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Erstattungsanspruch Freie Heilfürsorge / JVA -Regelung!?

Verfasst: 28.05.2012, 11:02
von gkvlerin
Hallo liebe Kollegen,

ich bin neu hier im Forum und habe mich eigens aus dem Grunde hier angemeldet, um den fachlich superfiten Kollegen folgende Problematik zu schildern und gleichzeitig zu erfragen, wie hier abschliessend verfahren werden soll bzw. muss:

nehmen wir an, jmd. war bisher gesetzl. versichert und wir dann in Haft genommen.
Nehmen wir weiterhin an, in der Regressabteilung der KV, bei der der Häftling vorher versichert war, fallen im Rahmen der regelmäßigen Einspielung "zu unrecht gewährter Leistungen" Verordnungen von Arzneimitteln an bzw. auf.
Da ja zum Ztpkt. der Haft keine GKV fr den Häftling besteht und m. E. auch keine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr 13 durchgeführt werden muss:
mit wem bzw. welcher Institution muss die zu unr. gew. Lstg. abgerechnet werden?
Die Freie Heilfürsorge ist als solche ja auch zuständig für Zeitsoldaten und ehem. Zivildienstleistende... welche Stelle genau ist anzuschreiben bzw. konkret gefragt, mit welcher sind o. g. zu unrecht gew. Leistungen abzurechnen?

Vieln Dank im Voraus für eure Hilfe...

Zuständig ist jeweils die Justitz

Verfasst: 28.05.2012, 11:26
von CiceroOWL
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/jv ... 100519.pdf

Wer ist denn nicht mehr versichert? Das ehemalige Mitglied, deren Familienangehörige?

Verfasst: 28.05.2012, 11:38
von gkvlerin
Hallo und vielen Dank fr die rasche Antwort...
bei dem Fall, den ich auf dem Tisch habe, gibt s keine Fami's..
Die Weiterversicherung nach Haftentlassung ist mir klar, es geht um die Institution, welche für (bspw.) die Verordnungen in Zeit der Haft aufzukommen hat... die Freie Heilfüsorge ist ja nur ein Oberbegriff, worunter einige Träger fallen...
wie handhaben andere KK diese Problematik? Mit wem werden die zu unrecht gewährten Leistungen abgerechnet? Mit der JVA direkt?

Verfasst: 28.05.2012, 11:43
von CiceroOWL
Hm das kommt denn darauf an wann wurde die Haft angetreten, wann wurden die Leistungen gewährt, am besten ist es sich mit dem Sozialdienst der zuständigen JVA in Verbindung zu setzen und denn dem zuständigen Abteilung des zuständigen Justiministeriums. Meiner Meinung nach.

Verfasst: 28.05.2012, 11:56
von gkvlerin
auf jeden Fall zur Zeit des Einsitzens...
ist wirklich, wie ich schon dachte, scheinbar nicht o die Norm bzw. irgendwie "unausgereift" die ganze Gesetzeslage hierzu!?
Ich rufe morgen dort mal an und frage nach...

danke! :)

Verfasst: 28.05.2012, 11:58
von CiceroOWL
Taja kann aber auch sein das die die zuständige Stelle sagt keine Zuständigkeit. Da ja der Mensch zur Zeit der Leistugnsnahme bereits einsaß.

Verfasst: 28.05.2012, 12:31
von gkvlerin
mal sehen... da ja nachgewiesenermaßen das rezept auf ihn ausgestellt ist bzw. war... dann müsste man ja kartenmissbrauch unterstellen, indem der insasse seine kv-karte für die zeit der haft "verliehen" oder verkauft hat...;)
ich bin gespannt...

Verfasst: 28.05.2012, 16:54
von vlac
...

Verfasst: 28.05.2012, 19:15
von Lady Butterfly
besteht überhaupt ein Leistungsanspruch?

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 SGB V sollte der Leistungsanspruch ruhen.....
Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte [....] sich in Untersuchungshaft befinden, nach § 126a der Strafprozeßordnung einstweilen untergebracht sind oder gegen sie eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird, soweit die Versicherten als Gefangene Anspruch auf Gesundheitsfürsorge nach dem Strafvollzugsgesetz haben oder sonstige Gesundheitsfürsorge erhalten.
hast du das schon überprüft?

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 29.05.2012, 17:55
von gkvlerin
Hallo und erst einmal vielen lieben Dank für die fachkundigen Antworten!!!
Das ist schon mal einige Schritte weiter, als ich bis dato war...;)

Ich habe auch zwischendrin mal vermutet, dass es sich um einen Häftling mit Freigang handelt(e), den Gedanken dann aber irgendwie wieder verworfen...
in enem Beschäftigungsverhältnis dürfte sich die genannte Person nicht befinden, jedenfalls ist hier keine enstprechende Meldung an die Fachabteilung übermittelt worden.

Ich werde morgen mal beim Sozialdienst der betreffenden JVA anrufen und die Sachlage schildern... mal gespannt...
werde euch unterrichten, sobald ich etwas herausgefunden habe...;)

gaaanz lieben Dank schon mal im Voraus!!!! :)

Verfasst: 29.05.2012, 19:40
von heinrich
bitte folgende Aussage nur als Scherz verstehen.

Darf ein Arzt nicht erst nach einer persönlichen Untersuchung ein Rezept ausstellen (ok, die Praxis kennen wir alle).

Doof ist nur , wenn es auffällt, dass eine persönlich Untersucherung üüüüüberhaupt nicht möglich war (weil in Haft).

Evt. zahlt der Arzt die ganze Sache auch selbst ??!?!?!?!?

Verfasst: 29.05.2012, 19:58
von gkvlerin
Hi Heinrich,

das ist allerdings ein interessanter Einwurf...
werde ich u. U. auch mit in Betracht ziehen...;)
Fraglich ist hier jedoch, ob dem Arzt das Ganze überhaupt bekannt war!?
Wahrscheinlich war der Praxis das Ganze in diesem Fall nicht bewusst!?
Oder aber ein Gefängnisarzt verordnet das Medikament XY und der Gefangene hat Freigang und löst das Rezept in der nächsten Apo ein!?
uiuiui, bin mal gespannt, so viele Konstellationen möglich...:)