Beiträge frw. KV Selbstständiger bei höherem Gewinn
Verfasst: 19.07.2012, 10:44
Liebe Spezialisten,
ich habe folgende Frage:
Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter (TK), der durch Vorlage des Steuerbescheides 2010 Beiträge in Höhe von 350,- Euro zahlt und im darauffolgenden Jahr einen höheren Gewinn hat, muss doch erst ab dem 1. Monatsersten NACH Vorlage des Est-Bescheides 2011 höhere Beiträge zahlen, oder?
Es müssen hier m. E. keine rückwirkenden Beiträge gezahlt werden?
Habe jetzt für diese Sache die gesetzliche Grundlage gesucht und bin auf § 240 Absatz 4 Satz 6 SGB V gestoßen - stimmt das alles so????
Vielen Dank vorab,
Andi
ich habe folgende Frage:
Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter (TK), der durch Vorlage des Steuerbescheides 2010 Beiträge in Höhe von 350,- Euro zahlt und im darauffolgenden Jahr einen höheren Gewinn hat, muss doch erst ab dem 1. Monatsersten NACH Vorlage des Est-Bescheides 2011 höhere Beiträge zahlen, oder?
Es müssen hier m. E. keine rückwirkenden Beiträge gezahlt werden?
Habe jetzt für diese Sache die gesetzliche Grundlage gesucht und bin auf § 240 Absatz 4 Satz 6 SGB V gestoßen - stimmt das alles so????
Vielen Dank vorab,
Andi