freiwill. Vers. Beitragsermittlung bei Sparguthaben
Verfasst: 20.06.2012, 23:15
Hallo,
in dem Formular für die Beitragsbemessung gibt es lediglich den Posten für Zinsen. Allein von den Zinsen in einem Jahr könnte ich aber meine derzeitige Versicherung (niedrigster Satz ~ 150EUR/Monat) auch nicht bezahlen.
In wie weit werden meine Sparguthaben unter anderem auch durch eine Erbschaft in die Ermittlung einbezogen. Bzw. welche Nachweise kann die GKV in dem Fall von mir verlangen. Ich habe hier schon die SUCHE benutzt, aber dort etwas widersprüchliche Antworten gefunden. Macht es z.b. auch einen Unterschied ob man noch "gewerblich tätig" ist obwohl die Haupteinnahmequelle die Zinsen bzw. das Sparguthaben ist?
Da der Freistellungsauftrag die Zinsen auch abdeckt kann ich mir auch die Steuererklärung sparen, aber was mache ich wenn die GKV auf einen Steuerbescheid besteht? Kontoauszüge vorlegen?
Ein selbst genutztes EFH ist ebenfalls vorhanden. Kann ich mich in dem Fall überhaupt noch zum niedrigsten Tarif freiwillig versichern lassen, bzw. wird dann der Beitrag dann ermittelt?
LG
in dem Formular für die Beitragsbemessung gibt es lediglich den Posten für Zinsen. Allein von den Zinsen in einem Jahr könnte ich aber meine derzeitige Versicherung (niedrigster Satz ~ 150EUR/Monat) auch nicht bezahlen.
In wie weit werden meine Sparguthaben unter anderem auch durch eine Erbschaft in die Ermittlung einbezogen. Bzw. welche Nachweise kann die GKV in dem Fall von mir verlangen. Ich habe hier schon die SUCHE benutzt, aber dort etwas widersprüchliche Antworten gefunden. Macht es z.b. auch einen Unterschied ob man noch "gewerblich tätig" ist obwohl die Haupteinnahmequelle die Zinsen bzw. das Sparguthaben ist?
Da der Freistellungsauftrag die Zinsen auch abdeckt kann ich mir auch die Steuererklärung sparen, aber was mache ich wenn die GKV auf einen Steuerbescheid besteht? Kontoauszüge vorlegen?
Ein selbst genutztes EFH ist ebenfalls vorhanden. Kann ich mich in dem Fall überhaupt noch zum niedrigsten Tarif freiwillig versichern lassen, bzw. wird dann der Beitrag dann ermittelt?
LG