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Geplant

Verfasst: 23.05.2012, 13:09
von CiceroOWL
Krankenkassen sind bei Behandlungsfehlern zudem künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Die Versicherten sollen sich ihnen zustehende Leistungen der Kassen leichter beschaffen können.
zeit.de/politik/deutschland/2012-05/gesundheit-arzt-behandlungsfehler-gesetz

bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Laufende_Verfahren/P/Patientenrechte/120524_Gesetzentwurf_BR_Patientenrechtegesetz_Zuleitungsexemplar_1707076.pdf

Mal für alle die es intressiert

Verfasst: 23.05.2012, 13:50
von Bully
Hallo,

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Zitat :
Eine komplette Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten ist nicht vorgesehen, allerdings soll bei groben Behandlungsfehlern künftig "das Verschulden der/des Behandelnden grundsätzlich vermutet" werden. Dieser müsse dann den Gegenbeweis antreten, heißt es. Zudem hätten Länder und Ärztekammern sicherzustellen, dass Ärzte über eine "ausreichende und fortdauernde" Haftpflicht verfügten.

alles nett und schön aber in der Praxis ist es doch so,
dass die Haftpflichtversicherer oft nicht oder erst nach Jahren regulieren,

Gruß Bully