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Darf die Krankenkasse das einfach so?
Verfasst: 20.07.2012, 19:38
von Trevilor2000
Ich bin jetzt in Rente gegangen und beziehe auch eine Rente von einer Pensionskasse.
Meine Pensionskasse überweist mir monatlich die Rente schon seit einiger Zeit, allerdings unter Abzug von Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diesen Abzug hat mir die Pensionskasse auch schon frühzeitig angekündigt. Allein von meiner Krankenversicherung, an die ja meine Pensionskasse diese Abzüge abführt, habe ich bisher keine Information über diese Abzüge bekommen.
Müßte ich nicht von der Krankenkasse hierüber einen Bescheid ggf. sogar rechtsmittelfähigen Bescheid über die Abzüge bekommen? Was für Rechtsfolgen hat es, wenn ich keinen Bescheid oder einen verspäteten Bescheid hierüber von meiner Krankenkasse bekomme?
Verfasst: 20.07.2012, 21:20
von wolf
Hallo Trevilor2000,
ich vermute mal du bekommst ebenso eine gesetzliche Rente und die Bezüge aus der Pensionskasse sind sogenannte Versorgungsbezüge und bist in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ...richtig?
In diesem Fall sind diese Bezüge auch beitragspflichtig und werden auch in aller Regel von den Zahlstellen direkt einbehalten und an die Kasse abgeführt.
Du solltest jedoch hierüber von deiner Krankenkasse informiert worden sein. Falls nicht, kann es evtl. daran liegen, dass der Kasse die Mitteilung von der Zahlstelle noch nicht vorliegt. Manchmal geschieht das nicht unbedingt zeitnah.
Die Kasse muss übrigens auch der Zahlstelle die Beitragspflicht mitteilen. Auch wenn Du bislang hierzu noch keinen Bescheid erhalten hast, entbindet Dich das nicht von der Beitragszahlung.
Ich empfehle Dir, Dich mal mit Deiner Kasse diesbezüglich in Verbindung zu setzen. Sicher klärt es sich dann rasch auf!
Verfasst: 20.07.2012, 21:28
von röschen
Haben Sie über den Kassenbeitrag von der DRV-Rente auch einen rechtsmittelfähigen Bescheid der Krankenkasse? Ich nicht, nur die Berechnung der DRV. Wäre auch ziemlich unsinnig, da der Abzug von KK-Beträgen eindeutig gesetzlich geregelt ist.
Zur Klarstellung
Verfasst: 20.07.2012, 22:18
von Trevilor2000
Anmerkung:
Es geht mir nicht darum, ob die Rente von der Pensionskasse beitragspflichtig ist oder nicht.
Sondern lediglich darum, ob die Krankenkasse mir einem rechtsmittelfähigen Bescheid über den Abzug zukommen lassen muß und ob ggf. eine Unterlassung dieser Informationspflicht für mich irgendwelche Rechtsvorteile bringt.
Verfasst: 21.07.2012, 08:43
von CiceroOWL
bkk.de/arbeitgeber/maschineller-datenaustausch/zahlstellen-meldeverfahren/
Zahlstellen-Meldeverfahren
Nach § 202 SGB V besteht für die Zahlstelle von Versorgungsbezügen eine Meldeverpflichtung aus Anlass der Bewilligung bzw. Zahlung eines Versorgungsbezuges gegenüber der Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse wiederum hat der Zahlstelle die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers, deren Umfang und den Beitragssatz aus Versorgungsbezügen mitzuteilen. Des Weiteren haben alle Beteiligten Statusveränderungen etc. zu melden.
Die Zahlstellen von Versorgungsbezügen müssen die Meldungen gegenüber der Krankenkasse durch Datenübertragung erstatten. Die Krankenkasse muss in diesem Fall auch ihre Angaben gegenüber der Zahlstelle durch Datenübertragung erstatte
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159389&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Nö muss Sie nicht.