Seite 1 von 1

Keine Reaktion auf Arztbericht & Kein Krankengeld seitde

Verfasst: 16.07.2012, 15:55
von Maserno
Hallo liebes Forum,

ich bräuchte bitte mal Unterstützung. Ich bin neu hier und hab seit zwei Monaten mit der AOK Probleme. Hier der Hintergrund:

Ich kriege seit dem 01.12.2011 wegen Depression & anderen Psychischen Krankheiten Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit ist seit 20.10.12 nachgewiesen. Der Arbeitsvertrag lief zum 13.12.2012 aus.

Die AOk hat mich zum 20.5.2012 gesund geschrieben. Davor gab es ein Gespräch mit meiner zuständigen Sozialbearbeiterin, dass der MDK davon ausgeht, mir ginge es ja nicht schlecht weil ich nicht in eine Klinik möchte. Davon mal abgesehen, hatten es meine Ärzte zu dem Zeitpunkt nicht empfohlen. Die AOK hat von meinem Psychotherapeuten, sowie von meinem Psychiater der mir die Auszahlscheine ausstellt, Arztberichte erhalten. Ich habe nach der Gesundschreibung Widerspruch eingereicht und seitdem will die AOK von mir jeden Monat einen Arztbericht.

Den letzten Arztbericht wollte die AOK nun zum 18.06. haben und haben ihn bekommen. Seitdem habe ich von der AOK nichts mehr gehört, außer dass der Bericht zur ausführlichen Prüfung beim MDK sei und es noch ein bis zwei Wochen dauern könne. Seitdem habe ich auch kein Krankengeld mehr erhalten. Der Bericht war zum Zeitpunkt der AOK Aussage aber bereits zwei Wochen dort! Wie lange brauchen die denn noch? Dürfen die in der Zeit überhaupt nichts zahlen? Die Auszahlungsscheine habe ich weiterhin geholt und pünktlich eingeschickt.

Nun hatte ich heute eine Therapiestunde und mir wurde heute, nachdem der Arzt mich viel besser kennt, eine Kur in einer Klinik von 4-6 Wochen, mit Abstand von daheim empfohlen weil es mir nicht besser geht und eine Kur mir helfen soll. Sollte das auch nicht anschlagen, soll ich wohl zum ***. Dann wars heute auch noch ausgerechnet meine letzte Kurzzeittherapiestunde. Die Verlängerung ist beantragt und auch hierauf kam noch keine Reaktion.

Könnt Ihr mir einen Tip geben wie ich mich verhalten soll und mit welcher Formulierung ich bei der AOK nach den ganzen Punkten nachfragen kann?
Die Kur müssten die dann eigentlich auch bewilligen??

Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe! Ich hoffe ich konnte mich hier verständlich machen, ich bin total überfordert damit.

LG Maserno

Verfasst: 17.07.2012, 09:10
von Sportsfreund
Hi Maserno,

Deine Schilderungen sind irgendwie noch nicht ganz klar. Deshalb bisher auch wohl noch keine Antworten trotz häufigen anklickens.

1. Frage: Hast Du nun über den 20.5.12 hinaus Krankengeld bekommen? Also: wurde quasi der Bescheid, worin die das Krankengeld als beendet ansehen, zurückgenommen?

2. dass die Kasse nicht reagiert kann einfach nur heißen, dass die selbst auch noch nichts vom MDK gehört haben und auf Stellungnahme warten. Hier hilft immer nur ein direkter Kontakt zur AOK und dort höflich nach Bearb.Stand fragen.

3. Wenn Du über den 20.5. hinaus KG zuerkannt bekommen hast (sh. meine Frage 1), MUSS Dir die Kasse eigentlich KG bezahlen, sobald Du einen Auszahlschein eingereicht hast. Die Kasse darf nicht warten, bis (irgendwann einmal) der MDK entschieden hat.
Die Kasse muss Dir dann bezahlen, bis irgendwann ggf. wieder so ein Bescheid wie zum 20.5.12 kommt, dass die Dich nicht mehr für weiter arbeitsunfähig halten.

Diese Punkte würden denke ich etwas mehr zur Auflösung und Hilfestellung beitragen.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 17.07.2012, 10:33
von Maserno
Hallo Sportsfreund,

vielen Dank für Deine Antwort und Nachfrage! Sorry dass es unklar war, ich bin durch den Wind.

Ich habe nach dem 20.05. Krankengeld erhalten. Nach dem 20.05. schrieben die mir, dass sie die Arbeitsunfähigkeit bis 18.06. akzeptieren und sollte die AU länger andauern, solle ich einen neuen Arztbericht einreichen. Das habe ich getan und bis heute nichts gehört und kein Geld bekommen. Bisher haben die immer gezahlt, aber bisher wars auch noch nie 4 Wochen in der Prüfung.

Vor dem 20.05. kamen keine Gesundschreibungen in monatlichen Abständen, ich denke die halten mich für ne Simulantin weil eine deutliche Besserung noch nicht eingetroffen ist. Aus diesem Grund hat mir mein Psychologe jetzt auch in eine Kurklinik empfohlen. Ich finds selber "nicht toll" dass es so lange dauert, aber was soll ich machen wenn dem so ist? Mein Psychologe sagte mir dass ich nichts falsch mache. Ich wurde in der ganzen Zeit bis jetzt noch nicht mal zum MDK geschickt.

Aber wenn Du sagst die müssen während der Prüfphase weiter zahlen - sofern ich das richtig vestanden habe-, ist mit damit schon geholfen. Kennst Du dazu vielleicht einen Paragraphen den ich denen nennen kann?

LG Maserno

Verfasst: 17.07.2012, 10:48
von Sportsfreund
Maserno hat geschrieben:Hallo Sportsfreund,...
Aber wenn Du sagst die müssen während der Prüfphase weiter zahlen - sofern ich das richtig vestanden habe-, ist mit damit schon geholfen. Kennst Du dazu vielleicht einen Paragraphen den ich denen nennen kann?

LG Maserno
Die müssen dann weiter zahlen, wenn die Kasse bislang noch keinen Aufhebungsbescheid erlassen haben.

Wenn ich Dich richtig verstehe, haben Die aber einen solchen Bescheid erlassen, wonach die das KG beenden, weil (angeblich) die AU zum 18.6. beendet ist.
Nach dem 20.05. schrieben die mir, dass sie die Arbeitsunfähigkeit bis 18.06. akzeptieren
Von daher ist es - leider - rechtens, wenn das KG noch nicht weiter gezahlt wird. Die müssen erst über Deinen Widerspruch entscheiden.

Also das Einreichen von ärztl. Berichten, dass Du über den 18.6. weiter AU bist, gleicht quasi einem Widerspruch; also Widerspruch gegen das oben zitierte Schreiben.

Von daher gilt es für Dich leider: abwarten.

Was wurde denn ggf. mit der KK besprochen, wie es nach dem 18.6.12 für Dich weitergehen soll? Ich meine einkommenstechnisch und versicherungsrechtlich?

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 17.07.2012, 10:59
von Maserno
Hallo Sportsfreund,

ok, dann habe ich es jetzt verstanden, danke Dir!

Mit der Aok wurde rein gar nichts besprochen wie es danach weiter geht. In den. Schreiben von denen steht immer drin, dass man zum Arbeitsamt soll und wenn man noch au ist, soll man Wiederspruch einlegen. Allerdings müssen die sich ja mal dazu und zur Kur und Therapieverlängerung äußern.

LG Maserno

Verfasst: 17.07.2012, 13:13
von Grampa
sowohl eine Kur als auch eine ambulante Langzeit-Psychotherapie begründen nicht zwangsläufig das Vorliegen von AU, beide Therapien können (und werden sehr oft) berufsbegleitend erfolgen, das ist also kein Garant für weiteren Krankengeldanspruch

ansonsten seh ich das nach den groben Infos wie Sportsfreund: wenn das KRG abschnittsweise bewilligt war (offenbar bis 18.06.12) musst du die weitere Prüfung abwarten, wenn man es als Widerspruch wertet sind bis zu 3 Monate Bearbeitungsdauer durchaus zumutbar