Vereinbarg z. hausarztzentrierten Versorgung nach §73b SG V

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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reallyangry
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Vereinbarg z. hausarztzentrierten Versorgung nach §73b SG V

Beitrag von reallyangry » 28.06.2012, 14:33

Meine HÄ macht da mit. Was mich in der Vereinbarung stutzig macht ist folgender Absatz:
Meine Teilnahme ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit frühestens jedoch nach einem Jahr schriftlich gegenüber meiner KK kündigen. Der Austritt erfolgt zum Ende des Quartals...
Im Falle eines Umzugs oder einer gravierenden Störung des Vertrauensverhältnisses zum betreuenden Hausarzt besteht die Möglichkeit des Wechsels. Über einen solchen Wechsel werde ich meine KK unverzüglich informieren.
weiter:
Hausarzt koordiniert alle Facharztbesuche und Krankenhauseinweisungen mit den konsultierenden Facharzt

Gibt es das Gesetz der freien Arztwahl dann nicht mehr???
Wenn ich "mich vom Hausarzt scheiden lasse" gibt es dann einen Untersuchungsausschuß, ob das "Eheverhältnis" auch wirklich gestört ist? Einschließlich Widerspruchsverfahren)

An sich finde ich das "Hausarztmodell" von der Idee her gut, aber mit diesen schwammigen Richtlinien???
LG
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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.06.2012, 20:14

Hallo,
dass diese Hausartzverfahren bzw. Hausarztmodelle nicht das Gelbe vom Ei sind, hat die Vergangenheit gezeigt. Obwohl im Gesetz vorgeschrieben wurden vor einigen Jahren die meisten wieder ind en Boden gestampft, noch vor kurzem gab es deswegen in Bayern grossen Streit zwischen Ärzten und Kassen und derzeit
sind solche "Verträge" noch in der Minderheit.
Grundgedanke war eigentlich, dass durch die "Bindung" des Patienten an seinen Hausarzt des Vertrauens letztendlich alle etwas davon haben - der Patient, der im Hausarzt einen zentralen Anlaufpunkt hat und quasi die Koordinierung der ambulanten Behandlungen übernimmt, in dem er selbst behandelt, überweist und somit immer den "Überblick" über seinen Patienten hat.
Die Ärzte, weil dadurch eine "Kundenbindung" eintreten soll und auch die Bezahlung durch die Kassen verbessert werden könnten und natürlich auch die Kassen, die eben durch die konzentrierte Betreuung sich auch erhebliche Einsparungen erhofften. Wir wir alle wissen, ist das auf breiter Ebene nicht so eingetreten wie man sich das erhofft hatte.
Unabhängig davon, man geht mit dem Beitritt zu diesem Verfahren einen Vertrag ein, und an Verträge muss man sich bekanntlich halten (siehe auch die Bonusprogramme der Kassen, die teilweise auf drei Jahre eine Bindung verlangen). Man sollte sich also vorher genau erkundigen bevor man ein solches Vertragsverhältnis eingeht. Solche Bindungen sind rein vom wirtschaftlichen Faktor auch notwendig, denn ohne Bindung rechnet sich das nicht und es soll ja nicht so sein, das etwas dann wesentlich mehr kosten, wo es doch eigentlich sparen sollte.
Gruss
Czauderna

Dr. Know
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Beitrag von Dr. Know » 30.06.2012, 14:24

Da muss ich teilweise widersprechen. Bei Bonusprogrammen nach § 65a SGB V gibt es zumindest keine Bindungsfristen, sondern lediglich teilweise verklausulierte Bedingungen, wann ein Bonus ausgezahlt wird. Das ist schon ein bedeutsamer Unterschied.

Ansonsten schränken Hausarztprogramme grds. nicht die freie Arztwahl ein, da man sich ja den Hausarzt aussuchen kann, den man als koordinierenden Arzt wählt. Ab dem Zeitpunkt der Einschreibung gibt es jedoch die Verpflichtung immer zunächst diesen Arzt aufzusuchen (Ausnahmen gibt in in der Regel in den Verträgen aber auch, beispielsweise bei augenärztlichen Untersuchungen, müsste aber in der Teilnahmeerklärung stehen). Wer damit Probleme hat, sollte sich nicht einschreiben!

Einen Untersuchungsausschuss gibt es natürlich nicht, aber auch dein Arzt profitiert finanziell von den Sonderverträgen mit den Kassen. Insofern können da im "Krisenfall" schon unterschiedliche Interesse aufeinander prallen...

:wink:

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 01.07.2012, 15:28

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Sie haben mir geholfen, eine Entscheidung zu treffen.
Meine jetzige Hausärztin ist klasse. Sie kann mir -im Gegensatz zu meinem Hausarzt von 2001-2010 - zuhören, dabei in die Augen schauen und offen zugeben, dass sie zwar bisher absolut keine Ahnung von meinen Krankheiten hatte, aber bereit ist, dazuzulernen. Und am besten: Zusammen sind wir dabei, Wege zu erarbeiten, wie wir "mit meinem Fall" am besten umgehen.

Die von Dir, Dr.Know, beschriebenen Ausnahmen stehen im Vertrag.
LG

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