Notfallmedikament -Rückruf von Anapen-
Verfasst: 08.07.2012, 14:41
Hallo,
hier ist Betty.
Seit 2009 vertraue ich auf das Notfallmedikament Anapen 300 Mikrogramm, welches als Autoinjektor den Allergikern als Überlebens rettendes Medikament bisher zur Verfügung stand. Im Juni 2012 wurde dieses Medikament zurück gerufen, da der gewünschte Wirkstoff Adrenalin eventl. nicht freigesetzt werden kann. Kurzum, lt. meinen Recherchen wurde dieser Autoinjektor 33.000 Mal !!! verordnet. Ob es im Notfall durch die Nichtfreisetzung des Medikamentes bei einem Schockzustand schon Todesfälle gab, entzieht sich meiner Kenntnis und lässt sich auch wohl kaum nachweisen. Mein Notfallmedikament habe ich kostenpflichtig gegen ein anderes kürzlich ausgetauscht.
Zum Rückruf.
Ich habe mich nun als Betroffene in die Sache involviert. Die Apotheken dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen die Daten speichern. Insofern kann eine normale Apotheke es nicht oder kaum schaffen, die Kunden über diesen Rückruf zu informieren. Da sind die Versandapotheken natürlich im Vorteil. Aber in der Pflicht steht die Ärzteschaft. Ich wurde durch meinen Fach-Arzt nicht informiert. Das Praxispersonal war ebenfalls unwissend.
Ein Anruf bei der Medikamentenstelle meiner Krankenkasse konnte anfangs auch keine Klärung herbei führen. Ich habe da aber nicht locker gelassen. Stunden später wurde ich durch meine KK informiert, dass die GKV in Verhandlungen mit dem Mitvertreiber Dr. Beckmann stehen würde. Weiter habe ich diese Firma mit meinen Regreßforderungen kontaktiert, bisher gab es noch keine Antwort. Auch das Saarländische Gesundheitsministerium habe ich über diesen Vorgang informiert. Dito. Mein Autoinjektor wurde im März 2012 verordnet und hätte demnach noch 9 Monate bis zur Ablaufzeitzeit seine Wirkung erzielen müssen. Es kann nicht angehen, dass der Endverbraucher auf der Strecke bleibt. In den USA wären hier Klagen in Millionenhöhe schon längst angerollt. Ich habe mich seit 2009, wie erwähnt, auf dieses Medikament verlassen müssen. Ehrlich gesagt, bin ich geschockt, auch ohne Wespenstich. Ergo werde ich die Sache so nicht hinnehmen. Wenn Menschenleben in Gefahr sind, sollte man sorgfältiger handeln. Wie ich in Erfahrung bringen konnte, bestehen bei Beckmann enorm hohe Rückstellungen. Die Bilanzen sind im Bundesanzeiger veröffentlicht. Also einmal hineinschauen.
Lasst nicht locker, fordert eure Auslagen als Betroffene bei Dr. Beckmann, falls dieser Vertreiber war, ein. In meinem Falle war er es. Adresse steht auf dem Beipackzettel des Medikamentes. Und sachlich bleiben.
Aber was ist noch zu tun? Ich gehe davon aus, dass der Vertreiber sich auf stur stellt. Hersteller von Anapen ist ein Pharma-Produzent in England.
Gibt es ähnliche Erfahrungen mit solchen Rückrufen?
LG
Betty
hier ist Betty.
Seit 2009 vertraue ich auf das Notfallmedikament Anapen 300 Mikrogramm, welches als Autoinjektor den Allergikern als Überlebens rettendes Medikament bisher zur Verfügung stand. Im Juni 2012 wurde dieses Medikament zurück gerufen, da der gewünschte Wirkstoff Adrenalin eventl. nicht freigesetzt werden kann. Kurzum, lt. meinen Recherchen wurde dieser Autoinjektor 33.000 Mal !!! verordnet. Ob es im Notfall durch die Nichtfreisetzung des Medikamentes bei einem Schockzustand schon Todesfälle gab, entzieht sich meiner Kenntnis und lässt sich auch wohl kaum nachweisen. Mein Notfallmedikament habe ich kostenpflichtig gegen ein anderes kürzlich ausgetauscht.
Zum Rückruf.
Ich habe mich nun als Betroffene in die Sache involviert. Die Apotheken dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen die Daten speichern. Insofern kann eine normale Apotheke es nicht oder kaum schaffen, die Kunden über diesen Rückruf zu informieren. Da sind die Versandapotheken natürlich im Vorteil. Aber in der Pflicht steht die Ärzteschaft. Ich wurde durch meinen Fach-Arzt nicht informiert. Das Praxispersonal war ebenfalls unwissend.
Ein Anruf bei der Medikamentenstelle meiner Krankenkasse konnte anfangs auch keine Klärung herbei führen. Ich habe da aber nicht locker gelassen. Stunden später wurde ich durch meine KK informiert, dass die GKV in Verhandlungen mit dem Mitvertreiber Dr. Beckmann stehen würde. Weiter habe ich diese Firma mit meinen Regreßforderungen kontaktiert, bisher gab es noch keine Antwort. Auch das Saarländische Gesundheitsministerium habe ich über diesen Vorgang informiert. Dito. Mein Autoinjektor wurde im März 2012 verordnet und hätte demnach noch 9 Monate bis zur Ablaufzeitzeit seine Wirkung erzielen müssen. Es kann nicht angehen, dass der Endverbraucher auf der Strecke bleibt. In den USA wären hier Klagen in Millionenhöhe schon längst angerollt. Ich habe mich seit 2009, wie erwähnt, auf dieses Medikament verlassen müssen. Ehrlich gesagt, bin ich geschockt, auch ohne Wespenstich. Ergo werde ich die Sache so nicht hinnehmen. Wenn Menschenleben in Gefahr sind, sollte man sorgfältiger handeln. Wie ich in Erfahrung bringen konnte, bestehen bei Beckmann enorm hohe Rückstellungen. Die Bilanzen sind im Bundesanzeiger veröffentlicht. Also einmal hineinschauen.
Lasst nicht locker, fordert eure Auslagen als Betroffene bei Dr. Beckmann, falls dieser Vertreiber war, ein. In meinem Falle war er es. Adresse steht auf dem Beipackzettel des Medikamentes. Und sachlich bleiben.
Aber was ist noch zu tun? Ich gehe davon aus, dass der Vertreiber sich auf stur stellt. Hersteller von Anapen ist ein Pharma-Produzent in England.
Gibt es ähnliche Erfahrungen mit solchen Rückrufen?
LG
Betty