Ablehnung durch die DAK, bei .....
Verfasst: 29.06.2012, 13:35
der ich seit 35 Jahren Mitglied bin.
Nachfolgend mein Schreiben an die DAK:
Betr. Übernahme der Kosten für einen Podologen.
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt hat es der zweite Fußpfleger innerhalb von 1,5 Jahren abgelehnt meine Füße zu behandeln. Mit den Worten "Da gehe ich nicht mehr dran, da müssen Sie zu einem Podologen", hat er mir die Fußpflege verweigert. Da ich Risse, die teilweise schon geblutet haben, in der Hornhaut habe und meine Zehen nach innen eingerollt sind und er sie nicht schneiden kann, sieht er sich nicht mehr in der Lage mir zu helfen. Das gleiche Problem hatte ich ja schon mal, vor ca. 1,5 - 2 Jahren, mit einer Fußpflegerin. Sie sagte mir damals, sie hätte "Diabetikerfüße" zu behandeln, die bei weitem nicht so schlimm aussäen wie meine Füße. Wie Sie Ihren Unterlagen entnehmen können, bin ich zu 50 % schwerbehindert und muß sehr schwere orthopädische Schuhe tragen. Dies erschwert mir das Gehen noch zusätzlich. Ich bitte Sie daher mit einer Einzelfallentscheidung die Kosten für die Behandlungen durch einen Podologen zu übernehmen.
Hochachtungsvoll
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Die DAK hat mir damals geschrieben, sie übernehme nur die Podologen- Kosten bei "Diabetiker- Füßen"
Ist es sinnvoll dagegen einen Einspruch zu einzulegen ?
Danke vorab für Ihre Hilfe
Nachfolgend mein Schreiben an die DAK:
Betr. Übernahme der Kosten für einen Podologen.
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt hat es der zweite Fußpfleger innerhalb von 1,5 Jahren abgelehnt meine Füße zu behandeln. Mit den Worten "Da gehe ich nicht mehr dran, da müssen Sie zu einem Podologen", hat er mir die Fußpflege verweigert. Da ich Risse, die teilweise schon geblutet haben, in der Hornhaut habe und meine Zehen nach innen eingerollt sind und er sie nicht schneiden kann, sieht er sich nicht mehr in der Lage mir zu helfen. Das gleiche Problem hatte ich ja schon mal, vor ca. 1,5 - 2 Jahren, mit einer Fußpflegerin. Sie sagte mir damals, sie hätte "Diabetikerfüße" zu behandeln, die bei weitem nicht so schlimm aussäen wie meine Füße. Wie Sie Ihren Unterlagen entnehmen können, bin ich zu 50 % schwerbehindert und muß sehr schwere orthopädische Schuhe tragen. Dies erschwert mir das Gehen noch zusätzlich. Ich bitte Sie daher mit einer Einzelfallentscheidung die Kosten für die Behandlungen durch einen Podologen zu übernehmen.
Hochachtungsvoll
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Die DAK hat mir damals geschrieben, sie übernehme nur die Podologen- Kosten bei "Diabetiker- Füßen"
Ist es sinnvoll dagegen einen Einspruch zu einzulegen ?
Danke vorab für Ihre Hilfe