Wie zurück in die GKV ???
Verfasst: 17.07.2012, 13:45
Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann der ein oder andere einen guten Rat geben.
Ich lebe schon etliche Jahre mit meinem Lebensgefährten zusammen (62 Jahre). Wir sind nicht verheiratet. Nachdem er vor einigen Jahren arbeitslos wurde, hat er sich, nachdem er Harz IV bekommen sollte, beim Arbeitsamt abgemeldet. Er sagte mir damals, dass ich zuviel verdienen würde, so dass er sowieso nichts bekommen würde. Ich war mir damals und auch im Laufe der Zeit nicht darüber im Klaren, welche Konsequenzen das nach sich ziehen würde. Er ist nämlich damit auch nicht mehr krankenversichert.
Als mir vor ca. 2 Jahren bewusst wurde, dass er zurück in eine Krankenkasse muss, haben wir seine letzte Krankenkasse kontaktiert (AOK) (das war 2010 und mein Lebensgefährte zu diesem Zeitpunkt 57 Jahre alt). Die schrieb, dass er für die letzten Jahre die Mitgliedsbeiträge nachzahlen soll. Soviel Geld haben wir nicht. Ich verdiene zwar nicht wenig, bestreite aber den Lebensunterhalt. Sonderausgaben sind da nicht mehr drin.
Jetzt steht eine größere medizinische Untersuchung und evtl. eine Operation bei meinem Lebensgefährten an. Ich habe ihm geraten, Hartz IV zu beantragen. Dann würde zwar mein Gehalt als Grundlage genommen, d.h. er würde wahrscheinlich kein Geld bekommen, aber er wäre automatisch krankenversichert.
Er aber hat Angst, dass die Krankenkasse dann wieder die Beiträge der vergangenen Jahre einklagen wird und im schlimmsten Fall einen Teil meines Gehaltes bei meinem Arbeitgeber pfänden lassen könnte.
Sind seine Befürchtungen berechtigt?
Mir ist bewusst, dass ich durch mein Dulden zur Verschlimmerung der Situation beigetragen habe. Bitte reißt mir nicht gleich den Kopf ab, ich brauche Euren kompetenten Rat.
vielen Dank
Nordlicht53
ich hoffe, mir kann der ein oder andere einen guten Rat geben.
Ich lebe schon etliche Jahre mit meinem Lebensgefährten zusammen (62 Jahre). Wir sind nicht verheiratet. Nachdem er vor einigen Jahren arbeitslos wurde, hat er sich, nachdem er Harz IV bekommen sollte, beim Arbeitsamt abgemeldet. Er sagte mir damals, dass ich zuviel verdienen würde, so dass er sowieso nichts bekommen würde. Ich war mir damals und auch im Laufe der Zeit nicht darüber im Klaren, welche Konsequenzen das nach sich ziehen würde. Er ist nämlich damit auch nicht mehr krankenversichert.
Als mir vor ca. 2 Jahren bewusst wurde, dass er zurück in eine Krankenkasse muss, haben wir seine letzte Krankenkasse kontaktiert (AOK) (das war 2010 und mein Lebensgefährte zu diesem Zeitpunkt 57 Jahre alt). Die schrieb, dass er für die letzten Jahre die Mitgliedsbeiträge nachzahlen soll. Soviel Geld haben wir nicht. Ich verdiene zwar nicht wenig, bestreite aber den Lebensunterhalt. Sonderausgaben sind da nicht mehr drin.
Jetzt steht eine größere medizinische Untersuchung und evtl. eine Operation bei meinem Lebensgefährten an. Ich habe ihm geraten, Hartz IV zu beantragen. Dann würde zwar mein Gehalt als Grundlage genommen, d.h. er würde wahrscheinlich kein Geld bekommen, aber er wäre automatisch krankenversichert.
Er aber hat Angst, dass die Krankenkasse dann wieder die Beiträge der vergangenen Jahre einklagen wird und im schlimmsten Fall einen Teil meines Gehaltes bei meinem Arbeitgeber pfänden lassen könnte.
Sind seine Befürchtungen berechtigt?
Mir ist bewusst, dass ich durch mein Dulden zur Verschlimmerung der Situation beigetragen habe. Bitte reißt mir nicht gleich den Kopf ab, ich brauche Euren kompetenten Rat.
vielen Dank
Nordlicht53