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Abgeltungssteuer und Krankenversicherung ?
Verfasst: 05.06.2012, 08:57
von Ulli
Hallo liebe Experten,
ich glaube einen Fehler bei meiner freiwilligen Krankenversicherung gemacht zu haben und bitte um eure Einschätzung:
Ich habe der jährlichen Abfrage meine Einnahmen so eingetragen wie auf meinem Einkommensteuerbescheid aufgelistet und habe auch meinen Beitrag für die Krankenversicherung auf dieser Grunddlage bezahlt.
Nun frage ich mich aber rückwirkend, ob ich auch die Einnahmen für die ich Abgeltungssteuer bezahlt habe und die deshalb nicht in meinem Steuerbescheid stehen bei der Krankenkasse hätte berücksichtigen müssen ?
Oder sind diese Gelder wie das Wort Abgeltungssteuer ja nahelegt schon mit abgegolten ?
Mit freundlichen Grüßen
Ulli
Verfasst: 05.06.2012, 09:10
von Sportsfreund
Hi Ulli,
kurz: Ja, hättest Du mit angeben müssen.
Dieses "Abgelten" hat nur im Steuerrecht Bedeutung. Die Arzt und Weise wie Kapitalerträge versteuert werden, hat im Krankenversicherungsrecht keinerlei Auswirkungen.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 05.06.2012, 17:13
von Ulli
Uff, das ist ja Mist. Eigentlich ist es ja auch irgendwie logisch, wenn man drüber nachdenkt. Da hab ich also gründlich was verbockt oder ?
Wie kann ich denn das richtig stellen ? Hab ichdamit am Ende nicht vielleicht gegen irgendein Gesetz verstoßen ? Mal angenommen ich spare jetzt den dann wohl fälligen Betrag an und schicke ihn dann zu Jahresende mit einer kurzen Meldung über meiner Fehler meiner Krankenkasse -- wäre das ok ? Aber was würde dann passieren, wenn die Krankenkasse von selbst nach diesen Einnahmen fragt bevor ich das Geld wieder zusammen habe ?
Verfasst: 05.06.2012, 17:29
von Ulli
Hab gerade nachgelesen und festgestellt das ich damit wohl eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte, die aber schon verjährt ist ?
Und dann lese ich hier auch gerade, das die Landgerichte sagen, mann muss nur den Mindestbeitrag zahlen ? Dann hätte ich ja sogar zu viel und nicht etwa zu wenig gezahlt ?
Bitte helft mir, das mal alles klar zu bekommen ...
Verfasst: 05.06.2012, 18:00
von heinrich
deine Angabe sind extrem dürftig.
Wir würden nur im Dunkeln rumtappen.
Mach uns doch mal eine ausführliche Aufstellung von wann bis wann
du wie versichert warst.
Welche Daten die Einkommensteuerbescheide hatten
Welche Einnahmen Du in der fraglichen Zeit hattest.
Ob selbstständig oder nicht.
Welche Kapitalerträge, ob diese jeweils im Steuerbescheid enthalten waren oder nicht.
usw usw.
Verfasst: 05.06.2012, 18:49
von Ulli
Ich bin selbständig ja. Mein Einkommen laut Einkommensteuer war 33 Tausend Euro im letzten Jahr und 17 Tausend und paar zerquetschte Euro im Jahr davor. Das hab ich immer in den Bogen einegetragen. Daneben hatte ich aber eben letztes Jahr noch 4021 Euro Kapitalerträge und das Jahr davor 3544 Euro. Und die hätte ich wohl nach der aktuellen Überlegung und nach dem was Sportsfreund sagt, auch angeben müssen ? Oder kommt es auch auf die Höhe an ?
Und bei der Recherche ob das nun so zutrifft oder nicht, bin auch auf ein Urteil vom Landgericht München gestoßen, das sagt ich hätte als Selbständiger nur den Mindestbeitrag von 120 Euro pro Monat zahlen müssen ???
Das alles ist verwirrend. Was gilt ? Und sehr wichtig: Hab ich eine Ordnungswidrigkeit begangen oder gar Schlimmeres ?
Verfasst: 05.06.2012, 21:30
von heinrich
für so etwas wird es keine Strafe geben.
Gib die Zinsen an.
ruf an und frag die KK, wie man gemeinsam am besten damit umgeht.
Ich bin total sicher, dass man Dir nicht viel antun wird.
Höchstens werden die Beiträge nachzuzahlen sein.
PS: Landgericht München hat zum Sozialgesetzbuch nichts zu sagen.
Landgericht = Zivilgericht
Ein Sozialgericht wäre das zuständige Gericht.
Da musst Du uns schon einmal den link des Urteils des Landgerichtes zeigen, was es hiermit auf sich hat.
Verfasst: 05.06.2012, 23:16
von Ulli
Vielen Dank für deine Antwort Heinrich.
Mir fällt ein Stein vom Herzen.
Mit Stand von heute bin ich leider finanziell gar nicht mehr in der Lage, diese zusätzlichen Beiträge zu zahlen. Und falls ich dann doch noch irgendeine Geldstrafe aufgebrummt bekomme, müsste ich wahrscheinlich direkt Insolvenz anmelden mit meiner Firma.
Sollte ich vielleicht im Zweifelsfall noch ein paar Monate warten und in der Zeit das Geld auftreiben ? Das wäre wahrscheinlich möglich, denn ich habe für geleistete Arbeit noch einen Geldeingang von über 6400 Euro Brutto zu erwarten.
Oder macht das alles nur noch Schlimmer, falls meine Versicherung in der Zeit wo ich noch Geld anspare schon nachfragt ?
Mit freundlichen Grüßen
Ulli
Verfasst: 05.06.2012, 23:52
von broemmel
Nun warte doch ertmal.
Es geht um Einnahmen in Höhe von insgesamt 7000 €
Knapp 1100 € Beitrag. Eine Geldstrafe gibts definitiv nicht. Nur eine Nachberechnung.
Melde das am 15.06. dann gibts eine Nachberechnung zum 15.07. und wenn das Geld nicht Uhr Verfügung steht machst du eine Ratenzahlung. Sollte eigentlich für keine Kasse ein Problem sein