht besser Wissen........oder Wissen die es nicht besser?
Und solange sich die SB auf solch dünnem Eis bewegen,ja solange muss sich auch ein SG mit solch Entscheidungen rumschlagen.
Verfasst: 23.07.2012, 00:06
von Czauderna
Hallo Adler,
tut mir leid, aber da muss ich dir widersprechen. Du argumentierst aus deiner Sicht als Betroffener und du hast,was deinen Fall angeht wahrscheinlich auch recht. Aber davon auszugehen, das die meisten Rechtsstreite zwischen Krankenkassen und Versicherten nur wegen Fehler oder menschlichem Fehlverhalten erforderlich sind, das stimmt einfach nicht, denn gerade letzteres ist eher dem Zivil- bzw. Strafrecht zu zuordnen, oder ?.
Ich habe mich in den letzten Monaten sehr intensiv mit Beschwerden, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren beschäftigt, kann mir deshalb
eine Aussage bzw. ein Urteil erlauben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.07.2012, 00:20
von Adler76
Hallo Czauderna,
ich gebe dir,und muss es auch,recht.
Aber es fällt extrem auf das SB´s Ihren Job nicht recht kennen,oder kennen dürfen.
In den 4 Jahren hatte ich bis jetzt 8 SB.Und davon konnte und wollte mich nur eine richtig aufklären.
Nur werden solche KK Mitarbeiter dann von Ihrem Arbeitsplatz "weg gelobt".
Und so lange die "machenschaften" der KK so weiter gehn,solange werden die SG´s mit,in meinen Augen,völlig unnötigen Fällen regelrecht Bombadiert.