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GKV Nachzahlung nach Selbständigkeit

Verfasst: 26.06.2012, 20:32
von kai
Hallo,

nachdem mein Arbeitgeber mir letztes Jahr zum 1.12. gekündigt hatte, hatte ich versucht mich selbständig zu machen. Da mich ein Auftraggeber hängen ließ, konnte ich von Feb. bis Mai 2012 keine Krankenversicherung bezahlen, nahm aber auch keine ärztliche Hilfe in Anspruch. Nachdem ich mich wieder arbeitssuchend gemeldet habe, bin ich eigentlich wieder über die Agentur für Arbeit versichert. Jetzt will aber die DAK, dass ich für die Monate, in denen ich keinen Beitrag zahlen konnte (!) nachzahle.
Meine Überlegung war eben nun, dass ich entweder zu einer GKV gehe, die sich nicht dafür interessiert, was ich die letzten 4 Monate gemacht habe, oder eben zu der GKV gehe, bei der man als Selbständiger am wenigsten zahlt, um so die Rückzahlung so gering wie möglich zu halten.

Hat jemand mit so einem Fall Erfahrung? Wie gehe ich jetzt am schlauesten vor?

Danke für eure Tipps!
Gruß

Bestand ab dem 01.12.2011 eine Mitgliedschaft

Verfasst: 26.06.2012, 21:26
von CiceroOWL
Guten Abend,

bestand ab dem 01.12.2011 denn eine Mitgliedschaft bei der DAK als freiwilliges Mitglied.

Was heißt eigentlich versichert, bist du jetzt über den Bezug von Arbeitslosengeld I versichert oder den Bezug von Arbeitslsoengeld 2 ?

Grundsätzlich besteht Beitragspflicht wenn du freiwilliges Mitglied der DAK warst.

Gruß

Jochen

Verfasst: 26.06.2012, 21:42
von kai
Ich war vom 1.12. 2011 bis 31.1. 2012 als arbeitssuchend gemeldet, ALG 1, und war bei der DAK versichert. Da ich "nur" diese zwei Monate arbeitssuchend gemeldet war, habe ich ja noch ein Anrecht auf weitere 10 Monate Bezüge. Bei der Agentur für Arbeit wird man ja gefragt, zu welcher GKV man gehen will, da hatte ich eben DAK angegeben, weil ich da vorher eigentlich zufrieden war, aber so wie sich das bei der Agentur angehört hat muss ich da ja nicht hin gehen!? Kann ja auch zu jeder anderen GKV, oder?

Verfasst: 26.06.2012, 21:48
von CiceroOWL
guten abend, sofern jetzt eine Mitgliedschaft bei der dAK besteht, hast du keinWahlrecht und die Beiträge als Selbständiger müssen gezahlt werde. MeineFfrage warst du Mitglied als Selbstständiger?

Verfasst: 26.06.2012, 21:54
von kai
Nein, in meiner Selbständigkeit war ich nicht Mitglied bei der DAK, ich war garnicht versichert in dieser Zeit, da ein Herr von der DAK mir am Telefon nicht gesagt hat, dass das nicht geht, dass man gar nicht versichert ist, als ich ihm gesagt habe, dass ich die Beiträge nicht bezahlen kann. Leider habe ich diese Auskunft (die man mir nicht erteilt hat, von der DAK!) nicht schriftlich.

Verfasst: 26.06.2012, 22:24
von CiceroOWL
Also in der Zeit der Selbstädigkeit bestand keinerlei Mitgliedschaft, eine mitgliedschaft besteht erst wieder mit dem Bezug von Arbeitslosengeld. Jetzt habe ich ein Problem, es bestand keine Mitgliedschaft, Grundsätzlich auch keine Beitragspflicht, meiner Meinung nach. Vieleicht weiss hier jemand einen besseren Rat. Grundsätzlich besteht aber die Pflicht einer Krankenversicherung in Deutschland. Stellt sich jetzt nur die Frage Pflicht oder Anzeigeversicherung.