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Krankengeldzahlung wieder aufgehoben

Verfasst: 28.06.2012, 11:25
von Verunsichert
Hallo alle Leserinnen und Leser!

Man kann jetzt schon wirklich davon reden, ich bin total verunsichert und sauer, enttäuscht.

Seit 26.3. bin ich arbeitsunfähig wegen Bandscheibenvorfällen, Protrusionen. Nach einem hin und her mit den Ärzten endlich Diagnose und richtige Diagnostik, jetzt der Ärger mit dem MDK und der Kasse.

Kuzr und gut, nach Besuch beim MDK stand fest, dass ich bis Entscheid des Rententrägers vorerst arbeitsunfähig bin. Nun wurde es aber einfach aufgehoben, ich soll mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, aber halt nicht mehr in meinem alten Beruf.

War schon auf dem Arbeitsamt, diese vermittelten mir sofort, solange ich noch Einschränkungen habe, die wirklich Fahrtüchtigkeit und so weiter beeinträchtigen, können sie mich nicht vermitteln.

Daraufhin wieder zur AOK, diese Dame ermutigte mich halt zum lügen. Ich solle schlichtweg lügen und hätte ihr Gutachten nicht vorzeigen sollen, wäre jetzt meine Schuld.

Fakt ist, ab 1.8. steh ich ohne Krankenversicherung da und alle sind ratlos. Die Agentur für Arbeit schickt mich zum Rententräger, der Rententräger schickt mich zur AOK, soll erstmal gesund werden, die AOK zurück zur Agentur für Arbeit, diese jetzt zum Sozialamt, aber diese verweisen auch auf das Gutachten des MDK, in dem geschrieben steht, bis Entscheid erstmal arbeitsunfähig.

Nun, die Dame von der AOk erklärte mir, ich sei ja nur für den ausgeübten Beruf arbeitsunfähig, nicht für den kompletten Arbeitsmarkt.

Das darf doch nicht wahr sein!!

Habt ihr auch solche Erfahrungen machen müssen,wie kann man die denn wirklich mundtot machen, sorry, mir fällt kein anderes Wort ein.

Das Problem bei der ganzen Sache ist auch, mein Hausarzt will keinen Widerspruch mehr einlegen, er fühlt sich total überfahren, bevormundet und so weiter, was ich auch nachvollziehen kann.

Heute habe ich einen Termin beim Anwalt, wäre aber über zusätzliche Tips sehr froh! Auch wenn es nur Erfahrungsberichte sind!

Verfasst: 28.06.2012, 12:45
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.06.2012, 20:59
von Gaby39
Krankenkassen und Arbeitämter achten sehr auf Ihre Ausgaben. Da ist es schwer, auf lange Sicht Krankengeld oder ALG zu beziehen.
Sicherlich lassen die nicht locker und empfehlen Umschulungsmaßnahmen. War bei meinem Daddy seinerzeit nach einem Bandscheibenvorfall auch so. Er ist auch zum ReA gegangen. Hat ein Jahr gedauert, seitdem bekommt er eine Rente auf Zeit...was immer das heißen mag...er ist jetzt 59 Jahre alt. Wünsche Dir Glück und Durchhaltevermögen!

Krankengeldzahlung wieder aufgehoben

Verfasst: 29.06.2012, 09:30
von Verunsichert
Das Ding ist, ich musste doch zum MDK und dort steht auch in dem neuen Gutachten, dass ich weiterhin auf Zeit AU bin. Selbst bei dieser Aktenlageentscheidung steht das so, sie haben es nur nicht beachtet und wollen es nicht.

Bin beim Anwalt gewesen und dieser versicherte mir, dass das Gutachten vom MDK maßgebend ist und ich weiterhin AU bin, weil es einfach so da steht.

Darf die Kasse denn dann einfach so die Patienten anrufen und ihnen einfach Krankengeld dann vorenthalten?

Umschulungsmassnahme habe ich schon lange gestellt, die Bearbeitung dauert nur....

Verfasst: 29.06.2012, 10:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 29.06.2012, 13:00
von Adler76
Wenn der MDK sagt du bist AU dann ist das auch so.

Leider gibt es immer wieder Sachbearbeiter die es versuchen,ja vielleicht auch versuchen müssen,die KG bezieher raus zu kicken.

Ich mache das innerhalb 4 Jahren schon zum 2ten mal mit.

Lass dich von denen nicht unterbuttern :wink:

Verfasst: 30.06.2012, 12:07
von Czauderna
Hallo,
schon ziemlich unverfroren was die Kasse da abzieht, bzw. der beauftragte Mitarbeiter meint, richtig zu handeln. Nein, Widerspruch einlegen und sich nicht einschüchtern lassen - alles schriftlich verlangen und in "klagefähiger" Form, du wirst sehen,dann wird sich dieser "Versuch" der Kasse schnell erledigt haben.
Wenn das dann so eingetreten ist, einen richtig schönen Beschwerdebrief schreiben, um zukünftigen Versuchen dieser Art gleich zu unterbinden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.06.2012, 13:26
von Krankenkassenfee
Hallo,

als Du im März arbeitsunfähig geworden bist, wie war denn da Dein Status? Hast Du bereits Arbeitslosengeld 1 bezogen, oder bist Du noch beschäftigt oder wurde zwischenzeitlch Dein Beschäftigungverhältnis beendet.

Auf Zeit arbeitsunfähig im MDK-Gutachten kann auch bedeuten eine Zeit von 4 Wochen. Da kommt es auf die genaue Formulierung im ausführlichen Gutachten an.

LG, Fee