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Nach Eigenkündigung, Beitragshöhe während Sperrfrist

Verfasst: 12.06.2012, 22:39
von Fragen
Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand sagen wie hoch der Kassenbeitrag ist, wenn man sich während der 3-monatigen Sperrfrist nach Eigenkündigung freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert?

Vielen Dank.

Gruß
Fragen

Verfasst: 13.06.2012, 06:37
von HansHuckebein
Während der Sperrzeit sind Sie zunächst noch selbst bei Ihrer Krankenkasse versichert. Es besteht ein nachgehender Leistungsanspruch.

Ab dem ersten Tag der 5. Woche der Sperrzeit übernimmt das Arbeitsamt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI) die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zum Ende der Sperrzeit.

Grüße vom Hans

Verfasst: 13.06.2012, 11:03
von ratte1
HansHuckebein hat geschrieben:Während der Sperrzeit sind Sie zunächst noch selbst bei Ihrer Krankenkasse versichert. Es besteht ein nachgehender Leistungsanspruch.

Ab dem ersten Tag der 5. Woche der Sperrzeit übernimmt das Arbeitsamt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI) die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zum Ende der Sperrzeit.
Kleine Korrektur (sorry): Die Arbeitsagentur übernimmt ab dem 2. Monat die Beitragszahlung (§ 5 Abs.1 Nr. 2 SGB V).

Für Krankenversicherungspflichtige besteht für den 1. Monat ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 SGB V), freiwillig Versicherte müssen für den 1. Monat die Beiträge selbst zahlen.

MfG
ratte1