Hallo, ich bin seit letztem Jahr krank und hatte insgesamt 10 Operaionen. Von den letzten, in diesem Jahr Jan./Feb. habe ich mich sehr schlecht erholt.
Bei mir musste unter anderem das Netz das meinen Bruch hielt entfernt werden. Sei März bin ich nun mit einer sehr schlech heilenden Wunde Zuhause die so langsam zu geht.
Ich habe 2 Kinder und bin unter der Woche alleine, also habe ich für 2 Stunden täglich eine Hilfe, da ich nichts heben darf. Sie unterstützt mich beim Wäsche waschen,hoch und runter tragen der Wäsche etc. außerdem auch beim Einkauf und transportieren der Einkäufe.
Nun ja, ich wollte sie jetzt neu beantragen für diesen Monat und erfahre heute dass das alles beim MDK liegt. Wie entscheiden die denn in der Regel? Wie muss ich denn arumentieren wenn sie ablehehen?
Ich bin eigentlich auch inoperabel, da man den Bruch nicht mehr operieren kann, da ich allergisch auf das Netz reagiert habe.
Haushaltshilfe und MDK
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Haushaltshilfe und MDK
Hallo,traene1 hat geschrieben:Hallo, ich bin seit letztem Jahr krank und hatte insgesamt 10 Operaionen. Von den letzten, in diesem Jahr Jan./Feb. habe ich mich sehr schlecht erholt.
Bei mir musste unter anderem das Netz das meinen Bruch hielt entfernt werden. Sei März bin ich nun mit einer sehr schlech heilenden Wunde Zuhause die so langsam zu geht.
Ich habe 2 Kinder und bin unter der Woche alleine, also habe ich für 2 Stunden täglich eine Hilfe, da ich nichts heben darf. Sie unterstützt mich beim Wäsche waschen,hoch und runter tragen der Wäsche etc. außerdem auch beim Einkauf und transportieren der Einkäufe.
Nun ja, ich wollte sie jetzt neu beantragen für diesen Monat und erfahre heute dass das alles beim MDK liegt. Wie entscheiden die denn in der Regel? Wie muss ich denn arumentieren wenn sie ablehehen?
Ich bin eigentlich auch inoperabel, da man den Bruch nicht mehr operieren kann, da ich allergisch auf das Netz reagiert habe.
Haushaltshilfe ist dem Grunde nach eine "nur" vorübergehende Leistung.
Die Kassen geben solche Fälle nach eine bestimmten Leistungsdauer an den MDK mit der Fragestellung, ob in diesem Falle es sich noch um "vorübergehend" handelt oder um eine Erkrankung auf Dauer.
Ich schlage vor, erst einmal abzuwarten was das MDK-Gutachten ergibt,
dann kann man ggf. etwas mehr dazu schreiben.
Gruss
Czauderna