Hallo,
in den letzten Wochen habe ich mich gewundert, dass ich immer mehr ins Minus auf meinem Konto geraten bin.
Nun habe ich leider erst jetzt die Kontoauszüge kontrolliert und festgestellt, dass die BEK seit Mai 2012 eine Beitragserhöhung von 270 € bei mir vorgenommen hat.
Die letzten Wochen waren emotional sehr anstrengend für mich, da die neue Diagnose Multiple Sklerose mich doch sehr belastet hat.
In einem Gespräch mit meinem Mann konnte geklärt werden, dass er es versäumt hat die Unterlagen zur Familienversicherung abzugeben und die BEK nun den Beitrag erhöht hat.
Mit der BEK konnte ich heute klären, dass die Unterlagen auf dem Weg sind und die BEK mir für Juli 2012 die 270 € zurücküberweist.
Für die Monate Mai und Juni wird sie es nicht tun und ich würde gerne wissen auf welcher Rechtsgrundlage das möglich ist.
Bisher ging aufgrund einer mündl. Vereinbarung die Post immer an mich, nun gibt es aber einen neuen Sachbearbeiter, der nicht sonderlich zugänglich zu sein scheint, im Gegensatz zu seiner Vorgängerin, mit der ich keine Probleme hatte.
Sie wusste wie schlampig mein Mann in diesen Dingen ist uns so gingen alle Unterlagen über meinen Tisch, völlig problemlos.
Eine "Strafe" in Höhe von 540 Euro finde ich etwas überzogen, bei allem Ärger und Verständnis.
Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke
Ist das rechtlich?
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo,
also ich vermute mal eins:
Es geht nicht um die Familienversicherung. Sondern Du (oder Dein Mann. Wer von Euch ist eigentlich der Hauptversicherte, also Mitglied) wurdest angeschrieben, für eine freiwillige Mitgliedschaft die Einkommen anzugeben, nach denen sich ja der Beitrag bemisst.
Wenn das nämlich versäumt wird, wird der Beitrag nach dem Maximaleinkommen (=Beitragsbemessungsgrenze von 3825,- EUR mtl.) berechnet.
Eine Änderung ist grds. immer nur für die Zukunft möglich, desh. verbleibt es bei den vergangenen beiden Monate bei der festgestellten Höhe.
Und um diese Differenz wird es wohl gehen.
Ihr könnt nur versuchen, Euer Versäumnis zu begründen, so dass die Kasse vielleicht ein Einsehen hat, unter einer solchen Begründung auf die zwangsweise Einstufung zu verzichten.
Es gibt rechtlich keine speziellen Punkte (Krankheit oder Ähnliches), unter denen von den Mitwirkungspflichten abgesehen bzw. dessen Konsequenzen bei einem Versäumnis abgesehen werde kann.
Von daher: Viel Glück beim Gespräch mit Eurer Kasse.
Gruß
Sportsfreund
also ich vermute mal eins:
Es geht nicht um die Familienversicherung. Sondern Du (oder Dein Mann. Wer von Euch ist eigentlich der Hauptversicherte, also Mitglied) wurdest angeschrieben, für eine freiwillige Mitgliedschaft die Einkommen anzugeben, nach denen sich ja der Beitrag bemisst.
Wenn das nämlich versäumt wird, wird der Beitrag nach dem Maximaleinkommen (=Beitragsbemessungsgrenze von 3825,- EUR mtl.) berechnet.
Eine Änderung ist grds. immer nur für die Zukunft möglich, desh. verbleibt es bei den vergangenen beiden Monate bei der festgestellten Höhe.
Und um diese Differenz wird es wohl gehen.
Ihr könnt nur versuchen, Euer Versäumnis zu begründen, so dass die Kasse vielleicht ein Einsehen hat, unter einer solchen Begründung auf die zwangsweise Einstufung zu verzichten.
Es gibt rechtlich keine speziellen Punkte (Krankheit oder Ähnliches), unter denen von den Mitwirkungspflichten abgesehen bzw. dessen Konsequenzen bei einem Versäumnis abgesehen werde kann.
Von daher: Viel Glück beim Gespräch mit Eurer Kasse.
Gruß
Sportsfreund