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Woher bekomme ich Nachweis dass ich immer in GKV versichert
Verfasst: 26.05.2012, 06:11
von Karldall
Hallo,
ich gehe nächste Woche zur Rentenstelle um meine Rente zu beantragen, wie kann ich es belegen dass ich von Anfang an (Lehrling) bis heute immer bei einer gesrtzlichen Krankenkasse und nie Privat versichert war?
Gruß.
Verfasst: 26.05.2012, 09:26
von CiceroOWL
Bei der Rentenantragstellung müßte eigenlich eine Kontenklärung erfolgt sein. Aufgrund der Kontenklärung kann man sehen das man gesetzlich versichert war, der RV Träger kann denn einem auch sagen bei welcher Kasse man versichert war. Bei ALG II Bezug sollte das zuständige JobCenter einem sagen könne wo denn die Beiträge hin abgeführt worden sind.
Verfasst: 26.05.2012, 13:40
von heinrich
hilfreich ist auch, wenn man selbst Bescheid weiß, wo man versichert war.
Es werden ja nicht zig Krankenkakassen gewesen sein.
Da sollte man bei denen, bei denen man meint, versichert gewesen zu sein,
mal anrufen und sich einen Versicherungsverlauf der Krankenkasse schicken lassen.
Vergil:
Bei der Rentenantragstellung werden doch nur rentenrechtliche Zeiten geklärt
und NICHT krankenkassenrechtliche Zeiten.
Oder wie meintest Du das ??
Verfasst: 26.05.2012, 13:54
von CiceroOWL
heinrich hat geschrieben:hilfreich ist auch, wenn man selbst Bescheid weiß, wo man versichert war
Vergil:
Bei der Rentenantragstellung werden doch nur rentenrechtliche Zeiten geklärt
und NICHT krankenkassenrechtliche Zeiten.
Oder wie meintest Du das ??
Der RV Träger kann aufgrund der IK Nummer sehen wo denn die Beiträge hin abgeführt worden sind, ergo kann man auch ggf. sehen wo man versichert war.
Eigentlich sollte man auch immer schön die Jahresmeldungen aufbewahren als Nachweis,
Verfasst: 26.05.2012, 14:20
von Lady Butterfly
die Pflichtversicherung in der KV kann man doch auch an den gemeldeten Beitragsgruppen erkennen - 1 für pflichtige Arbeitnehmer, 9 oder 0 für nicht pflichtige Arbeitnehmerm, nur wenn ne freiwillige Versicherung dabei war, muss man noch bei der zuständigen Kasse nachhören
Verfasst: 29.05.2012, 10:08
von broemmel
Bei der Rentenantragstellung muss man keine Nachweise beifügen.
Dort gibt man nur die Zeiten an in denen eine Mitgliedschaft in der GKV bestanden hat. Die aufnehmende Stelle schreibt diese einfach nieder.
Die Prüfung der Vorversicherungszeit erfolgt dann bei der Kasse. Hierzu kenne ich noch das Rundschreiben aus 2004
Für die Feststellung, ob der Rentenantragsteller die Vorversicherungszeit erfüllt, sieht die KVdR-Meldung
nach § 201 Absatz 1 SGB V entsprechende Angaben vor. Der Prüfung können diese Angaben zugrunde
gelegt werden. Darüber hinaus sollten grundsätzlich keine besonderen Nachweise über Mitgliedszeiten
gefordert werden.
Die Kasse muss also keine Nachweise haben. Nur bei Zweifeln oder wenn eine genaue Berechnung erfolgen muss sollten Nachweise angefordert werden. Und dann können diese Zeiten aufgrund der Angabe im Rahmen der Amtshilfe direkt bei den Kassen angefordert werden.