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Kompliziert Kind 23j. Familienversicherung
Verfasst: 26.06.2012, 21:00
von Cyberoma
Hallo
Es geht um meine Tochter. Diese ist am 03.02.2012, 23 Jahre alt geworden.
Seit dem 01.03.2012 bezieht sie zusätzlich zum Kindergeld ALG2. Sie lebt alleine.
Nun erreichte sie ein Schreiben der KK, dass sie seit dem 03.02.2012 bis 29.02.2012 nicht mehr versichert war (27 Tage.) und sie solle 134,66 für diese 27 Tage zahlen (Wobei der Betrag ein Monatsbeitrag ist für 30 Tage)
Sie kann das nicht bezahlen. Wovon bitte, von 555 Euro ALG2 und Kindergeld?
Sie hat jetzt einen Widerspruch eingelegt mit Berufung auf das SGB V §19 Abs. 2
Hat sie da Chancen?
Verfasst: 26.06.2012, 21:30
von CiceroOWL
Aufgrund welcher Grundlage soll denn da ein Beitrag bezahlt werden? Wurde ein Mitgliedsantrag unterschrieben das mit Vollendung des 23 Lebensjahres eine freiwillige Versicherung bestand?
Gruss.
Jochen
Verfasst: 26.06.2012, 22:26
von Cyberoma
Also, sie war ja bei mir (Mutter) versichert. Und da sie noch einen Studienplatz sucht, war sie ab dem 03.02.2012 nicht mehr bei mir versichert, laut Krankenkasse.
Weil sie da 23 wurde und somit nicht mehr bei mir versichert sein kann, erst wieder, wenn sie einen Studienplatz hat.
Wegen der KK hat sie ALG2 beantragt damit sie weiter KV ist.
Sie hat nie was unterschrieben wegen freiwillig versichert. Sie wurde angeschrieben vor ein paar Tagen , dass sie vom 03.02. bis 29.02.2012 nicht KV war und sollte mitteilen was für Einkommen sie im Februar hatte, was sie Wahrheitsgemäss mit 0,00 € angeben hatte.
Und dann kam die Rechnung gegen die sie jetzt widerspruch eingelegtt hat
Verfasst: 26.06.2012, 22:36
von CiceroOWL
Naja jetzt wird es kompliziert auf welche Grundlage beruft sich denn die Krankenkasse um rückwirkend Beiträge zu erheben? Achja einen nachgehnden Leistungsanspruch gibt es in der Familienvesicherung nicht. Die Familienversicherung endet mit dem Ende der Vorraussetzung der Familienversicherung.
Verfasst: 26.06.2012, 23:02
von Cyberoma
auf keine Grundlage.
Die haben nur am 06.06.12 geschrieben, dass die Familienversicherung endet und dass sie vom 03.02-29.02 ihre Einkünfte angeben soll und das bis zum 15.06. einreichen muss
Verfasst: 26.06.2012, 23:12
von CiceroOWL
ich bin ein wenig irritiert, wenn das ein Bescheid sien sollte ohen Rechtsbehelf und so weiter ist das Ding ein wenig löcherig. Ich würde schreiben das es zu keiner Mitgliedschaft in der Zeit der Nichtversicherung bestand udn auf welcher Rechtsgrundlage denn nun die Pflichtmitgleidschaft zustande gekommen ist. Sollte keine ausreichende Rechtsgrundlage dargelegt wird würde ich darauf hinweisen das das Ganze doch wohl nicht ganz rechtsicher ist. Das BVA geht von einer Anzeigenversicherung und das BSG von einer Pflichtversicherung aus. Man möchte doch mal ausreichend darlegen worauf sich diese Beitragsforderunge beziehen.
Verfasst: 26.06.2012, 23:13
von Cyberoma
Was ist BVA und BSG?
Verfasst: 26.06.2012, 23:14
von CTG
Auf diesen Einkommensanfragen steht auch meißtens sowas drauf wie "Ich möchte Mitglied der Kasse X / Y werden."
Somit hätte deine Tochter eine freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V abgeschlossen.
Mit dem Bezug von ALG II tritt dann wieder versicherungspflicht ein.
Ein ordentlicher Beitragsbescheid sollte allerdings gekommen sein wo dann auch die Rechtsbehelfsbelehrung drauf steht.
[...] 03.02.2012 bis 29.02.2012 nicht mehr versichert war (27 Tage.) und sie solle 134,66 für diese 27 Tage zahlen (Wobei der Betrag ein Monatsbeitrag ist für 30 Tage)
Die 134,66 sind tatsächlich nur für 27 Tage. Der Mindestbeitrag für 30 Tage nach Mindestbemessung beläuft sich derzeit auf 147,44 (ohne PV Zuschlag)
Da deine Tochter im Februar 23 geworden ist würde sie den PV Zuschlag erst ab 1.3.12 zahlen, aber da ist sie ja schon im ALG II Bezug.
Edit: § ergänztt
Edit 2: BVA ist das Bundesversicherungsamt und BSG das Bundes Sozial Gericht
Verfasst: 26.06.2012, 23:17
von Cyberoma
sie soll 117.34 Beitrag und 17,32 Pflegeversicherung zahlen
und auf dem Geldformular, war nirgends ein Kästchen wegen freiwillig oder so.
Nur Spalten wo sie überall 0,00 eingetragen hat
Ja, gegen diesen Bescheid hat sie widerspruch eingelegt
Verfasst: 26.06.2012, 23:19
von CTG
Je nach Kasse ist da auch nicht unbedingt ein Kästchen zum ankreuzen, sondern der Satz steht einfach oben drüber oder unten drunter.
Mit Unterschrift wird das dann quasi abgesegnet.
Edit: typo
Verfasst: 26.06.2012, 23:25
von Cyberoma
man ist das verwirrend
Also ich kann mich nicht erinnern, dass da irgendwas von freiwiillig stand.
Gegen die Rechnung, sie sie innerhalb von 10 Tagen zahl soll, hat sie wie schon geschrieben widerspruch eingelegt, da steht nämlich unten drunter dass man 1 Monat Zeit hat zu widersprechen
Verfasst: 26.06.2012, 23:26
von CiceroOWL
Naja denn hat deine Tochter ein Problem. Wenn Sie so wie CTG beschrieben hat den Antrag ausgefüllt hat ist Sie innerhalb von 3 Monate nach der Bekanntegabe des Ende der Familienversicherungf reiwillig versichert hat gibt es ein Problem. Da hilft eigentlich denn nur noch ein antrag auf Beitragserlaß.
Verfasst: 26.06.2012, 23:31
von CTG
Wie ich schon sagte meißtens steht da nicht "Ich möchte mich freiwillig weiterversichern" sondern eher sowas wie "Ich möchte Mitglied der Kasse X / Y werden". Was ich um ehrlich zu sein nicht gut finde da irreführend.
Das Prozedere das du hier beschrieben hast kenne ich nur zu gut.
Verfasst: 26.06.2012, 23:37
von Cyberoma
Sie hat keinen Antrag ausgefüllt.
Da bin ich mir ganz sicher. Und sollte dier Zettel zur Einkommensfeststellung auch gleichzeitig ein Antrag auf frewilige Versicherung sein, so würde ich das als illegal bezeichnen.
Und dieses Schreiben widerrufen
Verfasst: 26.06.2012, 23:40
von CTG
Cyberoma hat geschrieben:Sie hat keinen Antrag ausgefüllt.
Da bin ich mir ganz sicher. Und sollte dier Zettel zur Einkommensfeststellung auch gleichzeitig ein Antrag auf frewilige Versicherung sein, so würde ich das als illegal bezeichnen.
Und dieses Schreiben widerrufen
Naja illegal ist ein hartes Wort.
Schauen sie sich diesen Zettel noch einmal an, bzw fordern sie von Ihrer Krankenkasse eine Kopie davon an da sie ihn ja wahrscheinlich eingereicht und nicht selbst kopiert haben.
Wenn es auf dieser Anfrage drauf steht und es unterschrieben wird ist es legitim.
Ob es die feine Art ist, ist eine andere Frage.
Was den Beitrag angeht, lässt sich sicher eine ratenzahlung vereinbaren wenn sie die finanzielle Situation erklären.