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GKV trotz PKV?

Verfasst: 22.05.2012, 21:51
von Waldi2007
Hallo,

ich werde demnächst wegen Dienstunfähigkeit in Frühpension gehen müssen. Da ich nur die Mindestpension erhalten werde, muss ich noch einen Teilzeitjob annehmen. Bei diesem würde ich wohl in der GKV versichert, oder?

Ich bin seit 2004 in der PKV mit Beihilferecht, kann ich dann die PKV stilllegen und bin dann über die GKV versichert? Wenn ich z.B. 5 Jahre eingezahlt habe, besteht dann die Möglichkeit als freiwilliges Mitglied wieder in die GKV zu kommen, auch wenn ich keinen Job mehr habe?

MfG

Waldi 2007

Verfasst: 22.05.2012, 22:00
von Rossi
Nee Waldi, jenes wird nicht funktionieren.

Du hast weiterhin Anspruch auf Beihilfe (Frühpension) und deswegen würde der Teilzeitjob auch keine Versicherungspflicht in der GKV auslösen. Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 3 SGB V. Man nennt es den Grundsatz der absoluten Versicherungsfreiheit.

Verfasst: 06.06.2012, 10:51
von Lawer
das kannst du vergessen (www.Kred-Zilla.de)