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Nachversicherung : Abstufungen - Unterschiede

Verfasst: 19.07.2012, 17:08
von Helmes63
Guten Tag,

... die Tarife für eine freiwillige Nachversicherung kennen nach mir vorliegenden Informationen keine Abstufungen. Dennoch müssten doch neben den Vermögensverhältnissen auch Alter und Gesundheitszustand bei der Beitragsfestsetzung mitberücksichtigt werden.

b) In welchem Umfange sind freiwillige GKV-Mitgliedsbeiträge eigentlich bei der Steuererklärung absetzbar ?!

Verfasst: 19.07.2012, 20:12
von zost
Alter und Gesundheitszustand sind bei der ges. KV unrelevant. Die gezahlten BEiträge dürfen als Sonderausgaben angegeben werden. Sie schmälern das zu versteuernde Einkommen.

Verfasst: 19.07.2012, 20:52
von amerin
Wieso "müssten"?

Verfasst: 20.07.2012, 09:17
von Helmes63
Mein Grundgedanke basiert auf der Annahme dass der Beitragssatz für freiwillige GKV-Mitglieder inzw. individuell berechnet werden, wozu das heranziehen der Vermögensverhältnisse ja auch eine kompenente ist.

Auf der anderen Seite Alter - Chronische Erkrankungen bedürfen eine
Risiko-Einstufung und die kann doch dann teilweise willkürlich sein !!!

b) Meine Frage bezieht sich auf den Ist-Zustand. Neue individuelle Berechnungsmethoden scheinen mir dann wahrscheinlich wenn sich
wieder die aktuellen Überschüße in Defizite wandeln werden !!!

Verfasst: 20.07.2012, 09:57
von amerin
Du sagsts: DEIN Grundgedanke! Juuunge, scho mal wat vo de Solidaritätsprinzip ghört

Verfasst: 20.07.2012, 10:41
von broemmel
mal eine Grundsatzfrage an Helmes63

Du bist Dir darüber im klaren das dies ein Forum aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen ist?

Deine Frage zielt auf die Natur der privaten Krankenversicherung.

Verfasst: 20.07.2012, 11:11
von roemer70
§ 3 Satz 2 SGB V (Solidarische Finanzierung):
Dazu entrichten die Mitglieder und die Arbeitgeber Beiträge, die sich in der Regel nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder richten.
Also keine Risikoäquivalenz.

Auch in der PKV gibt es (ohne Vertrags- oder Unternehmenswechsel) nur bei erstmaliger Antragstellung eine Risikoermittlung. Die meisten Gesetzlich Krankenversicherten treten der GKV jedoch schon mit Geburt bei (in Form der FV) - grds. auch ohne Vorerkrankungen. Helmes63, insofern sind Deine Gedanken unsolidarisch und widersprechen dem Gedanken der GKV.

GKV-Pauschalbeitragssatz : vermutete Fallkonstellation

Verfasst: 15.03.2013, 16:37
von Helmes63
Wie rechnet man denn einen freiwilligen Beitragssatz aus wenn man von Ersparnissen lebt. Da bräuchte man doch theoretisch auch Angaben über die Lebenshaltungskosten. In diesem Falle vermute ich doch dass es einen Pauschalbeitragssatz gibt, der hier noch nicht erwähnt wurde, könnte das sein ?!

Verfasst: 15.03.2013, 16:59
von CiceroOWL
147 € pro Monat an Beitrag, Mindestbemessungsgrundlage sind 869 €

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/240.html

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 052011.pdf

Da gibt es kein Unterschreiten

Verfasst: 15.03.2013, 18:18
von roemer70
Die Lebenshaltungskosten sind egal, es geht ausschließlich um die Einnahmen. Wenn keine da sind, Mindesteinstufung gemäß CiceroOWL.

Verfasst: 15.03.2013, 19:54
von heinrich
die Mindesbemessungsgrundlage ist mtl 898,33 EUR (nicht 869 EUR)

Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,9 %

zur Pflegeversicherung 2,3 %


zur Pflegeversicherung 2,05 %, wenn man mindestens ein Kind hat
oder noch keine 23 Jahre als ist oder vor dem 01.01.1940 geboren ist

Verfasst: 15.03.2013, 20:41
von röschen
Helmes63 hat geschrieben:Mein Grundgedanke basiert auf der Annahme dass der Beitragssatz für freiwillige GKV-Mitglieder inzw. individuell berechnet werden, wozu das heranziehen der Vermögensverhältnisse ja auch eine kompenente ist.
Dir ist aber klar, dass sich auch der Beitrag für Pflichtversicherte nach dem Einkommen berechnet?

Beitragsermittlung bei Personen ohne Einkommen

Verfasst: 13.12.2013, 16:29
von Helmes63
Das ist schon gut struktuiert, aber wie macht man die Beitragsermittlung bei Antragstellern einer Mitgliedschaft die nur von ihrem Spareinkommen leben. Dann wird es etwas schwieriger eine eindeutige Berechnungsgrundlage zu finden. Ist das richtig ?!

Verfasst: 13.12.2013, 16:36
von CiceroOWL
Siehe Heinrichs Beitrag, Mindestbemessungsgrundlage ist Mindestbemessungsgrundlage. Nicht weniger. :?