Seite 1 von 1

Krankenkasse verweigert mir Einsicht vom Gutachten

Verfasst: 11.06.2012, 17:57
von Holly-D
Hallo,

bei Gericht wurde mir seitens der Krankenkasse mitgeteilt, dass noch ein Gutachten über mich erstellt wird.
Einen Tag vorher bekam ich aber vom Gericht zugefaxt, dass das Gutachten ergeben hat das keine Nierenerkrankung besteht.

Nun habe ich aber vor Gericht gewonnen.

Bin ja seit 1998 in Behandlung beim Nephrologen.

So, nun habe ich der Krankenkasse geschrieben das ich doch gerne mal an dem Gutachten interessiert bin.

Da schickt man mir einen Brief in dem steht das ich telefonisch nicht erreichtbar wäre.

1. Habe ich einen AB.

2. Wieso steckt man diesen Brief in den Umschlag anstatt das Gutachten ?

Existiert da keins ? Wieso wurde das dann vor Gericht gesagt. Und warum steht es in den Akten ?

MfG

Verfasst: 11.06.2012, 19:15
von Czauderna
Hallo,
was sollen wir auf diese Frage antworten - die Antwort kann dir doch nur deine Kasse selbst geben, oder ?
Ich habe dich aber richtig verstanden - du hast gegen deine Kasse ein Streitverfahren gewonnen, möchtest aber jetzt doch noch gerne Einsichtnahme in ein Gutachten haben, von dem du aber nicht genau weisst ob es ein solches tatsächlich gibt ?
Wenn es eins gibt - schriftlich die Kasse auffordern, dir Einsichtnahme in das Gutachten zu geben und wenn die sich weigert, erneut klagen - kannst du nicht verlieren - du hast in diesem Falle doch schon einmal gewonnen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.06.2012, 19:22
von roemer70
Ich verstehe Deinen Threadtitel nicht:
Du weisst nicht, was die KK will, weil Du noch keinen Kontakt aufgenommen hast. Und nur aufgrund dessen darauf zu schließen, dass evtl. kein Gutachten existiert oder man Dich dieses nicht sehen lassen möchte, halte ich für unpassend.

Ruf' doch einfach mal bei der Kasse an und halte uns anschließend auf dem Laufenden...

Verfasst: 27.06.2012, 16:41
von Holly-D
Hallo,

sorry das ich mich erst so spät melde.

Doch doch, es steht in den Gerichtsakten das ein Gutachten über meine Nierenerkrankung seitens des MDK erstellt wird und das im Mai fertig sein würde. Ja und das würde ich nun gerne sehen.

Vor ca. 1,5 Wochen hat mich - und deshalb melde ich mich erst jetzt - eine Dame der Krankenkasse angerufen und gesagt, sie würde das direkt per Post losschicken, mir würde aber nicht gefallen was in dem Gutachten steht.

Seitdem wieder keine Rückmeldung.

Meine Frage war eben, ob ich ein Recht darauf habe dies zu bekommen.

Denn wenn die garkeins erstellt haben, würde das die Sache nochmal ändern, denn dann haben die den Richter belogen zwecks des zweiten noch laufenden Verfahrens.

Grüße !
Holly

Verfasst: 27.06.2012, 17:13
von Gast

Verfasst: 27.06.2012, 18:53
von roemer70
Vor ca. 1,5 Wochen hat mich - und deshalb melde ich mich erst jetzt - eine Dame der Krankenkasse angerufen und gesagt, sie würde das direkt per Post losschicken [...] Seitdem wieder keine Rückmeldung.
Verstehe ich richtig, dass Du seit Deinem Eintrag vom 11. Juni selber gar nicht aktiv warst, sondern erst die Kasse sich wieder gemeldet hat?!

Und auch jetzt kann ich nur meinen Erstbeitrag wiederholen:
Anrufen und fragen, ob man Dich vergessen hat - denn das Gutachten solltest Du ja kriegen. Oder eine e-Mail schicken.

Bei der Gelegenheit: Hast Du wegen des Gerichtstermins eigentlich einen Anwalt eingeschaltet oder jemand anderem eine Vollmacht erteilt?

Verfasst: 29.06.2012, 16:10
von vlac
Hallo,

also aus einem anderen Thread hier geht hervor, dass Du zumindest zeitweise von einem Anwalt vertreten wurdest. Dieser Anwalt ist der allererste Ansprechpartner, wäre es eigentlich schon während des Verfahrens gewesen.

Ich möchte an dieser Stelle auf die Zeitlinie hinweisen, die Du eingangs in diesem Thread dargelegt hast: Zunächst einmal hat Euch das Gericht ein Fax geschickt, aus dem hervor geht, dass es ein Gutachten gibt, in dem steht, dass bei Dir keine Erkrankung der Nieren vorliegt. Erst am Tag darauf, während der Verhandlung, erklärte jemand von der Krankenkasse, es werde noch ein MdK-Gutachten angefertigt werden - es kann sich dabei also nicht um die gleiche Angelegenheit handeln.

Vielleicht hat die Krankenkasse noch einmal den MdK eingeschaltet, vielleicht auch nicht. Das kannst Du nur heraus finden, in dem Du Dich bei Deinen Ärzten und bei der Krankenkasse informierst.

Aber was das Gutachten betrifft, von dem im Fax des Gerichts die Rede ist - das ist eine Sache zwischen Dir, Deinem Anwalt und dem Gericht. Denn dort muss es in den Akten sein. Ein Gericht verschickt solche Mitteilungen, damit die Beteiligten wissen, dass es etwas Neues gibt, dass für die Vorbereitung auf das Verfahren relevant sein könnte. Dabei ist es nicht gesagt, dass es die Krankenkasse war, die dieses Gutachten hat anfertigen lassen.

Man sollte eigentlich meinen, dass zumindest Dein Anwalt sich dieses Gutachten mal genauer angeschaut hat, weil der Inhalt juristisch, aber auch für Dich persönlich eigentlich von großem Interesse hätte sein sollen: Nachdem Du 14 Jahre lang zum Nephrologen gegangen bist, wurde Dir da mitgeteilt, dass gar keine Erkrankung der Nieren vorliegt. Das ist insofern auch ein Problem, weil die Werte, die Du in Deinem allerersten Thread hier berichtet hast, der reinen Lehre nach nicht ohne Schädigung der Nieren ablaufen können. Eines kann also nicht stimmen, entweder das Gutachten oder Deine Laborwerte, und meiner Erfahrung nach wird solch ein Gutachten vor Gericht durchaus zur Sprache gebracht - und dass Dein eigener Nephrologe eine Stellungnahme eingereicht hat, die dem widerspricht.

Wobei ich mich ohnehin seit Längerem schon frage, was genau das Gericht entschieden hat, und vor allem auf welcher Grundlage. Denn so, wie es in einem anderen Thread angeklungen ist, nämlich dass der Richter mit einigen Worten einfach die Sozialgesetzbücher außer Kraft setzt, ist es sicherlich nicht gewesen.

Verfasst: 12.08.2012, 20:31
von Holly-D
Nein, das war ohne Anwalt. Sozialgericht. Habe gewonnen und muss keine Kunststofffüllungen mehr bezahlen.
In diesem Gerichtsverfahren ging es einerseits darum das ich nette Briefe der KK erhalten habe mit den Worten: Ihnen wird hiermit eine Kunststofffüllung untersagt und zum anderen um die Bezahlung der Kosten für das Antidot.
Und zwecks dieses Antidots hat man ein Gutachten über mich erstellt ausgehend vom Gutachten meines Nephrologen bei dem ich seit 1998 in Behandlung bin, meines Toxikologen, meiner Ärztin, sämtlicher Laborwerte,...

Da ich dann ein einstweiliges... beantragt habe hieß es von der Gegenseite man wäre noch nicht fertig. In dem Verfahren ging es dann nur um die versagten Füllungen.

Ich habe darauf gewonnen das die meine Füllungen bezahlen müssen und alles weitere würde sich noch hinziehen, also könnte man noch nicht entscheiden. Danach tun die nun so als ob die mich nicht mehr kennen obwohl es in den Gerichtsakten steht das ein Gutachten erstellt wird und man mich nun auch noch anrief und meinte das würde mir aber garnicht gefallen was da drin steht.

Ich schreibe denen alle 3 Wochen einen Brief, die lachen sich eins so wie es aussieht.

Selbst wenn ich wie letztens damit "drohe" das Gutachten bei Gericht einzuklagen.
Am 15. läuft auch meine erneut gesetzte Frist ab.

Ich hoffe das ist irgendwie verständlich nun.

Verfasst: 12.08.2012, 20:34
von Holly-D
Es stand in dem Schreiber der KK ans Gericht: "Gleichwohl hat die Antragsgegnerin nochmals den MDK eingeschaltet. Ziel der Begutachtung ist, abschließend festzustellen, dass bei der Antragsstellerin eine Niereninsuffizienz besteht, die den Einsatz von Amalgam als Füllungsmaterial verbietet und welches Füllungsmaterial zuzahlungsfrei zur Verfügung steht. Das Ergebnis der Begutachtung bleibt abzuwarten."

Und dieses Gutachten möchte ich sehen.