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Wie zurück in die GKV ???

Verfasst: 17.07.2012, 13:45
von Nordlicht53
Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann der ein oder andere einen guten Rat geben.

Ich lebe schon etliche Jahre mit meinem Lebensgefährten zusammen (62 Jahre). Wir sind nicht verheiratet. Nachdem er vor einigen Jahren arbeitslos wurde, hat er sich, nachdem er Harz IV bekommen sollte, beim Arbeitsamt abgemeldet. Er sagte mir damals, dass ich zuviel verdienen würde, so dass er sowieso nichts bekommen würde. Ich war mir damals und auch im Laufe der Zeit nicht darüber im Klaren, welche Konsequenzen das nach sich ziehen würde. Er ist nämlich damit auch nicht mehr krankenversichert.

Als mir vor ca. 2 Jahren bewusst wurde, dass er zurück in eine Krankenkasse muss, haben wir seine letzte Krankenkasse kontaktiert (AOK) (das war 2010 und mein Lebensgefährte zu diesem Zeitpunkt 57 Jahre alt). Die schrieb, dass er für die letzten Jahre die Mitgliedsbeiträge nachzahlen soll. Soviel Geld haben wir nicht. Ich verdiene zwar nicht wenig, bestreite aber den Lebensunterhalt. Sonderausgaben sind da nicht mehr drin.

Jetzt steht eine größere medizinische Untersuchung und evtl. eine Operation bei meinem Lebensgefährten an. Ich habe ihm geraten, Hartz IV zu beantragen. Dann würde zwar mein Gehalt als Grundlage genommen, d.h. er würde wahrscheinlich kein Geld bekommen, aber er wäre automatisch krankenversichert.

Er aber hat Angst, dass die Krankenkasse dann wieder die Beiträge der vergangenen Jahre einklagen wird und im schlimmsten Fall einen Teil meines Gehaltes bei meinem Arbeitgeber pfänden lassen könnte.

Sind seine Befürchtungen berechtigt?

Mir ist bewusst, dass ich durch mein Dulden zur Verschlimmerung der Situation beigetragen habe. Bitte reißt mir nicht gleich den Kopf ab, ich brauche Euren kompetenten Rat.

vielen Dank

Nordlicht53

Re: Wie zurück in die GKV ???

Verfasst: 17.07.2012, 14:25
von Sportsfreund
Hallo Nordlicht,
Nordlicht53 hat geschrieben:Ich habe ihm geraten, Hartz IV zu beantragen. Dann würde zwar mein Gehalt als Grundlage genommen, d.h. er würde wahrscheinlich kein Geld bekommen, aber er wäre automatisch krankenversichert.
Nicht richtig. Krankenversichert wäre er nur dann, wenn auch ALG-II (also Harth-IV) bezahlt wird. Das Beantragen alleine reicht absolut nicht aus.

Er aber hat Angst, dass die Krankenkasse dann wieder die Beiträge der vergangenen Jahre einklagen wird und im schlimmsten Fall einen Teil meines Gehaltes bei meinem Arbeitgeber pfänden lassen könnte.

Sind seine Befürchtungen berechtigt? Leider Ja. Jeder MUSS krankenversichert sein. Was bedeutet, dass ja auch Beiträge fließen müssen. Es handelt sich dabei um die generelle KV-Pflicht in Deutschland. Die Problematik bzgl. den Nachzahlungen wurde hier im Forum aber bereits zu Genüge behandelt.

Mir ist bewusst, dass ich durch mein Dulden zur Verschlimmerung der Situation beigetragen habe. Bitte reißt mir nicht gleich den Kopf ab, ich brauche Euren kompetenten Rat. Lies Dich einfach mal durch. Zum Bsp. den Thread von Sentral.
vielen Dank

Nordlicht53
Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 17.07.2012, 14:36
von Gast

Verfasst: 18.07.2012, 07:44
von Nordlicht53
Hallo Sportsfreund,

vielen Dank für Deinen Rat. Ich habe mit den Thread von Sentral durchgelesen. Daraus schließe ich, dass der § 186 Absatz 11 Sozialgesetzbuch V für meinen Lebensgefährten nicht greift, da er selbst schuld ist, nicht ab 2007 die Mitgliedsbeiträge (die er nicht zahlen konnte) an seine KK zu zahlen.
Hätte er HARTZ IV beantragt, hätte er kein Geld bekommen und wäre dann auch nicht krankenversichert gewesen, weil er mit mir in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Ich schließe daraus: die einzige Möglichkeit für ihn besteht darin, auszuziehen, um auch Hartz IV zu bekommen. Erst dann besteht auch Versicherungsschutz bei der Krankenkasse...

Gefühlt klafft da für mich irgendwie eine Lücke im System.

Oh Mann, das muss ich erst mal verdauen..

LG

Verfasst: 18.07.2012, 08:09
von Sportsfreund
Hallo Nordlicht,
Nordlicht53 hat geschrieben:Gefühlt klafft da für mich irgendwie eine Lücke im System.

Oh Mann, das muss ich erst mal verdauen..

LG
Ja. Kann man als Lücke bezeichnen. Ist aber nunmal so. Die Ehe ist eine Bindung mit Rechten und Pflichten. Dass der Gesetzgeber bei Hartz-IV nun plötzlich eine eheähnliche Gemeinschaft mit den gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte belegt, muss man nicht verstehen...nur danach handeln. Also: eigene Wohnung nehmen.

Verrenke Dir beim Verdauen bitte nicht den Magen ;-)

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 18.07.2012, 11:05
von Nordlicht53
Hallo Sportsfreund,

fordert die Krankenkasse auch von einem Hartz IV -Empfänger rückwirkend die fehlenden Beiträge an?

LG

Verfasst: 18.07.2012, 12:28
von Sportsfreund
Hi,

ja, natürlich.

Ob und wie sich diese Beiträge von der Kasse dann realisieren lassen ist ja eine ganz andere Frage.

Da gibt es Möglichkeiten einer Ratenzahlung, oder Vollstreckungsmaßnahmen. Wenn ggf. dann fruchtlos gepfändet wurde, kommt die Kasse u.U. später wieder auf ihn zu, wenn er mal höhere Einkünfte hat.

Er wiederum kann ggf. ja Privatinsolvenz anmelden. Nach einem Zeitraum von 6 Jahren gilt man dann als Schuldenfrei, wird also ein Schuldenschnitt gemacht.
Das ist aber nur mein bescheidener Kenntnisstand zur Privatinsolvenz. Wie, wann, wieso, sollte man sich schon noch kundig machen.

Gruß
Sportsfreund