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Krankengeld

Verfasst: 12.07.2012, 09:35
von Mugwump
Hallo.

Ich bin chronisch psychisch krank. Jetzt arbeite ich seit Juli 2011 halbtags. Seit 19. Juni bin ich nun bis erstmal 07. August krank geschrieben, wegen der psychischen Erkrankung. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft bis 31. Juli und wird leider nicht verlängert.

Krankengeld bekomme ich ab 01.08.2012?
Was muss ich tun, um Krankengeld zu bekommen?
Muss jeder gleich zum MDK?

Danke für eure Hilfe.

MFG

Re: Krankengeld

Verfasst: 12.07.2012, 09:56
von Sportsfreund
Hallo Mugwump,
Mugwump hat geschrieben:Hallo.

Ich bin chronisch psychisch krank. Jetzt arbeite ich seit Juli 2011 halbtags. Seit 19. Juni bin ich nun bis erstmal 07. August krank geschrieben, wegen der psychischen Erkrankung. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft bis 31. Juli und wird leider nicht verlängert.

Krankengeld bekomme ich ab 01.08.2012? Ja, solange Du arbeitsunfähig bist.
Was muss ich tun, um Krankengeld zu bekommen? Auf jeden Fall Krankmeldungen lückenlos bei Deiner Kasse einreichen. Später Auszahlscheine abgeben, die Du noch von Deiner Kasse erhalten dürftest.
Muss jeder gleich zum MDK? Das kommt auf das Fallmanagement Deiner Kasse drauf an.

Danke für eure Hilfe.

MFG
Gruß
Sportsfreund

Re: Krankengeld

Verfasst: 12.07.2012, 13:01
von Mugwump
Sportsfreund hat geschrieben: Was muss ich tun, um Krankengeld zu bekommen? Auf jeden Fall Krankmeldungen lückenlos bei Deiner Kasse einreichen. Später Auszahlscheine abgeben, die Du noch von Deiner Kasse erhalten dürftest.
Also ich muss nicht schon vor dem 01.08.2012 bei der Krankenkasse einen Auszahlschein vorlegen oder Krankengeld anders beantragen (nur Krankmeldungen einreichen)? (Habe mal schlechte Erfahrungen mit Hartz4 gemacht, weil man da erst Geld ab Antragstellung bekommt.)

Nochmal danke.

MFG

Re: Krankengeld

Verfasst: 12.07.2012, 13:23
von Sportsfreund
Hi,
Mugwump hat geschrieben:
Sportsfreund hat geschrieben: Was muss ich tun, um Krankengeld zu bekommen? Auf jeden Fall Krankmeldungen lückenlos bei Deiner Kasse einreichen. Später Auszahlscheine abgeben, die Du noch von Deiner Kasse erhalten dürftest.
Also ich muss nicht schon vor dem 01.08.2012 bei der Krankenkasse einen Auszahlschein vorlegen oder Krankengeld anders beantragen (nur Krankmeldungen einreichen)? Nein. Das KG wird ohnehin immer nur für zurückliegende Zeiträume gezahlt. Von daher muss ja ab KG-Beginn (1.8.12) erst einmal eine Zeitlang vergangen sein. (Habe mal schlechte Erfahrungen mit Hartz4 gemacht, weil man da erst Geld ab Antragstellung bekommt.) Beim KG bedarf es keiner speziellen Antragstellung, da der Anspruch Kraft Gesetzes entsteht, nämlich durch eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit.
Also immer darauf achten, Krankmeldungen (entweder die gelben Zettel, oder später der Auszahlschein) rechtzeitig und vor allem lückenlos einzureichen.


Nochmal danke.

MFG
Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 16.08.2012, 18:08
von Mugwump
Hallo.

Ich bin seit 19.06.2012 krankgeschrieben bis zum 10.09.2012.

Ab dem 28.07.2012 bekomme ich Krankengeld.

Soll jetzt mein Arzt auf dem Auszahlschein die Krankheit vom 19.06.2012 bis zum 10.09.2012 bescheinigen? Weil bei den Bemerkungen zum Auszahlschein steht, dass der letzte Auszahlschein nicht früher als 2 Tage vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden darf.

Heißt das, wenn ich morgen zum Arzt gehe, dass er die Arbeitsunfähigkeit + 2 Tage bescheinigt und ich am 10. September noch einen Auszahlschein ausfüllen lassen muss?

Sorry für die doofen Fragen :-) , aber ich frag lieber sicherheitshalber.

Danke und Gruß

Verfasst: 16.08.2012, 19:38
von Czauderna
Hallo,
Krankengeld wird immer bis zu dem Tag ausgezahlt, an dem der Arzt den Schein mit Stempel und Unterschrift bestätigt - Ausnahme, die Arbeitsunfähigkeit ist bereits früher beendet worden.
Das mit den 2 Tagen ist so zu verstehen - du gehst am Mittwoch zum Arzt und der sagt, dass er dich ab Montag wieder für arbeitsfähig hält - dann kann er nicht am Mittwoch den Schein bestätigen, weil es bis einschl. Sonntag dann noch 4 Tage wären - stellt er den Schein dagegen am Freitag aus, dann sind es nur 2 Tage und die Kasse zahlt auf diesen Schein das Krankengeld bis Sonntag aus.
Bei einer laufenden Arbeitsunfähigkeit spielen diese zwei Tage keine Rolle - der Arzt muss auch nicht immer bestätigen, wann die Arbeitsunfähigkeit begonnen hat,
das wird auch auf den Auszahlscheinen nicht gefragt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.08.2012, 19:55
von Bobarello
Mann ist das kompliziert...

Verfasst: 06.09.2012, 10:42
von Mugwump
Hallo nochmal.

Und wenn nun das Ende der Arbeitsunfähigkeit gekommen ist, also bei mir nächsten Montag den 10.09.2012 (denn mir geht´s fast wieder gut), reicht es wenn mein Arzt am 10.09.2012 mir noch einen Auszahlschein ausfüllt, damit kein Krankengeld verloren geht?

Gruß

Verfasst: 06.09.2012, 11:00
von Czauderna
Hallo,
ja, wäre möglich - aber nur noch ein kleiner Tipp - wenn dich dein Arzt nur bis einschl. Freitag, also bis zum 7.9. Arbeitsunfähig schreibt auf dem Auszahlschein (das könnte er heute oder morgen machen), dann muss dein Arbeitgeber wieder ab Samstag zahlen, zwar hat dann deine Kasse zwei Tage Krankengeld gespart, du bekommst aber dafür dein normales Netto-Gehalt, was naturgemäss höher ist als das Krankengeld - wie gesagt, nur ein Tipp.
Gruss
Czauderna