Seite 1 von 1
Krankengeld oder Lohnfortzahlung
Verfasst: 27.05.2012, 23:43
von Zwergnase
Hallo,
da mir hier bereits schon mal geholfen wurde wende ich mich mit einem weiteren Anliegen an euch.
Nach dem meine Wiedereingliederung hoffentlich bald erfolgreich abgeschlossen sein wird mache ich mir trotzdem ein paar Gedanken was passiert wenn:
a) ich nach z.B. 6 Wochen wegen der gleichen Erkrankung geschrieben werde
b) ich nach z.B. 6 Wochen wegen einer anderen Erkrankung krankgeschrieben werde
In Fall a vermute ich das ich dann wieder Krankengeld bekomme, aber ich werde aus den Sachen die ich im Internet herausgelesen habe in Fall b nicht schlau. Hab ich dann Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. wann hätte ich dann wieder Anspruch?
Falls es wichtig ist, ich bin seit Mitte Oktober 2011 krank geschrieben, aber zur Zeit in Wiedereingliederung.
LG Zwergnase
Verfasst: 28.05.2012, 12:28
von Czauderna
Hallo,
in der Regel zahlen Arbeitgeber während der Wiedereingliederungsphase kein Arbeitsentgelt sondern die Krankenkasse Krankengeld (weiter). Von daher endet mit dem Ende der Wiedereingliederung auch die Arbeitsunfähigkeit. Wenn dann innerhalb von sechs Monaten erneut eine AU. wegen der gleichen Erkrankung eintritt, muss der Arbeitgeber wieder sechs Wochen zahlen, die sechs Wochen werden aber auf den Gesamtanspruch des Krankengeldes (maximal 78 Wochen innehaben von drei Jahren) angerechnet. Bei einer anderen Erkrankung besteht sowieso erst mal Anspruch auf Entgelt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.05.2012, 18:26
von Zwergnase
Hallo Czauderna,
OK wenn ich sie jetzt richtig verstanden habe, habe ich sobald ich wieder richtig arbeite, also aus der Wiedereingliederung raus bin Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Ich hatte da irgendwas gelesen das man 6 Monate nicht krankgeschrieben sein darf?
Gruß Zwergnase
Verfasst: 28.05.2012, 20:26
von Krankenkassenfee
Hallo,
um das korrekt beantworten zu können, müssten wir mehr Daten haben. Es gibt 6 Monatsfristen und eine 12 Monatsfrist.
Von wann bis wann warst Du denn (incl. Wiedereingliederung) jetzt arbeitsunfähig? Warst Du wegen der Erkrankung zuletzt schon mal krank geschrieben? Wenn ja, von wann bis wann?
Die erste Prüfung geht von der aktuell zu beurteilenden Arbeitsunfähigkeit (also die zukünftige) 6 MOnate zurück und man guckt, ob und wie lange Du da schon Entgeltfortzahlung bekommen hast. Wenn die jetzt bestehende da mit reinzählt und Du vorher noch nicht darauf krank warst, ist es relativ einfach.
Denk bitte daran, dass der Anspruch auf Krankengeld mit Tag nach ärztlicher Feststellung (wenn kein Krankenhausaufenthalt vorliegt) besteht. Gehst Du also Montagmorgen zum Arzt, und hast keinen Anspruch mehr auf Entgeltforzahlung, bekommst Du Krankengeld frühestens ab Dienstag.
LG, Fee
Verfasst: 28.05.2012, 20:45
von Zwergnase
Hallo Krankenkassenfee,
also die Wiedereingliederung läuft voraussichtlich noch bis Ende Juni.
Ich bin seit Mitte Oktober 2011 krankgeschrieben, habe von da ab 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen, weil ich vorher mit der Erkrankung noch nicht krank geschrieben war.
Bekomme zur Zeit Übergangsgeld weil die Wiedereingliederung in einer Rehabilitationseinrichtung eingeleitet wurde.
Reicht das oder wird noch etwas benötigt.
Ich will halt nur für den Fall gewappnet sein wenn was ist, an wen ich mich wenden muss.
LG Zwergnase
Verfasst: 28.05.2012, 21:30
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Du erneut arbeitsunfähig wirst, dann hast Du keinen Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung. Also bekommst Du Krankengeld von der Kasse.
So wie ich es aus Deinen Angaben es entnehme, hast Du den Höchstanspruch auf Krankengel nicht ausgeschöpft. Bedenke aber bitte, dass Krankengeld nur zeitlich begrenz gewährt wird (78 Wochen insgesamt in 3 Jahren -grob gesagt).
LG, Fee
Verfasst: 29.05.2012, 15:56
von Zwergnase
Hallo Krankenkassenfee,
danke erneut für deine Antwort. Ich dachte das das nur gilt wenn ich wegen der gleichen Erkrankung krankgeschrieben werde. Dieser Drei-Jahres Zeitrum läuft vom ersten Tag der Krankmeldung, also Mitte Oktober 2011-Mitte Oktober 2014, aber nur für die Erkrankung mit der ich jetzt krank geschrieben bin bzw. mich in der Wiedereingliederung befinde.
Verstehen kann ich nicht warum ich dann wenn ich z.B. 6 Wochen nach Ende der Wiedereingliederung mit einer anderen Erkrankung ausfalle keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, und es aber trotzdem angerechnet wird.
Zusätzlich verstehe ich dann Czaudernas Post überhaupt nicht, denn da ist von Lohnfortzahlung die Rede.
Wann habe ich denn überhaupt wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Gruß Kleine
Verfasst: 29.05.2012, 17:20
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich habe es so verstanden, dass Du wegen der gleichen Erkrankung wieder arbeitsunfähig bist. Dann ist meine Antwort richtig.
Anders ist es, wenn Du z.B. jetzt wegen Rücken krank geschrieben bist und dann wieder arbeitest und dann z.B. wegen einer gynäkologischen Sache arbeitsunfähig wirst, dann erhältst Du wieder Entgeltfortzahlung.
Das gilt halt nur für die gleiche Krankheit mit der Anrechnung. Wobei gleiche Krankheit nicht identische Krankheit sein muss, es reicht die gleiche Ursache. Z.B. Rücken mit Verschreibung von stärksten Schmerzmitteln. Dann Abhängigkeit von Schmerzmitteln und Entzugsbehandlung = gleiche Krankheit.
LG, Fee
Verfasst: 29.05.2012, 17:46
von broemmel
Wenn man nach einer Erkrankung 6 Monate nicht wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig war entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen.
Ebenfalls wenn nach dem ersten Auftritt der AU 12 Monate verstrichen sind.
Der Drei-Jahres-Zeitraum betrifft nur den Anspruch auf Krankengeld. Der hat mit der Entgeltfortzahlung nichts zu tun.
Verfasst: 29.05.2012, 19:54
von Czauderna
Hallo,
vielen Dank an meine "Mitstreiter" - @Zwergnase - verstehst du nun mein Beitrag ??
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.05.2012, 21:24
von Zwergnase
Huhu,
also bin aktuell wegen Rücken krank geschrieben/ in Wiedereingliederung.
Wenn ich jetzt z.B nach Ende der Wiedereingliederung wegen einer heftigen Erkältung oder Kreislaufproblemen krank geschrieben bin habe ich sofort Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Nur wenn ich wegen dem Rücken noch mal krank geschrieben werde innerhalb der nächsten 6 Monate nach Ende der Wiedereingliederung gibtts weiter Krankengeld. Sobald die 6 Monate rum sind habe ich wenn ich wegen meinem Rücken Krank geschrieben werden sollte, auch wieder Anspruch.
Mal folgende Beispiele:
Ende Wiedereingliederung nehmen wir mal an 15.6.12
Gehe dann am 4.7.12 wegen der heftigen Erkältung zum Arzt das bedeutet Anspruch auf Lohnfortzahlung. Würde ich wegen dem Rücken gehen bekäme ich Krankengeld und müsste mich gleich bei meiner Krankenkasse melden.
Würde ich am 17.12.12 wegen dem Rücken oder der heftigen Erkältung zum Arzt gehen hätte ich in beiden Fällen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Hab ichs richtig verstanden?
Ist ja auch nur für den Fall wenn. Mir reicht es jetzt eigentlich mit krank sein.
LG Zwergnase
Verfasst: 29.05.2012, 21:47
von broemmel
Richtig verstanden