Lymphdrainage nach Mammaca.

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Addi
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Lymphdrainage nach Mammaca.

Beitrag von Addi » 16.06.2012, 20:36

Liebe Foris,

leider hat es mich im letzten Jahr auch erwischt und ich mußte 2 mal an der linken Brust operiert werden, anschließend Bestrahlung. Es geht mir gut, ich habe alles sehr gut vertragen. ABER. Meine Brust ist nach einem Jahr noch geschwollen, überwärmt und voller Lymphe. (Gerade wieder durch MRT etc. bewiesen).

Meine Krankenkasse verweigert mir jedoch die dringend notwendige Lymphdrainage. Das Budget meines Arztes ist erschöpft. Bei den bis jetzt stattgefundenen Drainagen trat immer eine Besserung ein.

Natürlich kann man diese Behalndlungen auch privat bezahlen, da ich aber freiwilliges Mitglied bin und sowieso schon über 300,-€/pro Monat aus eigener Tasche zahle, sehe ich das ehrlich gesagt nicht ein.

Überhaupt ist das Geschäftgebahren dieser Kasse, die ich mir wegen des Hausarztmodells ausgesucht hatte (wenigstens 40,-€ Ersparniss :-)), mehr als merkwürdig. Ständig ist bei der Geschäfststelle, die für mich zuständig ist, wegen Krankheit gleich niemand zu erreichen und am Telefon wurde ich glatt, nachweislich, angelogen.

Ich fühle mich im Moment ziemlich ausgeliefert. Niemand sucht sich diese Krankheit aus und dann muss man auch noch um eine kleine Behandlung betteln. Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten?

Vielen Dank für die Antworten
Addi

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 16.06.2012, 21:31

Hallo,
der Arzt hat es hervorragend geschafft, dass nicht er, sondern die Kasse der Böse ist.
Ob Lymphdrainage notwendig ist und zu Lasten der Kasse verordnet werden kann, das entscheidet der Arzt. Natürlich hat er ein Wietschaftlichkeitsgebot zu beachten, aber wenn er es gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung begründen kann, dann wird er auch nicht in Regress genommen. Die Kasse ist da außen vor, und wird das Verfahren im Erstattungsweg auch nicht aushebeln.

Ich sehe das so, entweder brauchst Du die Lymphdrainagen nicht mehr, und der Doc hat keine Eier in der Hose Dir das direkt zu sagen, oder er überschreitet sein Budget und hat keine Lust auf Schreibkram wegen der Begründung oder er hat aufmüpfigere Patienten, die ihn mehr unter Druck setzen und er spart bei denen, die sich ergeben.

Mein Rat: Konfrontiere ihn damit, und frage, warum er Deinen Einzelfall bei der KV nicht begründen kann oder will.

LG, Fee

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 16.06.2012, 21:37

Es gibt aber auch Kassen, die Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls prüfen und ggf. ablehnen. Das hätte dann allerdings nichts mit dem "Budget" zu tun.
Ansonsten bin ich voll und ganz bei Fee - Dein Arzt will den Schwarzen Peter weiterreichen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 16.06.2012, 22:31

Einfache Frage beim Arzt:

Ist die Lymphdrainage medzinisch notwendig?
Wenn ja muss er sie verschreiben. Er darf notwendige Leistungen nicht verweigern.

Wenn die Verordnungsmenge des Regelfalls überschritten ist muss er halt das Kreuz bei "ausserhalb des Regelfalls" setzen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.06.2012, 12:23

roemer70 hat geschrieben:Es gibt aber auch Kassen, die Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls prüfen und ggf. ablehnen. Das hätte dann allerdings nichts mit dem "Budget" zu tun.
Ansonsten bin ich voll und ganz bei Fee - Dein Arzt will den Schwarzen Peter weiterreichen.
Hallo,
ergänzend dazu - ja, das stimmt - die Entscheidung wird aber erst nach Einschaltung des MDK. getroffen und kommt, nach meiner Praxis-Erfahrung; in 100 Fällen in 5 Fällen vor, was aber auch daran liegt, dass einige Kassen einen "Genehmigungsverzicht" bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls praktizieren,
das wissen aber die Ärzte und die Behandler auch, um welche Kasse >(z.B. VdaK)
handelt.
Gruss
CZauderna

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