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Kann ich mich gesetzlich versichern?
Verfasst: 04.06.2012, 09:27
von cellini
Ich war bis 2009 selbständig. 2007 wurde meine PKV wegen Nichtzahlung von Beiträgen seitens der Krankenkasse gekündigt. Ich war nach meiner Selbständigkeit für ein halbes Jahr arbeitslos gemeldet. Krankenversichert war ich in dieser Zeit auch nicht, da ich mich bei meiner alten PKV zum Basistarif hätte versichern müssen, den ich von den HARZ 4 Leistungen nicht hätte bezahlen können. Denn mir wurde gesagt das nur 150 Euro übernommen werden würden. Ich habe mich seit dem ersten halben Jahr nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet und wurde von den Leistungen ganz ausgeschlossen. Ich werde mich nun als Freiberufler (Künstler) wieder selbständig machen. Ich will mich gesetzlich versichern. Erfragen möchte ich in diesem Forum ob es inzwischen Gesetzesänderungen gab und dieses für mich möglich ist oder ob ich, wie es 2009 der Stand war, weiterhin dazu verpflichtet bin in meine ehemalige PKV zurückzukehren. Habe ich durch meine neue Selbständigkeit ein Recht auf freie Krankenkassenwahl?
Re: Kann ich mich gesetzlich versichern?
Verfasst: 04.06.2012, 13:49
von Bully
cellini hat geschrieben: Ich werde mich nun als Freiberufler (Künstler) wieder selbständig machen.
Hallo,
ich gehe mal davon aus, das Du die Voraussetzungen für eine Aufnahme in der KSK ( Künstlersozialkasse ) erfüllst.
cellini hat geschrieben:
Ich will mich gesetzlich versichern.
ja, ist dann kein Problem,
Da Du, aber momentan nicht krankenversichert bist, kannst Du auch keine aktuelle Mitgliedsbescheinigung ( § 175 SGB V ) vorlegen.
Aber,
Du kannst versuchen, das Dir eine GKV Deiner Wahl eine vorläufige
Mitgliedsbescheinigung ausstellt.
Oder,
Wenn Du keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen kannst,
wird Dich die KSK " von Amts wegen " einer KK zuordnen,
das ist dann in der Regel, eine ortsansässige AOK.
Gruß Bully
Verfasst: 04.06.2012, 15:54
von cellini
So einfach scheint das doch nicht zu werden.
Ich hatte eben ein Gespräch mit einer Kundenberaterin einer GKV.
Die Künstlersozialkasse würde mich nicht freiwillig gesetzlich versichern, da ich vor fünf Jahren privat versichert war und auch wieder in die PKV zurück müßte.
Nun meinte sie ich solle der Künstlersozialkasse einfach erzählen ich war im Ausland für einige Jahre und wäre nun zurückgekommen und habe mich sofort wieder selbständig gemacht. Sonst würde die Künstlersozialkasse mich wieder als Privat einstufen. Schöne Idee. Kann ich so einfach schummeln oder muß ich Nachweise über meinen "Auslandsaufenthalt" erbringen und die dortige Versicherung. Sie meinte Österreich anzugeben wäre eine Lösung.
Verfasst: 04.06.2012, 17:10
von Bully
cellini hat geschrieben:So einfach scheint das doch nicht zu werden.
Hallo cellini,
was mir erst jetzt auffällt,
Du schreibst oben "
nun als Freiberufler (Künstler) wieder selbständig machen. "
warst Du schon einmal nach dem KSVG versichert ??
Gruß Bully
Verfasst: 04.06.2012, 17:16
von Krankenkassenfee
Hallo,
und noch eine andere Frage: Wie alt bist Du denn?
LG, Fee
Verfasst: 04.06.2012, 18:38
von cellini
Ich war selbständige Handwerkerin und noch nie über die KSV versichert.
Ich bin 46 Jahre.
Inzwischen denke ich, die einfachste Lösung ist für ein viertel Jahr einen Minijob anzunehmen um so in die gesetzliche KV zu kommen. Das wäre der einfachste Weg.
Verfasst: 04.06.2012, 19:24
von Krankenkassenfee
Hallo,
also mit einem Minijob kommst Du nun gar nicht in die GKV zurück ....
LG, Fee
Verfasst: 04.06.2012, 19:38
von Bully
cellini hat geschrieben:Ich war selbständige Handwerkerin .
Hallo cellini,
und nun ziehst Du in erwägung in einer künstlerischen Form tätig zu werden.
wie sieht das im einzelnen aus????
Gruß Bully