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Praxisgebühr bei Notfall im Krankenhaus?
Verfasst: 15.06.2012, 21:17
von Mufti1000
Hallo Zusammen,
letztes Jahr bin ich wegen starken Schmerzen am Zeh in ein Krankenhaus gegangen. Ich wurde dort als Notfallpatient behandelt und musste soweit ich weiss keine Praxisgebphr zahlen (War am Samstag).
Da ich die Diagnose dort für Fehlerhaft hielt und ein Tag später stärkere Schmerzen hatte, ging ich in ein anderes Krankenhaus (Am Sonntag).
Die Diagnose war eine andere.
Nun bekomme ich von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Aufforderung 10€ Praxisgebühr dafür zu zahlen.
Ist das korrekt?
Danke Euch
Verfasst: 17.06.2012, 22:31
von Gast
bei einer ambulanten behandlung ist unabhängig von der indikation wenn keine überweisung vorgelegt wird die praxisgebühr zu entrichten.
die forderung wurde rechtens erhoben.
Verfasst: 18.06.2012, 16:19
von Mufti1000
Ich habe festgestellt das ich beim 1ten krankenhausbesuch eine Gebühr von 10€ entrichtet habe. Von daher gehe ich davon aus das ich gegen Vorlage der Quittung keine Gebühr mehr an das andere Krankenhaus bzw. KrankenkassenärztlicheV. zahlen muss.
Verfasst: 18.06.2012, 19:04
von Czauderna
Hallo,
Notfallbehandlungen ziehen immer 10,00 € nach sich, d.h. 3 Tage hintereinander in der Notfallstation ergibt 30,00 € Praxisgebühr.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 18.06.2012, 19:11
von amerin
kvhb.de/patienten/praxisgebuehr.php: Im Ärztlichen Notfalldienst muss die Praxisgebühr nicht erneut gezahlt werden, wenn eine Quittung mit dem Stempel des Ärztlichen Notfalldienstes oder handschriftlichem Eintrag „Notfall“, vorgelegt wird. Diese Quittung gilt auch für jede weitere Inanspruchnahme von Notfallambulanzen in den Krankenhäusern, beziehungsweise eine ausgestellte Quittung in der Notfallambulanz des Krankenhauses gilt auch im Ärztlichen Notfalldienst oder im Notfall.
Verfasst: 18.06.2012, 19:31
von Czauderna
amerin hat geschrieben:kvhb.de/patienten/praxisgebuehr.php: Im Ärztlichen Notfalldienst muss die Praxisgebühr nicht erneut gezahlt werden, wenn eine Quittung mit dem Stempel des Ärztlichen Notfalldienstes oder handschriftlichem Eintrag „Notfall“, vorgelegt wird. Diese Quittung gilt auch für jede weitere Inanspruchnahme von Notfallambulanzen in den Krankenhäusern, beziehungsweise eine ausgestellte Quittung in der Notfallambulanz des Krankenhauses gilt auch im Ärztlichen Notfalldienst oder im Notfall.
Hallo amrin,
sorry, aber du es jetzt glaubst oder nicht, ich wollte eigentlich einen Smilies dranhängen und dann erklären, dass ich Krankenhäuser kenne, die sich einen Teufel darum scheren und immer kassieren und die Patienten lassen es sich gefallen und wir haben keine Handhabe.
Natürlich hast du vollkommen recht, Quittung vorlegen und gut ist es.
Danke für den Beitrag, ich hätte das nicht mehr mitbekommen, da ich gerade eine Installation auf einem anderen PC laufen habe - man soll eben nicht zwei Sachen gleichzeitig machen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.06.2012, 18:17
von vlac
...
Verfasst: 20.06.2012, 20:55
von Mufti1000
Moin,
also ich gehe mal davon aus das ich nicht mehr bezahlen muss.
vlac:
Bei Mufti habe ich allerdings aus einem anderen Grund tief eingeatmet: Es erfordert schon eine gewissen Rücksichtslosigkeit anderen Menschen gegenüber, nachdem man schon mal in der Notaufnahme war, am nächsten Tag dann noch einmal in einer anderen Notaufnahme aufzuschlagen, um sich eine zweite Meinung einzuholen.
Warum ich in ein 2tes Krankenhaus gegangen bin...
Wenn das wer wissen will:
Also:
Starke Schmerzen im linken Großzeh, konnte kaum noch laufen und vor Schmerzen nicht Schlafen. Alles Rot angeschwollen und erwärmt.
1.Krankenhaus:
Internistin und Orthopäde haben sich das angeschaut: Diagnose: Im Schlaf Zeh verrenkt. Alles kein Problem.
(Also selbst mit Laienwissen war mir klar das ich mir den nicht verrenkt habe)
Am 2ten Tag bekam ich den Fuss nicht mehr in den Schuh. Also 2tes Krankenhaus.
2.Krankenhaus:
Arzt vermutet Blutvergiftung und setzt mich auf Antibiotika. Wegen der Rötung soll ich nochmal ein Tag später zum Hautarzt.
3. Hautarzt:
Er sagt alles Nonsens, das ist ein Bienensticjh und gibt mir entsprechend Salbe mit. Antibiotika sollte ich allerdings nach Rücksprache mit dem Krankenhaus weiter nehmen.
4. Hausarzt.
Der alte Mann kann kaum noch sehen, sitzt ca. 10cm vorm Bildschirm. Aber aus 2 Metern, hatte grad die Socken aus. Gichtanfall..
Naja, das wars dann auch.
Also, wenn jemand gleich der ersten Meinung glauben Schenken mag... Bischen gesunder Menschenverstand ist glaube ich ganz gut. Da gehe ich auch wenn ich der Meinung bin in ein 3tes Krankenhaus.
Jemand anderem hätten sie vielleicht noch den Fuß amputiert.
Aber Danke für Eure Hilfe.