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Krankengeld und zweite Krankschreibung
Verfasst: 05.06.2012, 16:19
von Pierre
Hallo
erhalte seit 1.2.12 Krankengeld(Fraktur im Sprunggelenk).
Seit 25.5.12 beim anderen Othop. mit Sehnenscheid. Entzündung bis 11.6.12AU.
Der MdK schreibt mich am 28.5.12 zum 1.6.12 gesund. (Sprunggelenk)
von der Sehnenscheid Entz. wußte der MdK nichts. Hatte die 2. AU-Bescheinigung erst am 27.5. zur KK geschickt.
Bin ich nun vom MdK ab 1.6.12 für alles Gesund?
Re: Krankengeld und zweite Krankschreibung
Verfasst: 05.06.2012, 19:35
von Czauderna
Pierre hat geschrieben:Hallo
erhalte seit 1.2.12 Krankengeld(Fraktur im Sprunggelenk).
Seit 25.5.12 beim anderen Othop. mit Sehnenscheid. Entzündung bis 11.6.12AU.
Der MdK schreibt mich am 28.5.12 zum 1.6.12 gesund. (Sprunggelenk)
von der Sehnenscheid Entz. wußte der MdK nichts. Hatte die 2. AU-Bescheinigung erst am 27.5. zur KK geschickt.
Bin ich nun vom MdK ab 1.6.12 für alles Gesund?
Hallo, mit Sicherheit nicht, denn wie du auch geschrieben hast, der MDK wusste von der hinzu getretenen Erkrankung nichts, hat demnach nach vorhandener Aktenlage entschieden. Also, schnellstens mit der Kasse Kontakt aufnehmen und die Sache klären.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld und zweite Krankschreibung
Verfasst: 05.06.2012, 21:32
von Pierre
Czauderna hat geschrieben:
Hallo, mit Sicherheit nicht, denn wie du auch geschrieben hast, der MDK wusste von der hinzu getretenen Erkrankung nichts, hat demnach nach vorhandener Aktenlage entschieden. Also, schnellstens mit der Kasse Kontakt aufnehmen und die Sache klären.
Kann dann der MdK nicht nach Aktenlage entscheiden?
Gruß
Pierre
Verfasst: 05.06.2012, 21:41
von Czauderna
Hallo,
verstehe die Frage nicht ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.06.2012, 21:52
von Pierre
@Czauderna
Vielleicht drücke ich mich unverständlich aus.
Ich meinte damit, ob eine Entscheidung nach Aktenlage rechtlich zulässig ist oder nicht.
Gruß Pierre
Verfasst: 06.06.2012, 19:13
von Czauderna
Pierre hat geschrieben:@Czauderna
Vielleicht drücke ich mich unverständlich aus.
Ich meinte damit, ob eine Entscheidung nach Aktenlage rechtlich zulässig ist oder nicht.
Gruß Pierre
Hallo,
ja, ist sie - entscheidend sind die Befundberichte, die dem MDK zur Beurteilung zur Verfügung stehen. Grundsätzlich reicht das aus, es gibt aber auch Konstellationen, da geht es ohne körperliche Begutachtung einfach nicht, das entscheidet aber der MDK. selbst ob jemand vorgeladen wird oder ob die "Akte"
auch genügt.
Ich sehe in deinem Fall da wirklich kein Problem, da der MDK. hier unwissentlich von falschen buw. nicht zutreffenden Sachverhalten ausgegangen ist.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.06.2012, 15:32
von Pierre
Habe mich sicherheitshalber bei ALG1 gemeldet.
Da sonst derweil ohne KK wär.
Ich bedanke mich vielmals bei Ihnen Herr Czauderna.
Gruß Pierre