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bei welcher krankenkasse?

Verfasst: 11.06.2012, 15:37
von heum
frage:
ich war bis letztes jahr selbständig und auch 20 jahre privat krankenversichert.
wegen zahlungrückstände musste ich meinen betrieb schliessen.
konnte auch keine beiträge mehr in meine private krankenversicherung zahlen, diese, hat obwohl von mir noch nie in anspruch genommen einen gerichtlichen mahnbescheid erwirkt..... also fällt hier ein weiterversichern weg.

ich habe kein einkommen. jetzt würde ich einen 410,- euro job bei meiner selbständigen lebensgefährtin machen.

wie und wo kann ich mich krankenversichern?

über eine antwort würde ich mich freuen.

Verfasst: 11.06.2012, 17:15
von Krankenkassenfee
Hallo,

wie alt bist Du denn? Über 55? Wenn ja, funktioniert das nicht.

Also ich weiß, dass die AOK z.B. bei solchen Beschäftigungsverhältnissen ganz genau hinsieht. Und nicht selten eine Scheinbeschäftigung unterstellt. Dann muss man das Gegenzteil beweisen.

LG, Fee

Verfasst: 11.06.2012, 18:18
von heum
na die 55 hab ich noch vor augen,
scheint ja ein heikles thema zu werden....

Verfasst: 11.06.2012, 19:25
von heinrich
die Frage, bei welcher gesetzlichen KK die Krankenversicherung (wenn denn Versicherungspflicht besteht) gewählt werden kann,
wurde meines Erachtens noch nicht beantwortet.

ALSO:
bei JEDER gesetzlichen Krankenkasse kann die Mitgliedschaft durchgeführt werden, wenn innerhalb von 14 Tage nach Beginn (oder vorher natrülich auch) eine Wahlerklärung abgegeben wird.

Wird dies nicht innerhalb von 14 Tagen gemacht; nur dann ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig, die zuletzt (auch wenn dies 20 Jahre her ist) zuständig war.

Verfasst: 11.06.2012, 19:43
von roemer70
Ein paar Einschränkungen hat das Wahlrecht dann doch:
(2) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können wählen
1. die Ortskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
2. jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,
3. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebs- oder die Innungskrankenkasse besteht,
4. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Betriebs- oder Innungskrankenkasse dies vorsieht,
4a. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
5. die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Versicherung nach § 10 bestanden hat,
6. die Krankenkasse, bei der der Ehegatte oder der Lebenspartner versichert ist.
Die BKK für Heilberufe hat bei der Schließung ihren Kunden eine Übersicht über die Wählbarkeit der Kassen zukommen lassen, die ich der Einfachheit halber verlinke:
bkk-heilberufe.de/Gemeinsamer_Inhalt/PDF/uebersicht_waehlbarer_Krankenkassen_HF_2011-11-2.pdf

Verfasst: 11.06.2012, 19:49
von Krankenkassenfee
Hallo,

Du kannst Dir eine Kasse aussuchen:
§ 173 SGB V
Allgemeine Wahlrechte
(1) Versicherungspflichtige (§ 5) und Versicherungsberechtigte (§ 9) sind Mitglied der von ihnen gewählten Krankenkasse, soweit in den nachfolgenden Vorschriften, im Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte oder im Künstlersozialversicherungsgesetz nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können wählen

1. die Ortskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts,

2. jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,

3. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebs- oder die Innungskrankenkasse besteht,

4. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Betriebs- oder Innungskrankenkasse dies vorsieht,

5. die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Versicherung nach § 10 bestanden hat,

6. die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist.

Wenn Du Dir keine Kasse aussuchst, dann meldet Dich der Arbeitgeber bei Deiner letzten (gesetzlichen) Kasse an. Kennt er sie nicht, sucht er sich eine aus.

Ich würde an Deiner Stelle eine Kasse nehmen, die dafür bekannt ist, nicht zu viele Nachfragen zu stellen.

LG, Fee

Verfasst: 11.06.2012, 20:49
von heum
vielen danke für eure antworten.

blick jetzt schon etwas durch.
muss das unbedingt angreifen und zu einer krankenversicherung kommen.

welche kasse stellt denn nicht so viele fragen?

würde gerne in die barmer gehen, da meine lebensgefährtin auch da ist.
wie sind da die erfahrungen mit der barmer?

Verfasst: 12.06.2012, 19:42
von heinrich
Junge Junge,


was meinst Du denn, wer hier antwortet.

Etwa Dein Nachbar.

Oder ein Mitarbeiter einer KK, der dies in der Freizeit macht und Profi auf seinem Gebiet ist.
Richtig ein Mitarbeiter einer KK.
Sonst würde die Antwort ja wohl auch nichts bringen.

Und hier gibt es so etwas wie eine Ehre, dass die Mitarbeiter von KK
weder anderen KK schlecht machen und auch ihre KK nicht hervorheben.

Verfasst: 13.06.2012, 14:28
von heum
ok...muss man ja erst mal wissen das hier nur die götter der krankenkassen vertreten sind. trozdem danke für die antworten.

Verfasst: 13.06.2012, 22:22
von roemer70
Ich vermute mal, dass Heinrichs Antwort harscher ankam, als sie gemeint war (möchte aber nicht für ihn sprechen).

Eine generelle Empfehlung, wo Du mit einem Aufnahmebegehren am ehesten Erfolg hast, kann Dir niemand geben - es liegt immer auch an Dienststelle und beteiligter Person.

Aber wenn Du die Kasse Deiner Lebensgefährtin bevorzugst, dann versuche es dort doch einmal. Und dann kannst Du uns hier gerne auch Deine Erfahrungen mitteilen.

Verfasst: 14.06.2012, 19:10
von heinrich
stimmt

war gar nicht harsch gemeint

na....

Verfasst: 15.06.2012, 12:22
von heum
da hatte heirich wohl nen tag an dem er...... worden ist.
schwamm drüber.
hat aber bei der b... völlig problemlos funktioniert.
euch gestressten kk mitarbeitern ein schönes we.