Reiseversicherung -> GKV bzw Familienversicherung, selbst
Moderator: Czauderna
Reiseversicherung -> GKV bzw Familienversicherung, selbst
Ich veröffentliche mein Anliegen hier nochmal (schon bei Selbstständigen-Forum), da es hier vielleicht auch gut passt , ich hoffe, das ist in Ordnung.
Hallo, ich möchte mich hier noch mal vorstellen, auch wenn sich etliche Aspekte mit anderen Einträgen überschneiden. Ich blicke im Moment noch nicht richtig durch, was wie möglich ist bzgl. Krankenversicherung.
Es geht um meine Frau, für die ich vor 5 Jahren bei Hanse Merkur eine Versicherung für ausländische Gäste abgeschlossen habe. Sie braucht nun eine „Vollversicherung“, da diese auf 5 Jahre beschränkt ist. Sie hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und ist (schon seit fast 5 Jahren, also kein „Existenzgründer“) hauptberuflich als Sängerin selbstständig, verdient allerdings unter 300 €/Monat. KSK kommt also nicht in Betracht. Ich ging davon aus, dass sie sich jetzt problemlos in der GKV versichern lassen könne, da sie ja nur eine Reiseversicherung hatte. Mir wurde gesagt, dass sei falsch, da die Art der privaten Versicherung keine Rolle spielt?? Wir möchten nicht in die PKV, da die Kosten unüberschaubar wären.
Ich bin Student und habe eine Studentenversicherung bei einer GKV, unser Kind ist dort auch mit versichert. Mir wurde bei der GKV gesagt, ich könne meine Frau auch mit familienversichern lassen, aber hier lese ich, dass der Verdienst ausdrücklich nebenberuflich sein muss. Ist das dann doch nicht möglich? Was bedeutet nebenberuflich? Sie arbeitet trotz allem über 20h/Woche...
Als weiteres Problem kommt hinzu, dass sie sich demnächst bei der ARGE melden wollte wegen evtl. Zuschüssen, da wir schlecht über die Runden kommen. Sie will sich dort aber nicht arbeitssuchend sondern als Selbstständige melden. Die Aussichten sind gut, dass sie in den nächsten Jahren Stück für Stück mehr verdienen kann.
Ich hoffe, die Situation ist erstmal klar. Danke für Tipps und Infos zu unserer Situation!
Hallo, ich möchte mich hier noch mal vorstellen, auch wenn sich etliche Aspekte mit anderen Einträgen überschneiden. Ich blicke im Moment noch nicht richtig durch, was wie möglich ist bzgl. Krankenversicherung.
Es geht um meine Frau, für die ich vor 5 Jahren bei Hanse Merkur eine Versicherung für ausländische Gäste abgeschlossen habe. Sie braucht nun eine „Vollversicherung“, da diese auf 5 Jahre beschränkt ist. Sie hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und ist (schon seit fast 5 Jahren, also kein „Existenzgründer“) hauptberuflich als Sängerin selbstständig, verdient allerdings unter 300 €/Monat. KSK kommt also nicht in Betracht. Ich ging davon aus, dass sie sich jetzt problemlos in der GKV versichern lassen könne, da sie ja nur eine Reiseversicherung hatte. Mir wurde gesagt, dass sei falsch, da die Art der privaten Versicherung keine Rolle spielt?? Wir möchten nicht in die PKV, da die Kosten unüberschaubar wären.
Ich bin Student und habe eine Studentenversicherung bei einer GKV, unser Kind ist dort auch mit versichert. Mir wurde bei der GKV gesagt, ich könne meine Frau auch mit familienversichern lassen, aber hier lese ich, dass der Verdienst ausdrücklich nebenberuflich sein muss. Ist das dann doch nicht möglich? Was bedeutet nebenberuflich? Sie arbeitet trotz allem über 20h/Woche...
Als weiteres Problem kommt hinzu, dass sie sich demnächst bei der ARGE melden wollte wegen evtl. Zuschüssen, da wir schlecht über die Runden kommen. Sie will sich dort aber nicht arbeitssuchend sondern als Selbstständige melden. Die Aussichten sind gut, dass sie in den nächsten Jahren Stück für Stück mehr verdienen kann.
Ich hoffe, die Situation ist erstmal klar. Danke für Tipps und Infos zu unserer Situation!
Hallo,
das passt doch etwas nicht - bei Einkünften von ca.300,00 €, im Monat aber
mehr als 20 Stunden wöchentlich - da kommt ein Stundenlohn von 3,87 €
raus - so etwas gibt es und das als Sängerin ???.
Grundsätzlich gilt zwar diese 20 Stunden Regel für die Beurteilung ob hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, aber bei 300,00 € im Monat trifft das wohl nicht zu - da ist ja der Beitrag höher als die Einnahmen !!
So, wie geschildert, wenn die Zahlen tatsächlich stimmen, würde ich die Familienversicherung bei dir durchführen.
Gruss
Czauderna
das passt doch etwas nicht - bei Einkünften von ca.300,00 €, im Monat aber
mehr als 20 Stunden wöchentlich - da kommt ein Stundenlohn von 3,87 €
raus - so etwas gibt es und das als Sängerin ???.
Grundsätzlich gilt zwar diese 20 Stunden Regel für die Beurteilung ob hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, aber bei 300,00 € im Monat trifft das wohl nicht zu - da ist ja der Beitrag höher als die Einnahmen !!
So, wie geschildert, wenn die Zahlen tatsächlich stimmen, würde ich die Familienversicherung bei dir durchführen.
Gruss
Czauderna
Hm, ich glaube, dass die 20 Stunden hier zum Verhängnis werden.
Zitat aus der
Vom zeitlichen Umfang her ist eine selbstständige Tätigkeit dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie mehr als halbtags ausgeübt wird (vgl. Urteile des BSG vom 10. März 1994 – 12 RK 1/94 und 12 RK 3/94 –, USK 9428). Dabei ist neben dem reinen Zeitaufwand für die
eigentliche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit auch der zeitliche Umfang für eventuell erforderliche Vor- und Nacharbeiten zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist ferner die für die kaufmännische und organisatorische Führung des Betriebes erforderliche Zeit, insbesondere zur Erledigung der laufenden Verwaltung und Buchhaltung, Behördengänge, Geschäftsbesorgungen und ähnlicher Aufgaben, nicht dagegen der Zeitaufwand von mitarbeitenden Familienangehörigen oder von fremden Personen (vgl. Urteile des BSG vom 29. April 1997 – 10/4 RK 3/96 –, USK 9760 und vom 29. September 1997 – 10 RK 2/97 –, USK 9766).
Ferner dürfte zu berücksichtigen sein, dass man als Sängerin auch üben muss. Diese Zeit zählt auch noch dazu.
Ferner stellen die 300,00 € wohl die einzigste Einnahmquelle dar.
Ich glaube, dass jenes nicht funktionieren wird.
Zitat aus der
Vom zeitlichen Umfang her ist eine selbstständige Tätigkeit dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie mehr als halbtags ausgeübt wird (vgl. Urteile des BSG vom 10. März 1994 – 12 RK 1/94 und 12 RK 3/94 –, USK 9428). Dabei ist neben dem reinen Zeitaufwand für die
eigentliche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit auch der zeitliche Umfang für eventuell erforderliche Vor- und Nacharbeiten zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist ferner die für die kaufmännische und organisatorische Führung des Betriebes erforderliche Zeit, insbesondere zur Erledigung der laufenden Verwaltung und Buchhaltung, Behördengänge, Geschäftsbesorgungen und ähnlicher Aufgaben, nicht dagegen der Zeitaufwand von mitarbeitenden Familienangehörigen oder von fremden Personen (vgl. Urteile des BSG vom 29. April 1997 – 10/4 RK 3/96 –, USK 9760 und vom 29. September 1997 – 10 RK 2/97 –, USK 9766).
Ferner dürfte zu berücksichtigen sein, dass man als Sängerin auch üben muss. Diese Zeit zählt auch noch dazu.
Ferner stellen die 300,00 € wohl die einzigste Einnahmquelle dar.
Ich glaube, dass jenes nicht funktionieren wird.
Hallo,
du hast das o.g. Urteil gelesen ?
Trotzdem muss schon eine Verhaeltnismaessigkeit
vorliegen, Z. B. die Frage, inwieweit mit diesen
ca. 300,00€ der Lebensunterhalt bestritten
wird. Nachweisen kannst du da der Kasse auch nix,
du kannst nur dir gestellte Fragen beantworten .
Ich wiederhole mich da gerne, wenn es tatsaechlich,
umgerechnet nicht mehr waeren, wuerde ich auf
nicht hauptberuflich entscheiden und dami fuer
die Familienversicherung. Die Pruefung erfolgt sowieso
durch die Kasse individuell - solche Urteile koennen
deshalb nur fuer grundsaetzlich Kriterien herangezogen
werden, ich wuerde mich da nicht abschrecken lassen.
nein Rat - Familienversicherung beantragen und im
Anfrag das Feld "Einkommen aus selbstaendiger Taetigkeit"
wahrheitsgemäß ausfuellen, bei der Kasse einreichen und
abwarten.
Gruss
Czauderna
du hast das o.g. Urteil gelesen ?
Trotzdem muss schon eine Verhaeltnismaessigkeit
vorliegen, Z. B. die Frage, inwieweit mit diesen
ca. 300,00€ der Lebensunterhalt bestritten
wird. Nachweisen kannst du da der Kasse auch nix,
du kannst nur dir gestellte Fragen beantworten .
Ich wiederhole mich da gerne, wenn es tatsaechlich,
umgerechnet nicht mehr waeren, wuerde ich auf
nicht hauptberuflich entscheiden und dami fuer
die Familienversicherung. Die Pruefung erfolgt sowieso
durch die Kasse individuell - solche Urteile koennen
deshalb nur fuer grundsaetzlich Kriterien herangezogen
werden, ich wuerde mich da nicht abschrecken lassen.
nein Rat - Familienversicherung beantragen und im
Anfrag das Feld "Einkommen aus selbstaendiger Taetigkeit"
wahrheitsgemäß ausfuellen, bei der Kasse einreichen und
abwarten.
Gruss
Czauderna
Na ja, die 300 Ocken scheinen ja wohl derzeit die einzigste Einnahmequelle zu sein, oder? Der Holde ist ja Student und dürfte nicht über Reichtümer verfügen. Ferner will man ja Hatz IV beantragen.
Tja, dann mal ab in die kostenlose Familienversicherung.
Wir wollen hoffen, dass es so einfach funktionieren wird.
Tja, dann mal ab in die kostenlose Familienversicherung.
Wir wollen hoffen, dass es so einfach funktionieren wird.
Also ich habe auch noch einen Nebenjob (300€) und Bafög. Wir würden die Familienversicherung eben gerne als "Sprungbrett" zur GKV nehmen, auch wenn meine Frau sich bald doch selbst versichern lassen müsste wegen evtl. höherem Einkommen. Das müsste der Kasse doch eigentlich gefallen, wenn sie eine Kundin mehr hat, oder? Wir müssten nochmal genau nachrechnen, wieviele Stunden sie in der Woche investiert. Wo liegt genau die Grenze in der Stundenanzahl (18h?) zw. haupt- und nebenberuflich?