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Wir zahlen doppelt für unsere Kapitalerträge
Verfasst: 01.06.2012, 10:14
von kiki77
Mein Mann und ich sind beide freiwillig versichert bei unterschiedlichen gesetzlichen Kassen. Da ich alle Kapitalerträge hatte, rechnet meine Kasse sie voll zu meinem Einkommen. Die Kasse meines Mannes sagt, wir seien gemeinsam veranlagt beim Finanzamt, daher berechnen sie die Kapitalerträge zur Hälfte meinem Mann zu dessen Einkommen hinzu.
Ich beantragte bei meiner Kasse, dann eben auch bei mir nur die Hälfte zu rechnen, diese lehnt das jedoch ab.
Was ist denn jetzt ein guter Weg? Hat jemand eine Idee?
Verfasst: 01.06.2012, 12:03
von broemmel
Auf dem Einkommenssteuerbescheid ist ersichtlich wer die Kapitalerträge erzielt hat.
Wie ist denn der Mann versichert?
Erfolgt da die Beitragseinstufung nach Deinem Einkommen?
Verfasst: 01.06.2012, 12:05
von Sportsfreund
Hi,
gehen denn die Kapitalerträge aus Eurem Steuerbescheid hervor? Wenn ja, könnt ihr darüber ja nachweisen, dass jedem die Hälfte zugerechnet wird. Die Kasse muss dies akzeptieren.
Wenn nicht (weil mit der ZASt ja bereits steuerlich abgegolten), geht der jeweilige Kapitalertragsempfänger aus den Jahresbescheinigungen der Geldinstitute hervor.
Auch dies ist in dem Fall Euer Nachweis, Wer genau Was erhalten hat.
Dadurch sollte also eine Doppel-Verbeitragung vermieden werden, meiner Meinung nach.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 01.06.2012, 12:23
von kiki77
Hier nochmal genauer der Ärger---Mein Mann ist freiwilliges Mitglied und ich auch. Wir haben beide ein eigenes Einkommen, sind gemeinsam veranlagt.
Auf dem Steuerbescheid ist das ganz deutlich, dass die Kapitalertäge meine sind. Daher sagt meine Kasse, ok, ich müsse zahlen. Die Kasse meines Mannes sagt, sie habe da eine andere Regelung, man zahle eben hälftig. Ich kann das nachweisen, dennoch besteht meine Kasse auf ihrer Forderung. Vielen Dank schon mal für Euer Interesse.
Verfasst: 01.06.2012, 12:58
von Czauderna
Hallo,
ich kenne es auch nur so, dass bei einer gemeinsamen Veranlagung die Kapitalerträge nur mit 50% angerechnet werden. Allein der gesunde Menschenverstand und natürlich auch die Logik muss doch klarmachen, dass es nicht sein kann, dass man in diesem Falle nicht doppelt Krankenversicherungsbeiträge dafür zahlen muss. In meinen Augen ist die Entscheidung der Kasse, die Kapitalerträge mit 100% anzurechnen falsch.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.06.2012, 13:24
von broemmel
Die gemeinsame Veranlagung und die Verteilung des erzielten Einkommens sind ja nun eindeutig zwei Paar Stiefel.
Die Beitragsberechnung muss nach den erzielten Einnahmen erfolgen.
Wie die nachher steuerlich angerechnet werden ist ja nun egal. Wenn hinter dem Argument der gemeinsamen Veranlagung eine Logik stecken sollte dann müssten ja die gesamten Einnahmen halbiert werden.
So gehts ja nicht.
Verfasst: 01.06.2012, 13:36
von Czauderna
broemmel hat geschrieben:Die gemeinsame Veranlagung und die Verteilung des erzielten Einkommens sind ja nun eindeutig zwei Paar Stiefel.
Die Beitragsberechnung muss nach den erzielten Einnahmen erfolgen.
Wie die nachher steuerlich angerechnet werden ist ja nun egal. Wenn hinter dem Argument der gemeinsamen Veranlagung eine Logik stecken sollte dann müssten ja die gesamten Einnahmen halbiert werden.
So gehts ja nicht.
Hallo broemmel,
nein, eben nicht - es geht nur um Kapitalerträge und Erträge aus Vermietung und Verpachtung - und wenn ich von Logik spreche, dann meine ich damit, dass
es in diesem Fall auf jeden Fall zu einer falschen Entscheidung durch die Krankenkasse gekommen ist.
Entweder, nach deiner Logik; hat die Kasse, die die Verteilung auf 50.50 vorgenommen hat falsch entschieden, oder die Kasse (nach meiner Logik), die keine Verteilung vorgenommen hat, sondern die 100% allein auf die Ehefrau
genommen hat.
Wie auch immer, für die Einnahmen insgesamt werden in dieser Konstellation einwandfrei zu viel Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.06.2012, 14:42
von broemmel
Hallo Czauderna,
das die Einnahmen bei dieser Variante doppelt verbeitragt werden und das sowas nicht geht, da sind wir uns ja einig.
Die Verteilung der Kapitalerträge und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist auf dem EStB jedoch genau ersichtlich.
Es gibt ja die unterschiedlichen Spalten für die Ehepartner. Also die Einnahmen müssen bei demjenigen angerechnet werden der die erzielt. Und das ist ersichtlich.
Voraussetzung ist natürlich das die Beitragsbemessung bei einem Ehepartner nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Ehegatten erfolgt.
Verfasst: 01.06.2012, 17:18
von heinrich
rechtlich möchte ich hier mal nicht rangehen
sondern praktisch
wählt beide zusammen EINE KK und die Sache ich doch gegessen
dann braucht man sich auch nicht mehr länger zu ärgern.
Verfasst: 01.06.2012, 20:19
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich sehe es auch so, dass die Erträge dem zuzurechnen sind, der sie auf dem Steuerbescheid stehen hat.
Wenn Deine Kasse uneinsichtig ist, dann hilft nur gegen den Einstufungsbescheid Widerspruch einzulegen und es auf dem Klageweg durchzusetzen. Wahrscheinlich wird der Widerspruchsausschuss dem schon ein Ende setzen.
Wobei ich noch nicht mal glaube, dass es bösartig ist. Von den Mehreinnahmen hatte die Kasse persönlich nichts. Fachlich falsch beurtilt, vielleicht ist es auch in der Dienstanweisung nicht eindeutig beschrieben - keine Ahnung.
LG, Fee
Verfasst: 02.06.2012, 10:52
von HansHuckebein
Krankenkassenfee hat geschrieben:
Wenn Deine Kasse uneinsichtig ist, dann hilft nur gegen den Einstufungsbescheid Widerspruch einzulegen und es auf dem Klageweg durchzusetzen. Wahrscheinlich wird der Widerspruchsausschuss dem schon ein Ende setzen.
Vielleicht sogar auf dem kleinen DienstAbhilfeweg. Also ohne das die Abteilung ihn an den Ausschuss weiter leitet. Oft reicht nur die Titelzeile "Widerspruch" und schon klappt es.
KG vom Hans
Verfasst: 03.06.2012, 12:27
von kiki77
vielen Dank für die vielen Infos und Stellungnahmen. Ich bin sonst nie in Foren unterwegs und bin sehr angenehm überrascht, wie fundiert und schnell ich von Euch allen Hilfe bekommen habe. Den Widerspruch habe ich eingelegt, den Kassenwechsel bereite ich vor. Interessanterweise hat der Widerspruch nur dazu geführt, dass die Kasse nochmals bestätigte, sich im Recht zu glauben. Jetzt denke ich , ich werde die Forderungen erstmal alle überweisen und einen Vermerk auf die Überweisung machen mit "unter Vorbehalt" . das hatte ich mal irgendwo gelesen. Jedenfalls Euch allen vielen Dank für die Unterstützung, ich werde weiter ins Forum kommen, vielleicht kann ich Euch auch mal weiterhelfen. Liebe Grüße!
Verfasst: 03.06.2012, 16:05
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn beide Ehegatten gesetzlich versichert sind, dann werden sie nur mit ihrem eigenen Einnahmen zum Lebensunterhalt veranlagt.
Was anderes wäre es, wenn ein Ehepartner privat versichert ist, Postbeamter oder Beamter ist.
Ich würde unabhängig vom Kassenwechsel den Widerspruch auch dann weiterverfolgen.
LG, Fee