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Wie lange gelte ich als "Selbstständig tätig" ?

Verfasst: 20.06.2012, 04:23
von Sassy85
Hallo,

ich war letztes Jahr nicht mehr selbständig tätig.

Allerdings hatte ich letztes Jahr eine Umsatzsteuernachzahlung, eine Steuerberaterrechnung und nur eine verspätete Rechnungszahlung eines Kunden. Summa Summarum ein Verlust von knapp 1000€.

So steht das natürlich auch in meinem Steuerbescheid.

War ich jetzt in Augen der GKV noch "Selbständig" tätig, obwohl ich aktiv nichts selbständiges mehr ausgeübt habe?

Ergänzend muß ich noch hinzufügen, dass ich seit dem auch nicht anderweitig erwerbstätig bin und vom erspartem lebe.

Danke schon mal für Rückmeldungen.

LG

Verfasst: 20.06.2012, 06:21
von CiceroOWL
Grob gesagt solange du dein Gewerbe noch angemeldet hast und davon überwiegend lebst bist du hauptberuflich selbständig.

Soltest du dein Gewerbe abmelden und keine einnahmen aus dem Gewerbe mehr haben, bist nicht mehr hauptberuflich selbstständig.

Verfasst: 20.06.2012, 19:00
von Rossi
Warum hängt die hauptberufliche Selbständigkeit an der An- bzw. Abmeldung des Gewerbes, vergil?

Es gibt hierzu eine mega Rundschreiben des Spibus hierzu.

Ich habe mir nachfolgendes in die Birne gekloppt.

Eine hauptberufliche Selbständigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit

- eine wirtschaftiche Bedeutung hat
- wenn die Tätigkeit min. 20 Std. wöchentlich verrichtet wird (incl. Vor- und Nachbereitungen)
- wenn Arbeitnehmer angestellt mit über 400 € Verdienst


Eine hauptberufliche Selbständigkeit liegt nicht vor, wenn im Rahmen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer (also andere weitere Tätigkeit) ein Bruttoverdienst von mehr als 1.312,50 € erzielt wird.

Verfasst: 20.06.2012, 23:06
von Sassy85
Hallo,

ich danke euch schon mal für eure Antworten, allerdings werde ich jetzt immer noch nicht so recht schlau daraus, liegt sicher auch an der etwas komischen Konstellation bei mir.

Kurios ist vielleicht auch das ich kein Gewerbe abmelden kann, da ich auch nie eins angemeldet hatte! Ich habe zwar alle meine Steuern, einmal sogar einen kleinen Berg an Gewerbesteuer zahlen müßen, aber ich selbst habe für die Tätigkeit die sich im Bereich Internetdienstleistung bewegt keinen Gewerbeschein oder ähnliches !?

Dem FA werde ich das wohl auch mal irgendwie beibringen müßen, ich möchte ja nicht bis in alle Ewigkeiten eine UmSt und GwSt Erklärung abgeben müßen. Da steht ja dann für das laufende Jahr 0 EUR und die Krankenkasse glaubt dann wohl immer noch das ich gewerblich tätig bin...

Bezüglich der wirtschaftlichen Bedeutung: Überwiegend bzw. ausschließlich lebe ich momentan von erspartem, bzw. den Zinsen. Von einem Verlustbetrag aus einem Gewerbe kann man ja auch nicht leben.

LG

Verfasst: 20.06.2012, 23:09
von Rossi
Dann solltest Du dies der Kasse auch deutlich so verkaufen.

Nämlich, dass diese Tätigkeit keine wirtschaftliche Bedeutung hat und Du vom Ersparten lebst. Ferner solltest Du auf die 20 Stundengrenze eingehen. Mache eine Aufstellung, wieviel Wochenstunden Du derzeit dieser Tätigkeit widmest.