lufio,
die Tochter (18) meiner Lebensgefährtin war über ihren Vater privat versichert. Der in 2011 geschlossene Vertrag wurde nun seitens der PKV (Signal) gekündigt.
Begründung: Sie (bzw. der Vater) hätte bei Vertragsabschluss nicht angegeben, dass die Tochter in Behandlung zu folgenden Dingen war: Kopfschmerzen, Schmerzen im Bein (Wachstum) , Eisenmangelanämie und allergischer Beschwerden.
Allesamt waren aktuell abgeschlossene und z.T. singuläre Beschwerden, die seit längerem nicht mehr behandelt werden.
Außerdem, so die Begründung, wurde in 2007 eine Überweisung zur neurologischen Diagnostik erstellt und mit der Diagnose "keine Migräneanfälligkeit" abgeschlossen.
Das Kündigungsschreiben der KK datiert vom 21. Mai und weißt auf § 19 Abs 2 VVG hin und führt zum sofortigen Rücktritt der KK (mit Wirkung zum 22. Mai 2012).
Einige Tage nach dieser Kündigung wurde die Tochter mit Verdacht auf Schlaganfall bzw. späterer Diagnose Migräne ins Krankenhaus eingeliefert. Nun weigert sich die KK, die Kosten zu übernehmen.
Meine Fragen:
- Kann die KK bei m.E. bei völlig "normalen" Diagnosen eines Teenagers vom Vertrag zurücktreten? Ich kann ja bei Vertragsabschluss nicht jede Kleinigkeit angeben - im Übrigen wurde das auch nicht abgefragt...
- Muss die KK nicht die Möglichkeit einräumen, eine andere KV abschließen zu können und gilt solange nicht der Basistarif (der damit die Krankenhauskosten übernehmen würde - nur Basisleistungen wurden beim Aufenthalt in Anspruch genommen)
- Gibt es nicht seit Neuestem eine "Krankenversicherungspflicht"? D.h. muss die KK nicht sicherstellen, dass jemand versichert ist und nicht in ein "Versicherungsloch" fällt? Auf diese Plicht wird im Schreiben hingewiesen, wie soll man aber eine neue Versicherung abschließen, wenn mit sofortiger Wirkung gekündigt wird?
Vielen Dank vorab für eure Inputs!!!
Ausschluss aus privater KV mit fadenscheiniger Begründung
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
vielleicht können ja die neuen PKV-Spezialisten hier noch was fachliches beisteuern.
Mein Allgemeinwissen über die PKV sagt, dass die vom Vertrag zurüktreten können, wenn z.B. Krankheiten nicht angegeben wurden. Je nach Versicherungsbedingungen sind Erkrankungen und Behandlungen von einer bestimmten Jahreszahl anzugeben.
Nun haben wir einerseits das Problem, dass man als Versicherter nicht weiß, welche Diagnosen der Arzt immer so angibt. Andererseits haben wir den emsigen PKV-Verkäufer, der seine Provision sieht und Sachen kleinredet.
Die Diagnosen wie Eisenmangelanämie, Allergie und Wachstumsschmerzen lassen bei mir alle Alarmglocken schellen, dass eine PKV das keineswegs als Bagatellen ansieht.
Die PKV zieht sich auf eine Täuschung im Vertrag zurück, und Ihr seht alt aus. Inwieweit man wenigstens einen Basistarif für das Kind abschließen kann, das weiß ich leider nicht.
LG, Fee
vielleicht können ja die neuen PKV-Spezialisten hier noch was fachliches beisteuern.
Mein Allgemeinwissen über die PKV sagt, dass die vom Vertrag zurüktreten können, wenn z.B. Krankheiten nicht angegeben wurden. Je nach Versicherungsbedingungen sind Erkrankungen und Behandlungen von einer bestimmten Jahreszahl anzugeben.
Nun haben wir einerseits das Problem, dass man als Versicherter nicht weiß, welche Diagnosen der Arzt immer so angibt. Andererseits haben wir den emsigen PKV-Verkäufer, der seine Provision sieht und Sachen kleinredet.
Die Diagnosen wie Eisenmangelanämie, Allergie und Wachstumsschmerzen lassen bei mir alle Alarmglocken schellen, dass eine PKV das keineswegs als Bagatellen ansieht.
Die PKV zieht sich auf eine Täuschung im Vertrag zurück, und Ihr seht alt aus. Inwieweit man wenigstens einen Basistarif für das Kind abschließen kann, das weiß ich leider nicht.
LG, Fee
der Vertrag ist nichtig
forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=5096
dejure.org/dienste/lex/VVG/19/1.html
dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Hamm&Datum=03.11.2010&Aktenzeichen=20%20U%2038/10
Grundsätzlich käme jetzt nur der sogannte Basistarif zum tragen rund 600 € .
dejure.org/dienste/lex/VVG/19/1.html
dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Hamm&Datum=03.11.2010&Aktenzeichen=20%20U%2038/10
Grundsätzlich käme jetzt nur der sogannte Basistarif zum tragen rund 600 € .