Hallo,
mein Mann und ich leben in getrennten Wohnungen. Bisher war es so, dass ich bei ihm mit familienversichert war. Ebenso unser gemeinsames Kind. Bei meinem Sohn, den ich mit in die Ehe brachte, war es so, dass geprüft wurde, wegen Unterhalt, ob er bei meinem Mann mit familienversichert werden kann.
Wird jetzt bei mir auch geprüft, ob ich weiter familienversichert werden kann bei ihm, geht das nach Einkommen? Wenn ja, wo sind die Grenzen? Und wenn ich bei ihm nicht mehr mit versichert werden kann, kann ich mich überhaupt allein versichern? (Mir wurde gesagt, dass dies erst mit der Scheidung möglich wäre, stimmt das?).
Danke und LG
Familienversicherung bei getrennlebenden Ehegatten?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo,
das ist korrekt: Als Ehefrau kannst Du bis die Scheidung rechtskräftig wird bei ihm familienversichert bleiben. Rechtskräftig heißt in aller Regel, 1 Monat nach Scheidungsbeschluss, weil da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Ansonsten gelten für Dich die allgemeinen Voraussetzungen:
- selbst nicht KV-Pflichtig zu sein
- kein Einkommen über der Grenze von 375,- EUR/mtl. oder bei Minijob 400,- EUR/mtl.
- die Anschrift ist egal
Was Dein Sohn angeht: hierzu müsste weiterhin der sogenannte Überwiegende Unterhalt erfüllt sein. Also dass Dein (noch-)Ehemann für den Lebensunterhalt Deines Sohnes, sprich: sein Stiefkind, überwiegend aufkommt.
Was mir noch einfällt:
Der überwiegende Unterhalt ist dann ohne Bedeutung, wenn die Elternteile selbst (also Du) ebenfalls "nur" familienversichert sind. Solange aber eine Familienversicherung über den leibl. Vater möglich wäre, hätte das Vorrang, oder halt der überwiegende Unterhalt durch den Stiefvater ist weiterin erfüllt.
Gruß
Sportsfreund
das ist korrekt: Als Ehefrau kannst Du bis die Scheidung rechtskräftig wird bei ihm familienversichert bleiben. Rechtskräftig heißt in aller Regel, 1 Monat nach Scheidungsbeschluss, weil da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Ansonsten gelten für Dich die allgemeinen Voraussetzungen:
- selbst nicht KV-Pflichtig zu sein
- kein Einkommen über der Grenze von 375,- EUR/mtl. oder bei Minijob 400,- EUR/mtl.
- die Anschrift ist egal
Was Dein Sohn angeht: hierzu müsste weiterhin der sogenannte Überwiegende Unterhalt erfüllt sein. Also dass Dein (noch-)Ehemann für den Lebensunterhalt Deines Sohnes, sprich: sein Stiefkind, überwiegend aufkommt.
Was mir noch einfällt:
Der überwiegende Unterhalt ist dann ohne Bedeutung, wenn die Elternteile selbst (also Du) ebenfalls "nur" familienversichert sind. Solange aber eine Familienversicherung über den leibl. Vater möglich wäre, hätte das Vorrang, oder halt der überwiegende Unterhalt durch den Stiefvater ist weiterin erfüllt.
Gruß
Sportsfreund
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Das muss ein Missverständnis sein, wahrscheinlich ist sogar die Mehrheit der verheirateten Frauen selbst pflichtversichert. Es geht nur um das eigene Erwerbseinkommen.Sandra1974 hat geschrieben:Das heisst also, wenn ich über die 375 € verdiene, kann ich nicht mehr familienversichert werden, richtig?
Aber die Krankenkasse sagte mir, dass ich mich nicht allein pflichtversichern kann solange ich verheiratet bin...