Czauderna hat geschrieben:
Sich verweigern hat auf Dauer keinen Sinn,das Bild ist gesetzlich vorgeschrieben,
Hallo,
ja, ob das alles in trockenen Tüchern ist, das wird sich ja wohl erst noch rausstellen müssen.
jungewelt.de/2012/06-26/026.php
»Mein Mandant geht notfalls bis nach Karlsruhe«
Düsseldorfer Sozialgericht muß darüber entscheiden, ob man die elektronische Gesundheitskarte verweigern kann. Gespräch mit Jan Kuhlmann
Interview: Gitta Düperthal
Jan Kuhlmann ist Rechtsanwalt in Karlsruhe
Sie vertreten Ihren Mandanten Sven S. vor dem Düsseldorfer Sozialgericht, weil er sich der elektronischen Gesundheitskarte verweigert und fordert, weiter ohne diese medizinische Leistungen von seiner Krankenkasse zu erhalten. Mit welchem Argument wehrt er sich gegen die Karte?
Er will sein Verfahren notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe bringen. Es geht ihm um den Schutz seiner informationellen Selbstbestimmung, die elektronische Karte ist nämlich nur die sichtbare Spitze des Eisbergs. Letztlich geht es darum, eine damit zusammenhängende Infrastruktur zu stoppen: die technische Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Krankengymnasten und kassenärztlichen Vereinigungen mit zentralen Servern. Zu all dem ist die elektronische Karte der Schlüssel.
Es gibt den Slogan »Meine Krankenakte gehört mir!« Weshalb kann die elektronische Gesundheitskarte für den Einzelnen von Nachteil sein?
Die Kassen möchten einen neuen Bearbeitungsmodus einführen. Ziel ist die Vergabe der Behandlung großer Versichertengruppen an Klinikkonzerne oder diejenige Health-Management-Firma, die es am billigsten macht. Die Karte ist der Schlüssel zur geplanten elektronischen Gesundheitsakte. Sie könnte zur Weitergabe der heutigen Krankenakten an Klinikkonzerne und Versicherungen dienen. Das kann allerdings zu Datenmißbrauch führen: Pharmakonzerne könnten etwa beim Patienten anrufen und ihn drängen, ein teureres Mittel zu verlangen.
Anderes Beispiel: Der Patient hat sich von einem Arzt untersuchen lassen, möchte das Ergebnis aber von einem zweiten Mediziner überprüfen lassen. Bisher war es einfach, eine weitere unabhängige ärztliche Meinung einzuholen. Man hat dem zweiten Arzt nicht gesagt, daß man in dieser Sache bereits einen Kollegen aufgesucht hatte. Das geht nach Einführung der E-Card nicht mehr: Wenn der erste Arzt eine elektronische Akte angelegt hat, sieht der zweite entweder die Akte oder daß der Patient sie gesperrt hat.
Sven S. ist bei der Wuppertaler Bergischen Krankenkasse versichert. Wie hat man dort auf seinen Wunsch reagiert, ohne die elektronische Karte weiterhin Leistungen zu beziehen?
Man teilte ihm mit, das gehe nicht.
Viele Versicherte stehen bereits mit ihrer Krankenkasse im Konflikt, weil sie kein Foto für die E-Card schicken wollen: Wie reagieren die Kassen üblicherweise, was geschieht im Fall von Verweigerung?
Hunderte wollen kein Foto schicken. Bisher sind mir drei Reaktionsmuster bekannt. Erstens: Die Kasse schickte kommentarlos erneut eine normale Karte zu – weil sie möglicherweise selber keinen großen Nutzen darin sieht. Zweitens: Sie schickt eine Karte ohne Bild. Oder, drittens, es gibt Druck: Die Kasse fordert den Versicherten noch einmal auf, das Bild zu schicken, und droht, daß er ansonsten nicht behandelt werden kann.
Ist das legitim?
Nein, die Kassen können die Zusendung eines Fotos nicht verlangen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, der Krankenkasse ein Bild zu schicken. Nur wenn sie es freiwillig zugesandt bekommen, dürfen sie das Bild verwenden. Es darf nicht damit gedroht werden, daß eine ärztliche Behandlung nicht mehr stattfinden kann. Das wäre der Versuch einer Einschüchterung.
Kassenmitarbeiter sollen auch folgende Auskunft gegeben haben: Einzig aus religiösen Gründen sei die Verweigerung eines Fotos möglich, nicht wegen der informationellen Selbstbestimmung. Was hat es damit auf sich?
Das ist eher eine hilflose Reaktion.
Mit seinem Anliegen ist Sven S. nicht alleine, das Bündnis »Stoppt die E-Card« unterstützt ihn. Wer macht dabei mit?
Das Bündnis besteht aus 54 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden. Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatten sich über 30000 Menschen einer Verfassungsbeschwerde angeschlossen; Vergleichbares ist bei der Gesundheitskarte zu erwarten.
Gruß Bully