GKV Familienversicherung, was passiert nach Tod des Haupvers

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Karldall
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GKV Familienversicherung, was passiert nach Tod des Haupvers

Beitrag von Karldall » 19.06.2012, 19:46

Hallo,

mal angenommen ich als Haupversicherter bei der GKV in der Familienversicherung wenn ich mal sterbe ist dann meine Frau immer noch bei meiner Kasse versichert oder geht das dann nicht mehr?

Gruß Karl

amerin

Beitrag von amerin » 19.06.2012, 19:56

Über FV und kostenlos dann nicht mehr, gibt kein zahlendes Mitglied mehr. EDIT: Möglich über KVdR der Frau oder freiwillig zahlend durch die Frau.
Zuletzt geändert von amerin am 20.06.2012, 16:07, insgesamt 1-mal geändert.

Karldall
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Beitrag von Karldall » 20.06.2012, 15:54

Ich war bis zum Mai freiwillig versichert und bin seit Rentenantragstellung nun Pflichtversichert bezahle aber bis zur Rentenfeststellung im September den gleichen Beitrag wie bisher.
Jetzt weiss ich nicht ob ich seit Rentenantrag in der KVdR bin oder erst ab erster Rentenzahlung im September.
Auf meiner neuen Kassenkarte, mit Bild, werde ich als Rentner geführt, 5, also Rentner mit Familienangehörige.

Gruß Karl.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.06.2012, 17:51

Ab Rentenantrag wird die Versicherung in der KVdR geführt. Auch die Zeit als Antragsteller ist eine pflichtige Zeit in der KVdR.

Die Familienversicherung erlischt mit dem Tode des Hauptversicherten.

Wenn dann ein Antrag auf Witwen/Witwerrente gestellt wird wird erneut geprüft ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist und eine Mitgliedschaft in der KVdR zum tragen kommt.

Wenn der Verstorbene aber in der KVdR war gilt die Vorversicherungszeit aber als erfüllt und es kommt zur Pflichtversicherung. Für die Zeit der Laufzeit des Rentenantrages mit Beitragspflicht aber wenn dann rückwirkend die Bewilligung erfolgt werden diese Beiträge auch erstattet.

Karldall
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Beitrag von Karldall » 20.06.2012, 19:51

"Wenn dann ein Antrag auf Witwen/Witwerrente gestellt wird wird erneut geprüft ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist und eine Mitgliedschaft in der KVdR zum tragen kommt.

Wenn der Verstorbene aber in der KVdR war gilt die Vorversicherungszeit aber als erfüllt und es kommt zur Pflichtversicherung.

Wie soll ich das verstehen: Vorversicherungszeit von mir, oder meiner Frau?
Mal angenommen mich segnet in einer Woche das zeitliche, was ich natürlich nicht möchte, gilt dann bei Witwenrente ab Antrag der Rente oder ab erster Zahlung der Rente im September?
Ich möchte falls mir etwas passiert dass meine Frau weiterhin in der KVdR versichert ist, ist das möglich?

Gruß Karl.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.06.2012, 14:23

Also den Tag nächste Woche nehmen wir wirklich mal fiktiv 8)

Wenn dann die Witwe einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellt ist sie ab dem Tag der Rentenantragstellung in der KVdR.

Karldall
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Beitrag von Karldall » 21.06.2012, 21:37

Herzlichen Dank für die Aussagekräftige Antwort!

VLG Karl

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