Frage zu Nachzahlungen nach Auslandsaufenthalt
Verfasst: 04.07.2012, 13:12
Guten Tag!
Ich habe schockierenderweise erfahren, dass ich vermutlich über 1300 Euro Krankenkassenbeiträge (TKK) nachzahlen muss, da ich bis April 2012 ca ein halbes Jahr im Ausland war und mich für diese Zeit beim Jobcenter abgemeldet habe. Ergo wurden auch die Zahlungen an die Krankenkasse eingestellt und ich war kein Mitglied mehr.
Das war mir klar und auch so gewollt. Was mir nicht klar war, ist, dass man, auch wenn man sich lange im Ausland aufhält, in DEUTSCHLAND versichert bleiben muss.
Nun wollte ich mich wieder bei der TKK anmelden und sie wollen einen Versicherungsnachweis über die nicht bei ihnen versicherte Zeit - andernfalls muss ich die Beiträge rückwirkend nachzahlen.
Ich habe schon ein wenig nachgeforscht und das hat scheinbar seine Richtigkeit so – aber um meine letzten Hoffnungen zu beseitigen frage ich lieber nochmal bei Profis nach.
Gibt es in meinem Fall irgendeine Möglichkeit, dass die Nachforderung der Beiträge doch nicht rechtens sein könnte? Ich habe von Geburt an die doppelte Staatsbürgerschaft und war in meinem anderen „Heimatland“, sozusagen. Dort herrscht keine Versicherungspflicht.
Abgemeldet war ich aber während dieser Zeit nicht (beim Meldeamt, mein ich), also war nach wie vor in Deutschland gemeldet.
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse würde wohl auch keine Erleichterung bringen, weil die ebenfalls einen Nachweis über die Versicherung für diese Zeit verlangen würden, nicht wahr?
Vielen Dank im Voraus und wenn noch Informationen nötig sind, dann bitte nachfragen!
Martu
Ich habe schockierenderweise erfahren, dass ich vermutlich über 1300 Euro Krankenkassenbeiträge (TKK) nachzahlen muss, da ich bis April 2012 ca ein halbes Jahr im Ausland war und mich für diese Zeit beim Jobcenter abgemeldet habe. Ergo wurden auch die Zahlungen an die Krankenkasse eingestellt und ich war kein Mitglied mehr.
Das war mir klar und auch so gewollt. Was mir nicht klar war, ist, dass man, auch wenn man sich lange im Ausland aufhält, in DEUTSCHLAND versichert bleiben muss.
Nun wollte ich mich wieder bei der TKK anmelden und sie wollen einen Versicherungsnachweis über die nicht bei ihnen versicherte Zeit - andernfalls muss ich die Beiträge rückwirkend nachzahlen.
Ich habe schon ein wenig nachgeforscht und das hat scheinbar seine Richtigkeit so – aber um meine letzten Hoffnungen zu beseitigen frage ich lieber nochmal bei Profis nach.
Gibt es in meinem Fall irgendeine Möglichkeit, dass die Nachforderung der Beiträge doch nicht rechtens sein könnte? Ich habe von Geburt an die doppelte Staatsbürgerschaft und war in meinem anderen „Heimatland“, sozusagen. Dort herrscht keine Versicherungspflicht.
Abgemeldet war ich aber während dieser Zeit nicht (beim Meldeamt, mein ich), also war nach wie vor in Deutschland gemeldet.
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse würde wohl auch keine Erleichterung bringen, weil die ebenfalls einen Nachweis über die Versicherung für diese Zeit verlangen würden, nicht wahr?
Vielen Dank im Voraus und wenn noch Informationen nötig sind, dann bitte nachfragen!
Martu