Krankengeld und Krankenversicherung im Urlaub?
Verfasst: 01.06.2012, 11:30
Hallo,
ich bin seit mitte Januar krank geschrieben wegen Burn Out / Depression. Nach Statioärer Behandlung und anschließend 6 Wochen Reha bin ich nun als Arbeitsunfähig entlassen und auf Empfehlung der Rehaklinik noch bis Ende Juli krank geschrieben. Nun möchte ich gerne mit meiner Familie im Juli 2 - 3 Wochen nach Schweden an die Ostsee fahren, was meiner gesundheitlichen Situation auch sehr zuträglich wäre. Meine Krankenkasse hätte grundsätzlich nichts dagegen, will aber für diese Zeit dann kein Krankengeld zahlen. Man sagte mir, ich soll einfach nur Bescheid geben, von wann bis wann ich weg bin und das wäre dann ok. Eine Bestätigung und schriftliche Genehmigung will man mir dafür aber nicht geben.
Ohne Bestätigung habe ich aber dann doch keinen Versicherungsschutz, oder?
Ich habe das Gefühl, dass man sich vor einer schriftlichen Genehmigung drückt, um zu vermeiden, dass man mir dann im Urlaub Krankengeld zahlen muss.
Nach SGB V §1 bin ich ja dazu verpflichtet durch aktive Mitwirkung meine Krankheit und Ihre Folgen zu überwinden. Nichts anderes tue ich hier. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen. Wenn hier aber keine Leistung von Krankengeld erfolgt, kann ich keinen Urlaub machen und mich somit nicht weiter für meine Genesung engagieren.
Was nun?
Gruß,
Ritchie
ich bin seit mitte Januar krank geschrieben wegen Burn Out / Depression. Nach Statioärer Behandlung und anschließend 6 Wochen Reha bin ich nun als Arbeitsunfähig entlassen und auf Empfehlung der Rehaklinik noch bis Ende Juli krank geschrieben. Nun möchte ich gerne mit meiner Familie im Juli 2 - 3 Wochen nach Schweden an die Ostsee fahren, was meiner gesundheitlichen Situation auch sehr zuträglich wäre. Meine Krankenkasse hätte grundsätzlich nichts dagegen, will aber für diese Zeit dann kein Krankengeld zahlen. Man sagte mir, ich soll einfach nur Bescheid geben, von wann bis wann ich weg bin und das wäre dann ok. Eine Bestätigung und schriftliche Genehmigung will man mir dafür aber nicht geben.
Ohne Bestätigung habe ich aber dann doch keinen Versicherungsschutz, oder?
Ich habe das Gefühl, dass man sich vor einer schriftlichen Genehmigung drückt, um zu vermeiden, dass man mir dann im Urlaub Krankengeld zahlen muss.
Nach SGB V §1 bin ich ja dazu verpflichtet durch aktive Mitwirkung meine Krankheit und Ihre Folgen zu überwinden. Nichts anderes tue ich hier. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen. Wenn hier aber keine Leistung von Krankengeld erfolgt, kann ich keinen Urlaub machen und mich somit nicht weiter für meine Genesung engagieren.
Was nun?
Gruß,
Ritchie