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ALG2 beantragen. Wie genau verweigern der Auskunft wegen Vor
Verfasst: 30.05.2012, 19:48
von kafisa
Hi,
ich bin etwas irritiert. Also ich folgenden Thread las:
http://goo.gl/CZmTp
Also ich bin seit 3 Jahren nicht versichert und lebe noch bei meinen Eltern.
Nun bin ich doch bereit wegen der großen Schulden in der GKV das ALG2 zu beantragen. Bis jetzt habe ich mich geschämt Sozialleistung zu beantragen. Aber wenn ich bald nicht handle dann bekomme ich nicht nur keine Unterstützung, sonder verschulde mich stark, da ich eigentlich GKV Beiträge zahlen müsste obwohl ich kein Geld verdiene. Ich wollte den Staat entlasten aber ich reite mich selber in die Schei**.
Ich möchte diesen Bogen auch verweigern aber hatte noch nie ALG2. Ich bin jedoch offiziell seit 01-05-2012 selbständig. Ich habe aber noch keine Kunden. Ich wollte nur endlich mit meinen Zielen beginnen. Zurzeit mache ich auch eine Weiterbildung meiner Ausbilung als Betriebswirt.
Also da ich nie ALG2 beantragt habe, sehe ich im Netz die Anträge. Was soll ich denn nicht ausfüllen? Also so dass der Bogen dann von der GKV kommt und ich diesen verweigere?
Und muss ich meine alte GKV bennen? Oder soll ich da auch keine Angaben machen damit die mich in irgendeine Kasse stecken? Das habe ich nicht ganz verstanden. Wenn die nach meiner Vorkasse fragen dann habe ich doch auch gleich den anhaltspunkt gegeben ab wann ich nicht versichert war. Und dann brauche ich auch den Bogen nicht ausfüllen da die alles wissen oder?
Kann mir einer bitte sagen wie ich korrekt "angaben verweigere" indem ich ALG2 beantrage? So dass ich beruhigt einen Job suchen kann und nicht erst dann probiere meine Nachzahlungen zu umgehen? Dann kann ich meinen Arbeitgeber sagen wo ich versichert war und gut ist.
Verfasst: 30.05.2012, 20:31
von Czauderna
Hallo,
das kann ich mir vorstellen, dass auch du verwirrst bist - denn deine Angaben verwirren auch etwas, mich zumindest.
Ich halte mal fest - seit 3 Jahren ohne Krankenversicherung, z.Zt. aber Selbständig und eine Ausbildung zum Betriebswirt.
Du willst, bzw. musst jetzt ALG-2 beantragen, willst aber die Zahlung der Beiträge für die vergangenen drei Jahre vermeiden - dazu willst du hier Hilfe haben.
Du hat hier zu einem Thread verlinkt - wenn du diesen gelesen hast, kennst du meine Meinung, hast aber sicher auch gelesen, dass bei Eintritt von#
Krankenversicherungspflicht die gewählte Kasse die Versicherung nicht deshalb ablehnen darf, nur weil der Betroffene keine Angaben zu seiner Vorversicherung macht, also nicht die letzte Kasse nennt.
An sich doch eine klare Sache !!
"korrekt Angaben verweigere" ist in meinen Augen ein Widerspruch in sich, von daher gibt es dafür auch keinen Tipp. Wenn du einen Fragebogen erhälst, fülle ihn aus, vermeide in jedem Fall "Unwahrheiten", schicke ihn zurück und warte ab, was passiert.
Es kann passieren, dass die Kasse sich quer stellt und dich nicht versichern will, dann wird es auch mit dem ALG-2 nix - die verlangen nämlich in der Regel eine Mitgliedsbescheinigung. Wenn man sich aber dort darauf einlässt, dann
benenne eine Kasse deiner Wahl und warte dann ab - ich glaube aber nicht, dass das so funktioniert.
Es kann allerdings auch passieren, dass du deine Krankenversichertenkarte erhältst und damit versichert bist - kommt eben auf die Kasse an.
Was du bei einer Ablehnung durch die Kasse meiner Ansicht nach möglichst nicht tun solltest, dich mit der Kasse anzulegen - es ist nämlich nicht wirklich sicher, ob im Rechtsstreit tatsächlich deine "korrekte Verweigerung der Angaben" zu deinen Gunsten ausschlagen würde - meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.05.2012, 22:48
von HansHuckebein
Es trifft zu, dass die JC eine Mitgliedsbescheinigung sehen wollen.
LG vom Hans
Verfasst: 31.05.2012, 10:50
von Falk
Wenn man Alg 2 neu beantragt muss mann aber grundsätzlich eine Krankenversicherungskarte vorzeigen.
Wie macht mann dass dann?
Verfasst: 31.05.2012, 11:07
von kafisa
Danke für eure Antworten
Fragen:
1a. Wie genau sieht denn die Reihenfolge aus. Wenn das JobCenter eine Bescheinigung sehen will, muss ich erst bei der GKV einen Antrag ausfüllen? Oder ist damit gemeint dass ich erst beim JobCenter die nötigen Formulare ausfülle und den Teil der GKV auslasse. Dann kommt vom JobCenter die Anfrage ich soll durch eine Bescheinigung bestätigen dass ich Vorversichert war. Und das ignoriere ich bis ins ich hoffentlich ohne diese Bescheinigung irgendwo angemeldet werde?
1b. Ich weiß nun nicht wie man an eine neue Kasse kommt? Die Fragen doch sicher wo man versichert war. WEnn man keine auskunft gibt, wo landet man denn da? Suchen die sich denn was aus? Oder muss ich an eine GKV herantreten. Die Reihenfolge was ich wo tun muss ist mir gerade schleihaft.
2. Ist es einfacher wenn man einen Job annimmt die Aussage zu verweigern als über das Jobcenter? Denn ich kann mir vorstellen wenn man einen Job annimmt und dann fragen die nach einer Vorversicherung. Habe ich wie früher das Recht bei Arbeitgeberwechsel die GKV zu wechseln und so zu begründen wieso ich bei der Neuen Kasse nicht registriert war? Mich wundert nämlich wieso ich eine neue Kasse aussuchen kann und die mich trotzdem nehmen müssen. Es ist ja offensichtlich dass ich da nie versichert war und irgendo anders war. Wenn ich jedoch hier die Vorversicherung weg lasse dann müssen die einen ja versichern durch die versicherungspflichtige Beschäftigung. Das JobCenter kann die Bezüge verweigern aber der Arbeitgeber nicht. Und da er die Sozialleistungen irgendwo abführen muss, muss mich die neue GKV einfach weiterversichern und stellt ständig anfragen wo ich versicehrt war? Sehe ich das richtig oder habe ich da was vergessen?
3. ich kann mir vorstellen dass man 18 Monate dann die Aussage verweigert und dann die GKV wechselt mit angabe der letzten Kasse. Damit müsste man keine weiteren anfragen mehr bekommen oder?
4. Sieht euch mal diesen Antrag der Barmer an: goo.gl/r5SHn
Da wird nicht ersichtlich ob ich meine alte GKV gekündigt habe oder ob ich gerade eine neue Beschäftigung eingehe. Ist das nicht mehr wichtig? Es wir auch gefragt ob ich vorher GKV versichert war. Wenn ich dann nein sage, könne die davon ausgehen das PKV versichert war und dann fragen die auch nicht nach der Vorvericherung oder? Oder ich gebe eine PKV versicherung meiner Wahl an und die prüfen dass dann nicht oder doch?
Verfasst: 31.05.2012, 12:25
von Falk
Wenn man Pflichtversichert ist, dann wird dass doch jeden Monat der Rentenversicherung gemeldet auch bei Alg II Bezug, obwohl in die Rentenkasse nichts mehr eingezahlt wird?
Verfasst: 31.05.2012, 17:57
von HansHuckebein
Also ich habe einen Antragsteller ALG II in 2009 ohne KV (seit 4 Jahren) begleitet.
Beim Thema KV kam folgende Anweisung:
Gehen Sie zur Kasse Ihrer Wahl (keine Bindung weil Jahre nicht versichert) und besorgen Sie sich dort eine Bescheinigung, dass man Sie versichert.
Er hatte sich zum Ende eines laufenden ALG I Bezuges in 2005, und dem damit einher gehendem Mitgliedschaftsende bei seiner KK, nicht wieder versichert.
Er ging zu der Kasse, bei der er zu vorletzt versichert war, sagte er habe sich mit Gelegenheitsarbeiten über die Runden gebracht und brauche nun wieder eine Krankenversicherung. Schwupps hatte er die Bescheinigung.
LG vom Hans
Verfasst: 31.05.2012, 20:07
von Czauderna
Hallo Hans Huckebein,
da hat er aber Glück gehabt -" mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser gehalten" -
wie nennt man das noch einmal, wenn jemand gegen Geld arbeitet aber der Arbeitgeber keine Meldung (auch bei 400,00 € Job) macht ?.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 31.05.2012, 22:04
von HansHuckebein
Hallo Czauderna,
das sehe ich ähnlich. So weit ich weiß hat er irgendwie Steuern bezahlt. So eine Art Klein-Miniunternehmer. Ich habe das aber weder recherchiert noch nachgefragt. Einfach nur geholfen. Der Mann hatte eine bewegte Zeit hinter sich und sich selbst über Wasser gehalten. Lebte auf einem Campingplatz oder ähnlichem im Wohnwagen.
Er arbeitet inzwischen fest und löst seine Vergangenheit. Das finde ich anständig.
Grüße vom Hans