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schiedsverfahren
Verfasst: 28.06.2012, 19:02
von änni
Hey,
ich bin jetzt seit 12 wochen in einer privaten psychosomatischen klinik. als ich hierher gekommen bin hat die krankenkasse der kostenübernahme zugestimmt und einen tag später wieder abgelehnt.. wir haben widerspruch eingelegt und jetzt ist mein fall seit 8 wochen bei einem schiedsgericht.. kann mir jemand sagen ob ich noch eine chance auf eine kostenübernahme habe und wie lange so ein schiedsverfahren ungefähr dauert?
Verfasst: 28.06.2012, 19:55
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich kenne kein Schiedsgericht.
Meinst Du ein Widerspruchsverfahren? Habt Ihr Widerspruch gegen einen schriftlichen Bescheid eingelegt?
Schon 12 Wochen stationär? Habt Ihr einen Plan B, falls die Kasse die Ablehnung durchzieht?
Handelt es sich um eine gesetzliche Krankenkasse oder um eine private Krankenversicherung?
LG, Fee
P.S. Was ist das denn für eine psychosomatische Klinik bzw. was ist denn so einzigartig, dass die Behandlung nicht in einer Vertragsklinik statrtfinden kann?
Verfasst: 28.06.2012, 21:56
von broemmel
Ich finde es auch sehr mutig 12 Wochen in einer Klinik zu verbringen ohne Kostenübernahme.
Wenn ein Widespruchsverfahren läuft besteht wohl nur eine Chance, wenn es sich um eine Klinmik handelt die eine Behandlung durchführt die eine Vertragseinrichtung nichterbrijnge kann.
Und da sieht es schlecht aus
Verfasst: 29.06.2012, 18:21
von änni
hallo,
ja wir haben widerspruch eingelegt..
die krankenkasse hat uns als alternative eine vertragsklinik genannt aber die hatte wartezeiten von mindestens 10 wochen. und mein zustand war lebensbedrohlich. ich hätte es keine woche mehr zu hause überlebt. ich bin erst 16 und meine eltern haben mir bis vor 2 wochen nichts davon gesagt, dass die krankenkasse wieder abgelehnt hat..
einen klinikwechsel möchte mein arzt noch nicht.. erst in 11 wochen, wenn sich mein zustand stabilisiert hat.. meine eltern zahlen im moment alles selbst und mir macht das ein total schlechtes gewissen, deshalb hoffe ich hier klarheit darüber zu bekommen ob ich noch auf eine kostenübernahme hoffen kann oder ob es hoffnungslos ist..
danke schon mal für die antworten
Verfasst: 29.06.2012, 18:36
von vlac
...
Verfasst: 29.06.2012, 18:38
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich hoffe, dass Ihr entsprechende medizinische Unterlagen dem Widerspruch beigefügt habt, die eben besagen, dass die 10 Wochen Wartezeit nicht vertretbar waren bzw. Gefahr für Leib und Leben bestand.
Ob man mit dem Widerspruch durchkommt? Mhhh erfahrungsgemäß wäre die Kasse schon eingeknickt und hätte die Kostenübernahme zugesagt, wenn es glasklar wäre. Insofern denke ich, dass es auf eine Ablehnung rausläuft. Und dann bleibt nur der Weg zum Sozialgericht, und das dauert leider seine Zeit.
Ich hoffe, ich irre mich.
Da es ausschließlich darum geht hier medizinische Notwendigkeiten nachzuweisen, brauchst Du auch keine Diagnosen nennen. Es zählen alleine ärztliche Atteste.
LG, Fee
P.S. Sollte es sich um Magersucht/Buliämie handeln, so hat jede Stadt eine Klinik, wo Akutfälle eingewiesen werden können - um Lebensgefahr abzuwenden. Kann auch das städtische Krankenhaus sein, da kann man geteilter Meinung sein, ob die wirklich geeignet sind. Aber man sollte es in der Argumentation mit berücksichtigen, sonst bekommt man es vorgehalten.
Verfasst: 30.06.2012, 18:31
von änni
hallo,
danke für die antworten.
ich glaube ich brauche nicht mehr zu hoffen.
ich bin wegen margersucht hier. ich selbst wäre bereitgewesen in ein krankenhaus zu gehen allerdings hat die krankenkasse ja bei meiner aufnahme hier der kostenübernahme zugestimmt. erst ein tag später kam dann die nachricht, dass sie die kosten doch nicht übernehmen wollen. leider haben meine eltern mir nicht davon gesagt, sodass ich bis vor 3 wochen in dem glauben war die krankenkasse zahlt so dass es für mich keinen grund zu einem wechsel gab...
ohh man ich habe sooooo ein schlechtes gewissen
Verfasst: 30.06.2012, 19:05
von vlac
...
Verfasst: 30.06.2012, 19:09
von Gast
Verfasst: 30.06.2012, 22:15
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 01.07.2012, 10:55
von Krankenkassenfee
Hallo,
wobei mal seitens der Eltern genau aufzuklären wäre, inwieweit da wirklich eine konkrete Kostenzusage vorlag.
Schriftlich? Mündlich (Zeugen)?
Ich kann nur aus der Praxis sagen, dass oftmal allgemeine telefonische Anfragen kommen, wie: Übernehmen Sie auch die Kosten in Spezialkliniken? Oder kann ich mir ein Krankenhaus aussuchen, in dem ich behandeln lasse?
So, und nun landest das Gespräch in der Zentrale, allgemeinen Beratung oder Level 1 im Callcenter, und der da sitzende Mitarbeiter sagt: Klar bezahlen wir Krankenhausaufenthalte auch in Spezialkliniken oder klar kann man sich das Krankenhaus aussuchen ....
Nur so viel dazu.
Bitte rate doch Deinen Eltern, dass sie hier nachfragen. Ich halte das ganze für eine kranke 16 jährige für zu sehr belastend.
LG und gute Besserung,
Fee
Verfasst: 01.07.2012, 18:29
von änni
hallo,
ich danke euch vielmals für eure hilfe! mir ist jetzt einiges klarer... danke
ich bin mir nicht sicher ob es eine schriftliche zusage gab. die ärzte in der klinik haben sich um die zusage gekümmert..
ich weiß, dass ich mich mit diesem thema nicht auch noch beschäftigen sollte aber es belastet mich schon sehr zu wissen, dass meine eltern täglich über 300 euro für mich zahlen...
ich werde meiner mutter auf jeden fall dieses forum empfehlen um sich klarheit über unse chancen zu verschaffen.. vielleicht gibt es ja doch irgendeine möglichkeit die zusage zu bekommen...
Verfasst: 01.07.2012, 19:18
von Czauderna
Hallo,
ich denke auch, dass die Sache einzig und alleine zwiuschen Klinik und Kasse "ausgefochten" werden muss. Grundsätzlich ist es so, dass die Klinik allein-verantwortlich über die stationäre Aufnahme zu Lasten der Kasse entscheidet und diese dann auch durchführt. Was passieren kann ist, dass die Kasse den MDK beauftragt, zu prüfen ob die Aufnahme medizinisch berechtigt war und sagt hioer dem MDK "nein", dann bekommt die Klinik entweder kein Geld bzw. erhebliche Kürzungen seitens der Kasse. Der Versicherte bekommt in der Regel gar nix davon mit. Von daher gibt es dann solche Fälle, in denen sich die Kliniken weigern Aufnahme ohne vorherige Kostenzusage durch die Kasse vorzunehmen, davon ausgehend dass dann diese Prüfungen durch den MDK unterbleiben. In diesen Fällen wird dann der (arme) Patient seitens der Klinik aufgefordert sich die Kostenübernahmeerklärung bei seiner Kasse zu holen. Wenn diese dann ablehnt (Gründe siehe oben), dann ist (wieder einmal) die bös Kasse daran schuld, dass eine Krankenhausbehandlung nicht stattfinden kann - aber das nur am Rande.
In diesem Falle ist es meiner Auffassung nach allein das Problem des Krankenhauses sich die Kostenzusicherung von der Kasse zu besorgen, bzw. für die Zukunft, die Unterschrift des Patienten, dass er bereit ist für die Kosten selbst aufzukommen - deshalb mein dringender Rat - keine Unterschrift gegenüber dem Krankenhaus leisten !!!
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.07.2012, 22:20
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich schließe mal aus den Angaben, dass es sich nicht um eine Vertragsklinik handelt. Oder um eine Kurklinik und nicht um ein Vertragskrankenhaus.
Und ich denke mal, dass die Eltern bei der Aufnahme schon etwas unterschrieben haben, welches die Kosten auf sie abwälzt, wenn die Kasse nicht zahlt.
LG, Fee
Verfasst: 02.07.2012, 18:35
von änni
hallo,
ja meine eltern haben sich bereiterklärt die kosten im falle einer ablehnung zu übernehmen...
das komische ist, dass die krankenkasse einen ärztlichen befund über meinen gesundheitlichen zustand abgelehnt haben als meine eltern den widerspruch eingelegt haben..
die klinik (kein krankenhaus sondern eine psychosomatische klinik) hat nur eine mündliche zusage der kostenübernahme seitens der kankenkasse bekommen. dafür gibt es aber zeugen..
ich glaube meine lage sieht ziemlich beschissen aus