ich war sehr lange krank und wurde auch ausgesteuert. kurz vor Ende der Aussteuerung hatte ich eine neue Erkrankung, wegen der ich wegen der bereits andauernden ersten Erkrankung keinen neuen Krankengeldanspruch bekam, aber dafür auch eine Krankmeldung bekam für 10 Tage.
einige Monate nach der Aussteuerung bin ich wieder arbeiten gegangen bei einem neuen Arbeitgeber. ich bin dort erst seit 2 Wochen und nun ist die zweite Erkrankungen wieder aufgebrochen und ich werde deshalb morgen operiert und werde deshalb auf jeden Fall 4-5 Wochen nicht arbeiten können.
weil ich erst 2 Wochen bei meinem neuen Arbeitgeber bin, zahlt er keine Lohnfortzahlung. ich muss mich an die Krankenkasse wenden. aber habe ich überhaupt Krankengeldanspruch? ich hatte mit dieser Erkrankung ja kein Krankengeld bekommen, weil ich ja schon im Krankengeld mit einer anderen Erkrankung war. und wegen dieser ausgesteuert wurde.
habe ich dafür jetzt wieder Anspruch auf Krankengeld!?
ich hoffe ich hab den Sachverhalt verständlich erklärt.
wieder Krankengeldanspruch nach Aussteuerung?
Moderator: Czauderna
ich versuchs mal noch in Daten zu fassen:
die Erkrankungen haben nichts miteinander zu tun. das eine ist was psychisches, das andere was orthopädisches.
Erkrankung 1: Aussteuerung zum 29.04.2012
Erkrankung 2: Beginn 14.02.2012 - Ende 23.02.2012
neue Beschäftigung aufgenommen am 01.07.2012
Erkrankung 2: Beginn 13.07.2012 - laufend
die Erkrankungen haben nichts miteinander zu tun. das eine ist was psychisches, das andere was orthopädisches.
Erkrankung 1: Aussteuerung zum 29.04.2012
Erkrankung 2: Beginn 14.02.2012 - Ende 23.02.2012
neue Beschäftigung aufgenommen am 01.07.2012
Erkrankung 2: Beginn 13.07.2012 - laufend
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Hi,
ich wills mal so formulieren:
Du bist Arbeitnehmer und hast demnach Anspruch auf KG.
Das Einzigste, wo die Kasse sagen könnte Nein, wäre:
Wenn die davon ausgehen, dass Deine Erkrankung 2 zu der Ersten lediglich hinzugetreten ist. Ein Hinzutritt führt nämlich nicht zu einem (neuen) KG-Anspruch, oder verlängert diesen.
Nur: Wie will sie davon ausgehen, dass Erkrankung 1 noch weiter Arbeitsunfähigkeit verursacht? Du arbeitest ja wieder, bist also (trotz noch immer Vorliegens von Erkrankung 1) demnach arbeitsfähig.
Denn: Eine Erkrankung haben heißt nicht, deswegen auch (noch) arbeitsunfähig zu sein.
Geh beim Gespräch mit der KK mal in diese Richtung.
Viel Erfolg. Gruß
Sportsfreund
ich wills mal so formulieren:
Du bist Arbeitnehmer und hast demnach Anspruch auf KG.
Das Einzigste, wo die Kasse sagen könnte Nein, wäre:
Wenn die davon ausgehen, dass Deine Erkrankung 2 zu der Ersten lediglich hinzugetreten ist. Ein Hinzutritt führt nämlich nicht zu einem (neuen) KG-Anspruch, oder verlängert diesen.
Nur: Wie will sie davon ausgehen, dass Erkrankung 1 noch weiter Arbeitsunfähigkeit verursacht? Du arbeitest ja wieder, bist also (trotz noch immer Vorliegens von Erkrankung 1) demnach arbeitsfähig.
Denn: Eine Erkrankung haben heißt nicht, deswegen auch (noch) arbeitsunfähig zu sein.
Geh beim Gespräch mit der KK mal in diese Richtung.
Viel Erfolg. Gruß
Sportsfreund
Erkrankung 1 ist definitiv weg - darüber gibts sogar ein Gutachten.
Erkrankung 2 hat definitiv keinen Zusammenhang mit Erkrankung 1.
ich war jetzt mal bei der Krankenkasse und hat nachgehakt. jetzt hab ich aber zwei verschiedene Aussagen erhalten. die eine sagt, ja Krankengeldanspruch ist richtig. die andere sagt, dass dies intern geprüft werden müsse
Erkrankung 2 hat definitiv keinen Zusammenhang mit Erkrankung 1.
ich war jetzt mal bei der Krankenkasse und hat nachgehakt. jetzt hab ich aber zwei verschiedene Aussagen erhalten. die eine sagt, ja Krankengeldanspruch ist richtig. die andere sagt, dass dies intern geprüft werden müsse
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