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Aussteuerung -> ALG1 ?

Verfasst: 09.07.2012, 21:59
von Twanzig
Hallo Zusammen,

ich stehe gerade zum ersten Mal in meinem Leben vor der Situation, dass ich mich wohl arbeitslos melden muss. Hierzu habe ich ein paar dringende Fragen.

Zum Sachverhalt:
Aufgrund einer psychischen Erkrankung bin ich seit 1,4 Jahren krank geschrieben und werde in 1,5 Monaten von der Krankenkasse „ausgesteuert“. Das Arbeitsverhältnis ruht aktuell, da ich nach Rücksprache mit meinem Arzt nicht wieder in den alten Job zurückkehren soll.

Zu den Fragen:
1) Kann ich trotz eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wird?
2) Welche Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber bzw. des Arbeitsamtes habe ich in dem Zeitraum des Leistungsbezuges?
3) Sollte ich von meinem Arzt während des ALG-Leistungsbezuges „gesund geschrieben“ werden, wie ändert sich dann Verpflichtung gegenüber dem Arbeitsamt?

Über Tips und Hinweise würde ich mich freuen.

Gruß

Verfasst: 10.07.2012, 08:54
von Sportsfreund
Hallo Twanzig,

ich will es mal so ausdrücken:
Es gibt 2 Formen von ALG (also ALG-I, ich meine nicht Hartz-IV):
- das "Normale", also wenn man arbeitslos wird und einen neuen Job sucht und
- das Besondere, wenn jemand "Leistungsgemindert" ist.
Das 2. kommt für Dich eher in Frage. Denn mit leistungsgemindert meint man sinngemäß krankgeschrieben.
Ob dieses besondere ALG erfüllt ist, muss Dir das Arbeitsamt erklären, denn Voraussetzung ist meines Wissens, dass man mindestens 6 Monate leistungsgemindert ist. Dies stellt wohl der ärztl. Dienst (ÄD) des Arbeitsamtes dann fest.
Sollte dies nicht erfüllt sein, kommt es auf Dich drauf an:
Wärst Du bereit, Deinen jetzigen Job gänzlich aufzugeben und trotz Krankheit einen ggf. leidensgerechten neuen Job zu suchen und aufzunehmen? Dann wäre nämlich das "normale" ALG für Dich möglich.

Nur noch soviel: Erfahrungsgemäß wird nach Aussteuerung in den meisten Fällen auch ALG bezahlt. Welches von diesen beiden dies überwiegend dann ist, weiß ich jedoch nicht; nur halt, DASS Arbeitslosengeld nach KG gezahlt wird.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 10.07.2012, 18:26
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.07.2012, 20:03
von Twanzig
Hallo Macht Sinn,
hallo sportsfreund,

besten Dank für die schnelle Hilfe.
...Pech wäre weitere Leistungsunfähigkeit von eindeutig weniger als 6 Monaten
Diese Aussage verstehe ich nicht ganz. Was würde passieren, wenn ich bspw. weitere 2 Monate Leistungsunfähig wäre und ALG beziehen würde. Anschließend einen sozialversichrungspflichtigen Job beginnen würde?

Oder meinst du wenn der Medizinische Dienst des Arbeitsamtes feststellen würde, dass die Leistungsminderung wohl nicht länger als 6 Monate mehr andauert?

Sollte ich dann das "normale" ALG bekommen, müsste ich allerdings bei meinem alten Arbeitgeber kündigen und einen Nachweis erbringen, dass ich aufgrund der psychischen Einschränkungen dort nicht mehr arbeiten kann, sonst droht mir doch eine Sperrfrist, oder?

Verfasst: 11.07.2012, 20:19
von Gast

Verfasst: 11.07.2012, 20:45
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 11.07.2012, 21:28
von Twanzig
Hallo Macht Sinn,

aber dann ist es doch zu riskant die Angelegenheit vom Medizinischen Dienst prüfen zulassen. Wenn die einen für arbeitsfähig einstufen erhält man ja dann nach deiner Aussage kein ALG. Besser ist es dann selbst zu kündigen und wie vorher beschrieben ein Attest beim Arbeitsamt vorzulegen um der Sperrfrist zu entgehen, ich grundsätzlich für eine neue Arbeit offen bin.

Gruß

Verfasst: 11.07.2012, 21:45
von Gast

Verfasst: 11.07.2012, 21:51
von Twanzig
Hallo Fatmob,

leider kann ich deinen Abkürzungen nicht folgen. Habe doch noch nichts falsch gemacht. Ich erkundige mich einfach, welche Schritte ich unternehmen muss um meine finanzielle Existenz nach der Austeuerung zu sichern.

Gruß

Verfasst: 11.07.2012, 21:59
von Gast

Verfasst: 11.07.2012, 22:17
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.07.2012, 09:38
von Duwisib
Wenn du nach der Aussteuerung bei der Agentur ankommst, wird man dich fragen, ob du arbeitsfähig bist. Wenn du verneinst, wirst du dem MD zur Begutachtung gemeldet. Dieser entscheidet,
1.ob du arbeitsfähig bist ( z.B. in einem anderen Beruf oder mit geringeren Einsatzzeiten), also vermittelbar
2. in weniger als 6 Monaten wieder einsatzfähig
3. länger als 6 Monate AU
bei 1. bekommst du die üblichen Vorgänge und AL I bis zur Erschöpfung des Anspruchs
bei 2 bekommst du nichts, mußt dich also selber KV versichern und ggf AL II beantragen
bei 3. bekommst du AL I bis zur Erschöpfung des Anspruchs oder bis zum EU Rentenbeginn.
Bis zur Entscheidung des MD bekommst du nichts, das kann bis zu 6-8 Wochen dauern, in der Zeit mußt du ggf. ebenfalls mit AL II usw. über die Runden kommen.
Wenn du während des AL I Bezugs krank wirst ( gleiche Diagnose) bekommst du bis zu 6 Wochen AU das Geld von der Agentur, das KG danach fällt aber weg, solltest du nur 5 Wochen und 6 Tage krank sein läuft das AL I weiter. Die Einschaltung des MD wird dann evtl. später passieren und der wird ggf. nach Aktenlage entscheiden.

Verfasst: 13.07.2012, 16:14
von Twanzig
Hallo Duwisib,

endlich eine klare Aussage mit der ich etwas anfangen kann. Herzlichen Dank hierfür.