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PKV wechseln in Familienversicherung möglich??
Verfasst: 17.07.2012, 09:11
von leho
Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage ob es möglich ist aus einer PKV als Student durch Heirat in die Familienversicherung zu kommen.
Folgende Situation:
meine zukünftige ist über 30 und Student (wegen des Alters nicht mehr Pflichtversichert)
Sie war vor dem Studium Selbständig und ist damals wegen schlechter Beratung in die PKV gegangen, sie hat keinen Deutschen Pass und hat auch nie Hilfen vom Staat bezogen.
Sie hat auch sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, zumindest hat sie so was nie beantragt oder unterschrieben.
Sie hat einen Minijob auf 400Euro Basis.
Ich Arbeite und bin in der GKV
Wir wollen demnächst heiraten und da habe ich überlegt ob sie nicht über mich in die Familienversicherung kommen könnte?
Ist das möglich?
Danke schon mal für eure Antworten!
Leho
Verfasst: 17.07.2012, 11:28
von broemmel
Seit wann studiert die zukünftige denn?
Und wie alt ist sie?
Verfasst: 17.07.2012, 12:25
von amerin
Einkommen von max. 375 oder Minijob bis max. 400 erlauben die Familienversicherung ab Heirat.
Verfasst: 17.07.2012, 15:23
von leho
Hallo Zusammen,
sie kommt jetzt ins dritte Semester, sie ist 34 Jahre alt.....
Ps.: wenn sie berechtigt ist, was passiert mit Ihrer aktuellen PKV??
Gruß
Leho
Verfasst: 17.07.2012, 15:34
von CiceroOWL
sollte gekündigt werden
Verfasst: 17.07.2012, 15:51
von leho
Das schon klar, soweit ich in der Police von der PKV gelesen habe kann sie sofort kündigen wenn eine Familienversicherung beantragt und genehmigt worden ist.
Aber meine Frage ist ob sie überhaupt Berechtigt ist für eine Familienversicherung:
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Den Punkt 2 verstehe ich nicht ganz.... was wird da mit „nicht freiwillig versichert“ gemeint
Gruß
Leho
Verfasst: 17.07.2012, 15:57
von CiceroOWL
§ 9 sGB VFamilienversichrung geht nicht wenn man freiwillig versichert ist, hat nix mit der PKV zutun.
Verfasst: 17.07.2012, 16:13
von leho
Hm... ist sie denn wegen Ihres Alters nicht Freiwillig Versichert?
Habe gelesen das mit ende des 30ten Lebensjahr die Pflichtversicherung für Studenten endet.....?
Verstehe das mit dem "Freiwillig versichert" nicht ganz....?
Letztendlich ist mir nur wichtig ob sie nach der Hochzeit mit in meinem GVK kommen kann...?
Obwohl sie jetzt noch in der PKV ist...?
Gruß
Leho
Verfasst: 17.07.2012, 16:15
von CiceroOWL
Wenn Sie denn mit den holden Gatten in das Joch der Ehe geht muss sie sich nicht als Studentin versichern, da sie denn ja familienversichert ist. Es geht nicht beides.
Verfasst: 17.07.2012, 16:19
von leho
Beides soll es ja nicht sein, sie soll in die Familienversicherung kommen und die PKV kündigen....
Aber habe hier gerade gelesen:
bild.de/infos/krankenversicherung/krankenversicherung/krankenversicherung-freiwillige-9362632.bild.html
das sie als Student über 30 in die Gruppe der Freiwillig Versicherten ist, also kann sie nicht in die Familienversicherung??
Ich bin überfordert mit dem ganzen...
Verfasst: 17.07.2012, 16:22
von CiceroOWL
Also nochmal du Ehemann Sie endlich bald deine Frau Luja
Ehe = Familienversicherung für Sie, Studium ja, muss Sie sich versichern nein, denn Sie ist ja deine Ehefrau. Ist Sie dadurch veischert ja , muss sie sich als Studentin versichern neiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin. Warum sie ja ja schon versichert bei dir und ihr geht in die Familienplanung, also alles gut.
Verfasst: 17.07.2012, 16:27
von leho
Danke für deine Geduld CiceroOWL,
mich hat das ganze verwirrt.... hoffe nur noch das es kein Problem ist da sie momentan in der PKV ist... im Antrag muss man angeben wo man vorher versichert war....
Werde den Antrag wenn es soweit ist stellen, wenn sie eine zusage bekommen (Hoffentlich) dann solle die PKV gekündigt werden können.
Danke nochmal!
Gruß
Leho
Verfasst: 17.07.2012, 16:32
von CiceroOWL
Nein ist es nicht, soblad die ehe rechtskräftig sit und ihr die Versicherungsbescheinigung der GKV als Familienversicherte, zusammen mit der Kündigung der PKV erledigt habt ist alles gut.
Viel Glück für die zukunft und ein langes gemeinsames glückliches Leben ( )
Verfasst: 17.07.2012, 16:52
von leho
DANKE!!
Ende gut ales gut
Verfasst: 17.07.2012, 18:28
von broemmel
Ich hatte nur nach dem Alter gefragt, um zu sehen ob sie sich von der Versicherungspflicht befreit hat. Hat sie nicht, also Anspruch auf Familienversicherung