Fahrtkosten bei Tagesklinikaufenthalt
Verfasst: 01.03.2007, 15:42
Hallo zusammen,
es gibt derzeit ein paar Probleme mit meiner Krankenkasse und ich würde gerne von Euch wissen, welches Recht ich als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse habe, wenn ich demnächst an 5 Tagen hintereinander mich in einer Tagesklinik behandeln lassen muss und hier die Fahrtkosten der Krankenkasse in Rechnung stelle.
Hintergrund:
Vor einiger Zeit habe ich einen Antrag auf Kostenübernahme für eine stationäre Krankenhausbehandlung gestellt. Dieser Kostenübernahme wurde aus halbwegs nachvollziehbaren Gründen nicht zugestimmt sondern man hat durch den MDK klären lassen, dass ich mich in einer anderen Spezialklinik ambulant vorstellen soll.
Diese Klinik habe ich dann auch aufgesucht und man hat jetzt beschlossen, dass ich dort für eine Woche in der Tagesklinik behandelt werden muss. Diese Klinik ist allerdings 40 km von mir entfernt, so muss ich also jeden Tag 80 km fahren und wollte nun die Fahrtkosten bei meiner Krankenkasse geltend machen.
Die Krankenkasse jedoch sagt, dass diese Kosten nicht übernommen werden können, weil die Klinik so weit weg ist und es eine geeignete Klinik sicherlich auch am Wohnort gegeben hätte.
Eigenartig daran ist nur, dass die Kosten für den Aufenthalt in der Tagesklinik von der Krankenkasse übernommen werden. Hier gibt es einen entsprechenden Antrag und eine schriftl. Kostenübernahmebestätigung.
Aber wie sieht das nun mit den Fahrtkosten aus? Muss die Krankenkasse sich daran nicht beteiligen?
Vielen Dank für Euren fachmännischen Rat.
LG
Referentin
es gibt derzeit ein paar Probleme mit meiner Krankenkasse und ich würde gerne von Euch wissen, welches Recht ich als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse habe, wenn ich demnächst an 5 Tagen hintereinander mich in einer Tagesklinik behandeln lassen muss und hier die Fahrtkosten der Krankenkasse in Rechnung stelle.
Hintergrund:
Vor einiger Zeit habe ich einen Antrag auf Kostenübernahme für eine stationäre Krankenhausbehandlung gestellt. Dieser Kostenübernahme wurde aus halbwegs nachvollziehbaren Gründen nicht zugestimmt sondern man hat durch den MDK klären lassen, dass ich mich in einer anderen Spezialklinik ambulant vorstellen soll.
Diese Klinik habe ich dann auch aufgesucht und man hat jetzt beschlossen, dass ich dort für eine Woche in der Tagesklinik behandelt werden muss. Diese Klinik ist allerdings 40 km von mir entfernt, so muss ich also jeden Tag 80 km fahren und wollte nun die Fahrtkosten bei meiner Krankenkasse geltend machen.
Die Krankenkasse jedoch sagt, dass diese Kosten nicht übernommen werden können, weil die Klinik so weit weg ist und es eine geeignete Klinik sicherlich auch am Wohnort gegeben hätte.
Eigenartig daran ist nur, dass die Kosten für den Aufenthalt in der Tagesklinik von der Krankenkasse übernommen werden. Hier gibt es einen entsprechenden Antrag und eine schriftl. Kostenübernahmebestätigung.
Aber wie sieht das nun mit den Fahrtkosten aus? Muss die Krankenkasse sich daran nicht beteiligen?
Vielen Dank für Euren fachmännischen Rat.
LG
Referentin