Hallo,
ja, meine Frage steht ja schon oben. Ich würde gerne mit meinen Kindern in den Ferien ein paar Tage zu unserem Wohnwagen fahren. Kein Urlaub in dem Sinne also. Der Wohnwagen ist etwa 100km von meinem Wohnort entfernt.
Ist das wohl möglich? Es soll vollkommen der Erholung dienen.
LG
Ein Paar Tage wegfahren während KG Bezug?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ja mitten in Deutschland. Aalso ich habe gelesen, daß man durchaus im KG Bezug innerdeusch in den Urlaub fahren kann und KG auch weiter gezahlt wird, auch Ausland sei teilweise erlaubt, aber ohne KG zahlung.
Das gilt für Arbeitnehmer im KG, wie sieht es denn aus, wenn man während der Krankheit gekündigt wird? Ich hab ja jetzt gar keinen Urlaubsanspruch mehr.
Ist auch kein Urlaub in dem sinne, ich wohne ja nur woanders, also bin Ortsabwesend. Nur bevor ich da jetzt alle wieder aufscheuche, wollte ich mich kundig machen.
LG
ja mitten in Deutschland. Aalso ich habe gelesen, daß man durchaus im KG Bezug innerdeusch in den Urlaub fahren kann und KG auch weiter gezahlt wird, auch Ausland sei teilweise erlaubt, aber ohne KG zahlung.
Das gilt für Arbeitnehmer im KG, wie sieht es denn aus, wenn man während der Krankheit gekündigt wird? Ich hab ja jetzt gar keinen Urlaubsanspruch mehr.
Ist auch kein Urlaub in dem sinne, ich wohne ja nur woanders, also bin Ortsabwesend. Nur bevor ich da jetzt alle wieder aufscheuche, wollte ich mich kundig machen.
LG
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Hallo,
ich denke, dass in diesem Fall die Kasse durch ein Anfrage richtig aufgescheucht wird. So nach dem Motto: Wer in Urlaub fahren kann, der kann auch arbeiten...
Als Privatmensch sage ich: Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten.
Das Grundgesetz schützt Deutsche Bürger in der Form, dass jeder hier leben kann bzw. sich aufhalten kann, wo er will. Artikel 11
Nun liest ja wahrscheinlich Deine AOK auch hier mit
Musst Du entscheiden. Ich weiß, was ich machen würde. Aber das schreibe ich hier nicht.
Ich orakele mal was passiert, wenn Du anfragst: Du kriegt ruckizucki einen MDK-Termin, da könntest Du arbeitsfähig geschrieben werden, dagegen kannst Du Dich mit viel Mühe und Aufwand wehren ...
Und glaub mir, es ist gerade Urlaubsbeantragungszeit. Alle Atteste sagen aus, dass der Urlaub soooo gut tut, dass er natürlich nicht der Genesung entgegen steht (auch stundenlange Flüge nach einem Bandscheibenvorfall, oder Fernreisen bei psychisch Kranken, die ansonsten kaum das Haus alleine verlassen können ...) und der Hausarzt mit vollmundigen Worten jedwede Urlaubsreise als Gewinn für die Gesundung beschreibt. Nicht ein Attest, welches kritisch mal was beleuchtet - alles ist schön und die Welt rosarot.
Und gerade Du, die sich gewehrt hat, kommt auch mit einem Urlaubswunsch...
Klar kann die Kasse meines Erachtens innerhalb Deutschlands rechtlich kaum was machen. Aber wird gerade diese Kasse bei Dir pflichtgemäßes Ermessen walten lassen? Kannst Du auf eine gut geprüfte Entscheidung vertrauen?
Schönen Urlaub mit den Kids wünsche ich,
Fee
ich denke, dass in diesem Fall die Kasse durch ein Anfrage richtig aufgescheucht wird. So nach dem Motto: Wer in Urlaub fahren kann, der kann auch arbeiten...
Als Privatmensch sage ich: Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten.
Das Grundgesetz schützt Deutsche Bürger in der Form, dass jeder hier leben kann bzw. sich aufhalten kann, wo er will. Artikel 11
Nun liest ja wahrscheinlich Deine AOK auch hier mit
Musst Du entscheiden. Ich weiß, was ich machen würde. Aber das schreibe ich hier nicht.
Ich orakele mal was passiert, wenn Du anfragst: Du kriegt ruckizucki einen MDK-Termin, da könntest Du arbeitsfähig geschrieben werden, dagegen kannst Du Dich mit viel Mühe und Aufwand wehren ...
Und glaub mir, es ist gerade Urlaubsbeantragungszeit. Alle Atteste sagen aus, dass der Urlaub soooo gut tut, dass er natürlich nicht der Genesung entgegen steht (auch stundenlange Flüge nach einem Bandscheibenvorfall, oder Fernreisen bei psychisch Kranken, die ansonsten kaum das Haus alleine verlassen können ...) und der Hausarzt mit vollmundigen Worten jedwede Urlaubsreise als Gewinn für die Gesundung beschreibt. Nicht ein Attest, welches kritisch mal was beleuchtet - alles ist schön und die Welt rosarot.
Und gerade Du, die sich gewehrt hat, kommt auch mit einem Urlaubswunsch...
Klar kann die Kasse meines Erachtens innerhalb Deutschlands rechtlich kaum was machen. Aber wird gerade diese Kasse bei Dir pflichtgemäßes Ermessen walten lassen? Kannst Du auf eine gut geprüfte Entscheidung vertrauen?
Schönen Urlaub mit den Kids wünsche ich,
Fee