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Beitrag gesetzliche Krankenkasse

Verfasst: 07.06.2012, 21:47
von stockmax
Hallo liebe Experten,

wir beziehen nur Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Im letzten Steuerbescheid ist unsere Steuerlast aufgrund von Investitionen und Kreditablösen 0. Dies wird sich nach Verlustabbau im nächsten Jahr wieder ändern.

Meine Frage: Da aufgrund der noch abzubauenden Verluste keine Steuer anfällt müsste doch auch der Beitrag für die Krankenkassen nur der Mindestbeitrag sein??...solange bis wir auch wieder Steuern zahlen?? Oder zählen aufgelaufene Verluste nicht??

Wie gesagt wir haben nur Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und noch bestehende Verluste die noch nicht komplett abgebaut wurden.

Danke für eine Antwort

Verfasst: 08.06.2012, 08:29
von Sportsfreund
Hallo Stockmax,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass du freiwillig Versichert bist. Hier wird in der Regel so verfahren, dass aktuell immer der zuletzt vorliegende Steuerbescheid zugrunde gelegt wird. Soll heißen: jetzt in 2012 zahlst Du Beiträge nach einem Einkommen aus 2010 oder gar 2009, je nachdem aus welchem Jahr der letzte Steuerbescheid resultiert.

Eine Beitragsänderung erfolgt demnach grundsätzlich immer erst dann, wenn für ein Folgejahr der nächste Steuerbescheid bei Dir eingeht.

Deshalb:
Melde Dich sofort bei Deiner Kasse, sobald Du diesen Steuerbescheid mit geringeren Einkünften erhalten hast.

Gruß
Sportsfreund

Verlustvortrag

Verfasst: 08.06.2012, 09:08
von stockmax
Hallo Sportsfreund,

klar melde ich das sofort an. Nur meine Frage war...ich hatte zwar im letzten Jahr Einnahmen, aber aufgrund Verlustvortrag keine Steuer zu bezahlen. Trotzdem will die Barmer nun ein Beitrag basierend darauf, als hätte ich keinen Verlustvortrag. Im Klartext meine Mieteinnahmen wurden vom Verlustvortrag vollständig aufgezehrt, weshalb ich keine Steuer zahlte. Die Barmer will trotzdem den vollen Beitrag als ob ich keine Verluste gehabt hätte. Ist das rechtens?

Gruss

stockmax

Verfasst: 08.06.2012, 09:25
von broemmel
http://www.krankenkassenforum.de/beitr ... t2190.html

Moin'

Hier wurde das schon mal behandelt. Es zählen die Einnahmen die im Steuerbescheid ausgewiesen sind