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Frage zu Nachzahlungen nach Auslandsaufenthalt

Verfasst: 04.07.2012, 13:12
von Martu
Guten Tag!

Ich habe schockierenderweise erfahren, dass ich vermutlich über 1300 Euro Krankenkassenbeiträge (TKK) nachzahlen muss, da ich bis April 2012 ca ein halbes Jahr im Ausland war und mich für diese Zeit beim Jobcenter abgemeldet habe. Ergo wurden auch die Zahlungen an die Krankenkasse eingestellt und ich war kein Mitglied mehr.
Das war mir klar und auch so gewollt. Was mir nicht klar war, ist, dass man, auch wenn man sich lange im Ausland aufhält, in DEUTSCHLAND versichert bleiben muss.
Nun wollte ich mich wieder bei der TKK anmelden und sie wollen einen Versicherungsnachweis über die nicht bei ihnen versicherte Zeit - andernfalls muss ich die Beiträge rückwirkend nachzahlen.

Ich habe schon ein wenig nachgeforscht und das hat scheinbar seine Richtigkeit so – aber um meine letzten Hoffnungen zu beseitigen ;-) frage ich lieber nochmal bei Profis nach.
Gibt es in meinem Fall irgendeine Möglichkeit, dass die Nachforderung der Beiträge doch nicht rechtens sein könnte? Ich habe von Geburt an die doppelte Staatsbürgerschaft und war in meinem anderen „Heimatland“, sozusagen. Dort herrscht keine Versicherungspflicht.
Abgemeldet war ich aber während dieser Zeit nicht (beim Meldeamt, mein ich), also war nach wie vor in Deutschland gemeldet.

Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse würde wohl auch keine Erleichterung bringen, weil die ebenfalls einen Nachweis über die Versicherung für diese Zeit verlangen würden, nicht wahr?

Vielen Dank im Voraus und wenn noch Informationen nötig sind, dann bitte nachfragen!
Martu

Verfasst: 04.07.2012, 19:58
von CTG
Hallo Martu.

Wie du selbst schon gesagt hast, hat das so seine Richtigkeit.
Wenn du keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall für die Zeit im Ausland nachweisen kannst wirst du meiner Ansicht nach nicht drum rum kommen.

Kassenwechsel funktioniert hier auch nicht da man dich nach der Frage wie du vorher in Deutschland versichert warst an deine alte Kasse verweisen würde da diese zuständig ist.

Wärst du in der Zeit in deinem anderen Heimatland versichert gewesen, sähe das Ganze schon wieder anders aus, da dann eine anderweitge Absicherung bestanden hätte.

Grüße
CTG

Verfasst: 04.07.2012, 20:33
von Martu
Ok, vielen Dank für die Aufklärung!
Die Tatsache, dass in dem anderen Land Standardarztbesuche kostenlos sind und nur größere Sachen wie Operationen Geld verlangen zählt wohl auch nicht?

Weiter: Könnte mir noch jemand über die kleinste Ratenmöglichkeit Auskunft geben oder ist das nicht geregelt? Wäre es zB möglich, monatlich einen alten Beitragssatz zurück zu zahlen oder gar noch weniger? Gibt es eine Mindestgrenze?

LG

Verfasst: 04.07.2012, 20:38
von CTG
Martu hat geschrieben:Ok, vielen Dank für die Aufklärung!
Die Tatsache, dass in dem anderen Land Standardarztbesuche kostenlos sind und nur größere Sachen wie Operationen Geld verlangen zählt wohl auch nicht?
Ich bin mir ziehmlich sicher das es nicht ausreichen wird.
Kann ich dir jetzt aber nicht zu 100% sagen.
Martu hat geschrieben: Weiter: Könnte mir noch jemand über die kleinste Ratenmöglichkeit Auskunft geben oder ist das nicht geregelt? Wäre es zB möglich, monatlich einen alten Beitragssatz zurück zu zahlen oder gar noch weniger? Gibt es eine Mindestgrenze?
Ratenzahlung kannst du mit deiner Kasse sicher vereinbaren. Was die Höhe angeht, auch da würde ich direkt bei deienr Kasse nachfragen was üblich ist oder ob man das auf deine Lebensumstände anpassen kann.

Verfasst: 04.07.2012, 21:35
von broemmel
Und das Heimatland stellt keine Bescheinigujng aus das im Krankheitsfall Versicherungsschutz bestanden hat?

Welches Land soll das denn sein?
Ein Land ohne Verwaltung aber mit spriessenden Staatseinnahmen für die Gesundheitsfürsorge?

Verfasst: 04.07.2012, 22:12
von heinrich
WICHTIGE Frage:

bestand für den Auslandsaufenthalt eine Auslandsreiskrankenversicherung von mindestens 42 Tage ?