Wie krankenversichert nach Selbständigkeit in der Elternzeit
Verfasst: 24.06.2012, 11:07
Hallo Zusammen,
ich befinde mich derzeit im 3. Jahr der Elternzeit, die im März 2013 endet.
Nach einem Jahr Elternzeit wollte ich, dann als Teilzeitkraft, wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten, was er jedoch verweigerte und ich daraufhin einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte.
Aus der Arbeitslosigkeit heraus habe ich mich dann vor einem halben Jahr selbständig gemacht (Status bei der Krankenkasse: nebenberuflich selbständig), mit Einverständnis meines Arbeitgebers aber ohne bei diesem zu kündigen.
Im Oktober erwarte ich nun mein 2. Kind und möchte dann für ein Jahr eine Auszeit nehmen und wieder Elternzeit einreichen.
In der Elternzeit musste ich für die Krankenversicherung nichts bezahlen, ich glaube, mein Arbeitgeber hat der Krankenkasse den Status „ruhend“ mitgeteilt.
Nach Beginn der Arbeitslosigkeit jedoch hat mich der Arbeitgeber bei der Krankenkasse komplett abgemeldet, da die Beiträge fortan von der Agentur für Arbeit übernommen wurden.
Nach Beginn der Selbständigkeit bin ich seitdem freiwillig bei der Krankenkasse versichert, allerdings ohne Anspruch auf Krankengeld und zahle den Beitrag für die Kasse selbst.
Leider wurde ich damals von einer Mitarbeiterin der Krankenkasse falsch beraten auf die Frage nach der Beitragszahlung im Falle einer erneuten Schwangerschaft und anschließender beruflicher Auszeit.
Nach ihrer Auskunft wäre dann wieder der beitragsfreie Status wegen des immer noch bestehenden Arbeitsverhältnisses gegeben. Nun aber hab ich erfahren, dass ich wohl den Mindestbeitrag von ca. 150 Euro selbst zahlen muss.
Das Mutterschaftsgeld i. H. v. 13 Euro einige Zeit vor und nach der Geburt steht mir auch nicht zu und die Zahlung der Aufstockungsbeträge durch meinen Arbeitgeber wohl auch nicht.
Hat jemand eine Idee, wie ich um die Zahlung des Mindestbeitrages an die Krankenkasse herumkommen kann oder zumindest zu einem günstigeren Beitrag kommen kann? An Elterngeld ist nicht viel mehr als der Mindestsatz zu erwarten und mein Lebensgefährte verdient auch nicht so gut.
Ich bin ledig, und möchte dies auch erstmal bleiben, also fällt Familienversicherung auch flach.
Auch möchte ich vor Beginn des Mutterschutzes nicht nochmal bei meinem Arbeitgeber nachfragen, ob ich da mal für ein paar Tage arbeiten darf, so dass der mich wieder anmeldet (war die Idee der Krankenkassenmitarbeiterin).
Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich befinde mich derzeit im 3. Jahr der Elternzeit, die im März 2013 endet.
Nach einem Jahr Elternzeit wollte ich, dann als Teilzeitkraft, wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten, was er jedoch verweigerte und ich daraufhin einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte.
Aus der Arbeitslosigkeit heraus habe ich mich dann vor einem halben Jahr selbständig gemacht (Status bei der Krankenkasse: nebenberuflich selbständig), mit Einverständnis meines Arbeitgebers aber ohne bei diesem zu kündigen.
Im Oktober erwarte ich nun mein 2. Kind und möchte dann für ein Jahr eine Auszeit nehmen und wieder Elternzeit einreichen.
In der Elternzeit musste ich für die Krankenversicherung nichts bezahlen, ich glaube, mein Arbeitgeber hat der Krankenkasse den Status „ruhend“ mitgeteilt.
Nach Beginn der Arbeitslosigkeit jedoch hat mich der Arbeitgeber bei der Krankenkasse komplett abgemeldet, da die Beiträge fortan von der Agentur für Arbeit übernommen wurden.
Nach Beginn der Selbständigkeit bin ich seitdem freiwillig bei der Krankenkasse versichert, allerdings ohne Anspruch auf Krankengeld und zahle den Beitrag für die Kasse selbst.
Leider wurde ich damals von einer Mitarbeiterin der Krankenkasse falsch beraten auf die Frage nach der Beitragszahlung im Falle einer erneuten Schwangerschaft und anschließender beruflicher Auszeit.
Nach ihrer Auskunft wäre dann wieder der beitragsfreie Status wegen des immer noch bestehenden Arbeitsverhältnisses gegeben. Nun aber hab ich erfahren, dass ich wohl den Mindestbeitrag von ca. 150 Euro selbst zahlen muss.
Das Mutterschaftsgeld i. H. v. 13 Euro einige Zeit vor und nach der Geburt steht mir auch nicht zu und die Zahlung der Aufstockungsbeträge durch meinen Arbeitgeber wohl auch nicht.
Hat jemand eine Idee, wie ich um die Zahlung des Mindestbeitrages an die Krankenkasse herumkommen kann oder zumindest zu einem günstigeren Beitrag kommen kann? An Elterngeld ist nicht viel mehr als der Mindestsatz zu erwarten und mein Lebensgefährte verdient auch nicht so gut.
Ich bin ledig, und möchte dies auch erstmal bleiben, also fällt Familienversicherung auch flach.
Auch möchte ich vor Beginn des Mutterschutzes nicht nochmal bei meinem Arbeitgeber nachfragen, ob ich da mal für ein paar Tage arbeiten darf, so dass der mich wieder anmeldet (war die Idee der Krankenkassenmitarbeiterin).
Vielen Dank für Eure Hilfe.