Erstattung von Kosten im Vorverfahren -Widerspruch
Verfasst: 10.07.2012, 13:31
Hallo zusammen,
Es geht um die Kostenerstattung eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens nach § 63 SGB X http://dejure.org/gesetze/SGB_X/63.html
Hintergrund: Die KK versucht mich aus dem Krankengeldbezug zu katapultieren. Ich lege Widerspruch ein. U.a. wird auf scheinheilige Weise ein aerztliches Gutachten gefordert. Dieses Gutachten wird von meinem Hausarzt erbracht und mir privataerztlich in Rechnung gestellt.
Meinem Widerspruch wird in vollem Umfang stattgegeben.
Ich bin zwar vergebens aber nicht umsonst zur Arbeitsagentur gefahren, habe nun die Kosten und auch noch die Kosten von einer privataerztlichen Leistung zu tragen !!!
Die Kostenuebernahme des s.g. Vorverfahrens wird duch die KK abgelehnt unter Berufung auf § 7 Abs. 2 Arbeitsunfaehigkeitsrichtlinien bzw. § 62 Abs. 3 und 4 Bundesmanteltarifvertrag - Aerzte. Die Ausstellung eines Attestes im Rahmen einer privataerztlichen Leistung waere damit nicht notwendig gewesen.
Es kann doch nicht sein, dass mit den Arbeitsunfaehigkeitsrichtlinien das SGB X ausgehebelt werden soll.
War es nicht immer so, wer bestellt der bezahlt. http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
Was meint Ihr zu diesem Sachverhalt?
Es geht um die Kostenerstattung eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens nach § 63 SGB X http://dejure.org/gesetze/SGB_X/63.html
Hintergrund: Die KK versucht mich aus dem Krankengeldbezug zu katapultieren. Ich lege Widerspruch ein. U.a. wird auf scheinheilige Weise ein aerztliches Gutachten gefordert. Dieses Gutachten wird von meinem Hausarzt erbracht und mir privataerztlich in Rechnung gestellt.
Meinem Widerspruch wird in vollem Umfang stattgegeben.
Ich bin zwar vergebens aber nicht umsonst zur Arbeitsagentur gefahren, habe nun die Kosten und auch noch die Kosten von einer privataerztlichen Leistung zu tragen !!!
Die Kostenuebernahme des s.g. Vorverfahrens wird duch die KK abgelehnt unter Berufung auf § 7 Abs. 2 Arbeitsunfaehigkeitsrichtlinien bzw. § 62 Abs. 3 und 4 Bundesmanteltarifvertrag - Aerzte. Die Ausstellung eines Attestes im Rahmen einer privataerztlichen Leistung waere damit nicht notwendig gewesen.
Es kann doch nicht sein, dass mit den Arbeitsunfaehigkeitsrichtlinien das SGB X ausgehebelt werden soll.
War es nicht immer so, wer bestellt der bezahlt. http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
Was meint Ihr zu diesem Sachverhalt?