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Beitragsberechnung Nachweise (freiwillige Ver.)

Verfasst: 04.07.2012, 19:36
von Sassy85
Hallo,

meine GKV möchte jetzt meine Kontoauszüge als Nachweis. Einen Steuerbescheid kann ich gerade nicht vorlegen, obwohl das natürlich das einfachste wäre.

Muß ich die Belege eigentlich im Original vorlegen? Obwohl ja original bei Onlinekonten im Prinzip gar nicht möglich ist wenn ich die Bezüge eh selbst ausdrucke. Welcher Zeitraum reicht da? Nur ein paar Monate oder sogar ein ganzes Jahr, das ist ja eine Menge Papierkram... :?

Ich bin zwar nicht begeistert meine Kontoauszüge aus der Hand zu geben, wer weis wer da Zugriff drauf hat, aber da ich nichts zu verbergen habe soll es von mir aus so sein.


Was ich nur nicht verstehe. Ich könnte ja z.b. bei zig Onlinebanken Girokonten haben und nur von einer Bank die Belege zeigen. Daher verstehe ich nicht was das ganze überhaupt soll. Wenn jemand wirklich "betrügen" möchte dann kann er es doch sowieso!? Aber das soll jetzt nicht das Thema sein, war nur ein Gedankengang.

Hier sind ja auch viele Mitarbeiter von Krankenkassen unterwegs, wie wird das üblicherweise gehandhabt? :roll:

Danke und LG

Verfasst: 04.07.2012, 19:51
von Czauderna
Hallo,
um was geht es genau - Einkommensnachweis oder Nachweis, dass eine Zuzahlung geleistet wurde ?.
Grundsätzlich ist der Bankauszug als Nachweis zulässig - ich kenne das auch aus der Praxis, allerdings sage ich den Versicherten immer, sie sollen das "schwärzen", was uns nix angeht - das passt dann schon.
Klar, könnte man gerade Online-Auszüge manipulieren, aber das ist doch eher selten in der Praxis - und Du hast schon recht, wer betrügen will, der findet auch einen Weg dafür.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.07.2012, 20:00
von Sassy85
Hallo Czauderna,

es geht nur um den Einkommensnachweis...

Es gibt auf den Auszügen sicher einige Punkte die ich gern schwärzen würde, aber das macht das ganze dann ja eigentlich erst recht absurdum. Oder spielt es keine Rolle wenn ein Betrag für z.b. unter 50€ durch einen ebay Verkauf teilweise geschwärzt ist? Geht es nur um den Endsaldo?

LG

Verfasst: 04.07.2012, 20:29
von CTG
Um welchen Einkommensnachweis geht es denn?
Hast du Kapitalerträge die du nachweisen sollst, oder Einnahmen aus einer Unterhaltszahlung?

Normalerweise sollte schon angegeben sein über was ein Einkommensnachweis erbracht werden muss.

Wenn die einfach nur wissen wollen von was du deinen Lebensunterhalt bestreitest, solltest du das sogar auch ohne Nachweis angeben können...

Ein paar mehr Infos wären nicht schlecht. ;)

Verfasst: 04.07.2012, 20:42
von Czauderna
Hallo,
Unter Einkommensnachweis verstehe ich nicht die 80,00 €, die für eine Ebay-Auktion erzielt wurden, es sei denn, du bist dort als gemeldeter Händler tätig
(Selbständig), auch beispielsweise den Lotto-Gewinn von 100,00 € nicht,aber regelmäßigw Einkünfte, wie Kapitalerträge, Mieteinnahmen (Pachteinnahmen), Arbeitsentgelte oder Gewinnbeteiligungen oder auch Unterhaltszahlungen.
Ganz uninteressant sind die Ausgaben auf dem Auszug.
Allerdings solltest du dich da wirklich mit deiner Kasse direkt in Verbindung setzen.
Wichtig ist zu wissen, sollten der Kasse die Unterlagen nicht ausreichen kann Sie dich "schätzen" und da kommt in der Regel der Höchstbeitrag raus.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.07.2012, 20:42
von Sassy85
Sorry wenn ich zu wenig Input gebe, aber wenn Infos fehlen liefere ich gerne alles nach. (wie bei meiner Kasse ;) )
CTG hat geschrieben: Wenn die einfach nur wissen wollen von was du deinen Lebensunterhalt bestreitest, solltest du das sogar auch ohne Nachweis angeben können...
Ja, es geht um den Lebensunterhalt. Da ich momentan nur von ersparten Lebe und die mir das anscheinend nicht glauben möchten sie jetzt die Kontoauszüge.
Kapitalerträge sieht man dort ja auch, sind auch meine einzige Einnahme zur Zeit, welche zudem auch gerade mal knapp den Pauschbetrag aus reizen.

Das ich kostenlos bei meinem Freund wohne und er das Essen kauft und ich dafür koche ;), kann ich ja schlecht in den Beitragsermittlungs Fragebogen eintragen. :oops: Ich verstehe auch den Sachbearbeiter das er nicht glaubt das man von "nix" nicht leben kann...

Ich frage übrigens gerne immer erst hier nach, da ich bei meiner Kasse immer nur eine Ansicht höre und hier im Forum gibt ja immer mehrere Meinungen aus die einem weiterhelfen. Ich möchte ja tun was rechtlich nötig ist, aber auch nicht mehr als üblich wenn ihr versteht was ich meine.

Verfasst: 04.07.2012, 21:44
von broemmel
Es geht doch noch um den Nachweis das deine selbständige Tätigkeit beendet ist.

Die Kasse kann geeignete Nachweise verlangen. Wo ist denn das Problem, wenn die selbständige Tätigkeit beendet ist. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Und ein allgemeiner Hinweis. Ehrlichkeit geht in beide Richtungen. Von der Kasse zum Versicherten und auch umgekehrt

Verfasst: 05.07.2012, 00:12
von Bully
Hallo Sassy85,

freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet, ihrer Krankenkasse ihr Einkommen nachzuweisen, damit diese das beitragsrelevante Einkommen feststellen kann.

ABER

bei allen Verfahren der Beitragsermittlung, darf Deine Kasse gemäß § 284 Abs. 1 Nr. 3 SGB V nur die für die Beitragsfestsetzung erforderlichen Daten im Sinne von § 67 Abs. 6 Nr. 1 SGB X speichern.

Hat Dir denn Deine Kasse schon mal mitgeteilt, welche Daten Sie zur Beitragsermittlung gerne haben möchte, und welche nicht.

Denn dazu ist Sie verpflichtet

Nicht benötigte Daten dürfen von Dir stets geschwärzt werden.

Darüber hinaus brauchst Du, gewünschte Einkommensnachweise nur
vorlegen, nicht aushändigen

In dieser Richtung hat das Bundessozialgericht (BSGE 79, 133, 139) entsprechende Entscheidungen getroffen.

Gruß Bully

ps.sag mal Sassy85, liege ich richtig, wenn ich sage Deine KK ist die AOK

Verfasst: 05.07.2012, 18:26
von CTG
Sassy85 hat geschrieben:
CTG hat geschrieben: Wenn die einfach nur wissen wollen von was du deinen Lebensunterhalt bestreitest, solltest du das sogar auch ohne Nachweis angeben können...
Ja, es geht um den Lebensunterhalt. Da ich momentan nur von ersparten Lebe und die mir das anscheinend nicht glauben möchten sie jetzt die Kontoauszüge.
Kapitalerträge sieht man dort ja auch, sind auch meine einzige Einnahme zur Zeit, welche zudem auch gerade mal knapp den Pauschbetrag aus reizen.
Du kannst deiner KAsse ohne weiteres angeben, dass du von erspartem lebst. Dafür wird auch kein Nachweis gebraucht. Denn wie hoch dein erspartes ist, ist nicht relevant. (Vor allem weil man das ersparte ja irgendwo her hat und darauf schon Beiträge entrichtet hat. ;) )

Wenn du Kapitalerträge hast, musst du die natürlich bei der KAsse angeben. Darüber kann dann auch ein entsprechender Nachweis angefordert werden.(zB Kontoauszug). Alles andere was nicht relevant ist (einmal unterstellt du hast nur Kapitalerträge) kannst du auf dem Auszug wie schon gesagt wurde, schwärzen.